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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#213896
Hallo Mogler,

Ich habe da mal eine Frage das leidige Thema mit dem Führerschein und zwar:
Ich bin im Moment noch 15 Jahre alt und fange jetzt bald mit dem T-Führerschein an und möchte dann auch gerne mit 16 Jahren unseren U1000 fahren nun fährt der ja 80km/h und da wollte ich bei euch einmal fragen, was es alles für Möglichkeiten gibt, damit ich ihn fahren darf, ist es unbedingt erforderlich, dass er auf 40km/h gedrosselt wird oder kann man es irgendwie anders lösen?
Ich habe auch mal etwas gelesen, wenn man einen Fahrtenschreiber hat könne man auch den nehmen und man müsse den Mog nicht drosseln? Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei diesem Problem helfen könntet und einfach mal schreibt, was man alles machen kann und auch wie.

Schonmal besten Dank im Voraus.

Gruß Johannes
#213928
Hallo Johannes!

Ums drosseln wirst du nicht rumkommen, denn bei den Führerscheinen geht es immer um die "Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit".
Das mit dem Schreiber habe ich allerdings noch nie gehört, vielleicht hat sich ja was geändert. Mein Wissen ist immerhin auch schon fast 20 Jahre alt.

Gruß
Thomas
#214124
Hallo,

also nagel mich nicht fest, aber wenn mich nicht alles täuscht ist der T-Führerschein für landw. Fzge bis 60 km/h gedacht.
Denke du müßtest beim Unimog den 8. Gang blockieren. Nur ein Fahrtenschreiber reicht meines Wissens nicht aus.

Um sicher zu gehen würd ich einfach mal beim TÜV anrufen.

Gruß Chris
#214142
Hallo
Mit dem T- Führerschein darf man mit 16 Jahren Land und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge fahren mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40km/h
Sobald man das 18. Lebensjahr erreicht hat darf man Fahrzeuge mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Das heist du darfst mit dem U1000 nur fahren wenn er gedrosselt ist. Ansonsten ist es fahren ohne Führerschein.

Gruß Ramon
#214220
Hallo,

ich hatte das gleiche Problem vor 8 Jahren, wir haben den 7. und 8. gang sperren lassen, geht ganz einfach, soweit ich mich erinnern kann ist auf der Welle im Getriebedeckel wo der Schaltfinger hin und her geht eine distanzhülse bzw. einfach ein paar Unterlegscheiben eingelegt worden, damit man nicht mir in die 4. Schaltgasse kommt.
Außerdem wurde die Drehzahl auf glaube 2500 u/min begrenzt, kommt auf die Übersetzung an. Außerdem musste ein 40 km/h Schild aufgeklebt werden.
Aber das wichtigste ist ein toleranter Tüv Arbeiter.

Der Nachteil der ganzen Geschichte ist halt das man nicht so richtig vom Platz kommt mit 40 km/h und dann auch noch bei voller Drehzahl, muss aber dann auch nur alle 2 Jahre auf den Tüv, und bis dahin bist du 18. Wichtig ist auch dass das ganze nur im Land und Forstwirtschaftlichen Einsatz geht.

MfG
Christian Werner
#214236
Hallo,
ich hatte das gleiche Problem mit meinem 406.
Mit dem Fahrtenschreiber geht definitiv nicht. Hab ich mich beim Tüv drüber informiert.
Ich bin dann halt nen halbes Jahr nur mitgefahren, und hab einen LKW Führerschein gemacht.
Eine bessere Lösung gibts nicht. Die Sache mit dem drosseln ist ja schön und gut, aber ich finde das nicht so überzeugend.
Gruß
Basti
#215324
Hallo

Fahren darf man aber zwar lof-Fahrzeuge, aber nur zu lof-Zwecken, also nix mit inne Disco oder zur Schule.

Standardübersetzung beim 424 ist 6,527.
5.Gang I:2,58
6.Gang I:1,86
7.Gang I:1,36
8.Gang I:1,00
Abrollumfang

12,5-20 = 3055
12,5R20 = 3120
14,5-20 = 3215
14,5R20 = 3285

40Km/h >bei 12,5R20
ca 2594 U/min im 6.Gang
oder 1897 U/min im 7.Gang
#216850
Hallo,

ich wollte nochmal fragen, wie es eigentlich ist,
da wir keine Landwirtschaft haben, ist unser Mog
ganz normal angemeldet, also schwarze Nummer.
Darf ich damit eigentlich Prüfung machen, wenn
er dann gedrosselt ist? Und wie ist das, wenn ich mal
z.B. auf ein Treffen mit dem Mog fahren will darf ich das
überhaupt?

Gruß Johannes
#216856
Hallo Johannes,
der Mog darf auch mit grüner Nummer auf "Traditions"-Treffen (original-Auskunft Finanzamt). Falls Du dann am Steuer sitzt, werden sich allerdings die Herrschaften in Grün freuen und dich mindestens zur Kasse bitte - T-Schein nur in Verbindung mit landwirtschaftlicher Tätigkeit.
Da stellt sich die Fragen, ob Du den "schwarz" zugelassenen Mog überhaupt fahren darfst - er ist ja dann nicht mehr offiziell landwirtschaftlich!?
mfG
Axel
#216868
Eine LoF-Tätigkeit unterscheidet sich von einer LoF-Zulassung des Fahrzeugs.
So darfst Du z.B. im Rahmen einer LoF-Tätigkeit ohne weiteres mit einem Fahrzeug mit schwarzer Nummer auf Wegen fahren, die nur für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke zu befahren sind.
Ist ja auch klar, denn der Staat hat nix dagegen, wenn einer Steuern zahlt.

Da aber ja keine Landwirtschaft im Hause ist, wird der Nachweis der Land- oder Forstwirtschaftlichen Tätigkeit schwierig.

Andererseits wiederum, käme Johannes so aber meines Wissens gar nicht in den Genuss, einen "T" zu bekommen...

Also Johannes,

gibt es eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit, mit dem Du "T" beantragst? Wenn Du z.B. regelmässig einem Landwirt mit Deinem Unimog hilfst und er es Dir bestätigt, geht das normalerweise in Ordnung. Es muss aber auch stimmen und nicht vorgetäuscht sein.

Schöner Gruss, Christian
#216872
Hallo Axel,
Da stellt sich die Fragen, ob Du den "schwarz" zugelassenen Mog überhaupt fahren darfst - er ist ja dann nicht mehr offiziell landwirtschaftlich!?
Dies sehe ich etwas anders, die landwirtschaftliche Tätigkeit für einen Landwirtschaftlichen Betrieb ist nicht an die Farbe des Kennzeichens oder Art der Zulassung gebunden. Wenn das Fahrzeug eine LOF-Zugmaschiene ist, die mit schwarzen Kennzeichen auf einen LOF Betrieb zugelassen ist und auch in diesem Sinne verwendet wird, freut sich der Staat über die Steuern.

Allerdings gilt für Dich, Johannes, das der T-Führerschein Dir nur und ausschließlich für diesen Einsatz nützt, vorausgesetzt die Bedingungen (Höchstgeschwindigkeit) sind auch erfüllt.

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