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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#216880
Hallo,

danke das geht ja schnell 8)
Also eingetragen ist er als Zugmaschine-Ackerschlepper.
Also heute in der Fahrschule gab es keine Probleme,ob ich überhaupt den
T-Führerschein bekommen darf, und mein Fahrlehrer sieht da auch keine Probleme?
Mal eine andere Ansicht, angenommen, wir haben Holz gemacht, und ich fahre es nach hause darf ich noch nichteinmal das machen?


Gruß Johannes
#216884
Aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=6)

Klasse T:Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)


Sieht schlecht aus für Dich...

Bin aber kein Rechtsanwalt und auch nicht vom Fach.
Eine verbindliche Auskunft bekommst Du bei der Führerschein-Stelle des Landrats-Amtes. Die sind Dir gegenüber auskunftspflichtig.
--> das würde ich an Deiner Stelle schriftlich machen.

Schöner Gruss, Christian
#216900
Mir wurde auch einmal gesagt, wenn man nicht gewerblich fährt,
aslo kein geld für das fahren bekommt könnte ich auch "spazieren" fahren,
ohne das die Polizei was sagen könnte.
Naja, werde morgen da nochmal bei meinem Fahrlehrer nachhacken, und
mal sehen was der mir noch sagen kann.

Danke euch allen für die Antworten :wink:


Gruß Johannes
#216904
Hoffe nicht, das hat man falsch verstanden....
Ich bin für alles dankbar und auch für die vielen Antworten.
Kann mich da halt nur noch dran erinnern.
Aber es wird wohl so sein, wie ihr es alle sagt.
Aber nunja wenn ich einem Landwirt hier bei uns
in der Gegend helfen kan mit dem Unimog mache ich das.
Unimog wird zwar leider bei den meißten Landwirten belächelt, aber naja.
Wer einen hat, weiß was man an ihm hat :wink:.


Gruß Johannes
#216932
Hallo,
Andererseits wiederum, käme Johannes so aber meines Wissens gar nicht in den Genuss, einen "T" zu bekommen...
Klasse T ist eine offizielle Führerscheinklasse, die jeder erwerben kann, unabhängig, ob er in der Landwirtschaft tätig ist oder nicht. Was man damit machen darf, ist eine andere Sache und wurde hier schon hinlänglich erläutert. Mit einem gedrosselten Unimog mit schwarzer Nummer und ohne landwirtschaftlichen Betrieb wird man sich wohl in den meisten Fällen nicht im erlaubten Bereich der Klasse T bewegen. Ich gebe zu bedenken, dass sowas dann nicht als Ordnungwidrigkeit sondern gleich als Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) geahndet wird.

Gruß,
Michael
#217004
Hallo
Das mit dem Führerscheinen ist echt so eine Sache, bis vor einiger Zeit wusste nicht mal die Polizei was man nun genau mit T fahren darf und was nicht.
Aber mittlerweile sind sie alle geschult worden. Und wenn sie erstmal einen haben dann gibt es richtig Ärger.
Es gibt immernoch soviele Leute die eigentlich garnicht wissen das sie das Fahrzeug womit sie unterwegs sind eigentlich garnicht fahren dürfen.

Z.B. Die Lanz Bulldog Szene kenne genügend Leute die haben keine Landwirtschaft. besitzen aber alle einen 10Liter Glühkopf Bulldog der schon ohne Gewichte über 3,5 tonnen kommt also Scheidet der normale B Führerschein schonmal aus, und da sie keine Landwirtschaft haben der L Führerschein auch.Bzw der T auch.
Also braucht man für einen Großen Lanz Glühkopf (35, 38, 45, 50, 55, 60 PS)
einen Führerschein der Klasse C1

genau so bräuchtest du auch einen LKW führerschein um euren Unimog zu fahren.

Gruß Ramon
Verdeck Unimog 404

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