Seite 2 von 2

Verfasst: 23.02.2009, 13:32
von Wrad
Hi,

wenn der Prüfingenieur seinen Titel zurecht trägt,
sollte die Prüfung der Platten eigentlich in seinem Ermessen
liegen... wobei ich bei meiner Konstuktion noch Knotenbleche
in den Winkel eingeschweisst habe.

Gruss Torben

Verfasst: 23.02.2009, 16:43
von Klaus
Hallo,
die platten wurden nicht geprüft, aber der TÜV Prüfer hatte sein OK gegeben. Der meinete nur, das ist aber massiv gemacht worden und gut.


Schrieb vom Daimler und der Stempel vom TÜV und alles war gut.

Gruß

Klaus

Unbedenklichkeitsbescheinigung Bodenkonstante Ackerschine

Verfasst: 03.04.2009, 18:28
von daniel-b-411
Hallo Gemeinde,

stehe vor einem Problem mit meiner Bodenkonstanten Ackerschine am 411er.
Habe nun endlich eine Käuflich erwerben können und wollte nun über meinen Sternhändler die Bescheinigung besorgen, nun nach einem Anruf heute Mittag teilte er mir mit, dass er keine Möglichkeit mehr hat mir die Bescheinigung zu besorgen! Soll heißen Daimler stellt die nicht mehr aus!!!

Schock!!!

Was nun??? Weiß mir jemand rat?!?!?!?!?!?!?

Grüße Daniel

Verfasst: 03.04.2009, 20:01
von UHU
Hallo Daniel,
für techn. Anfragen wende dich folgende Adresse:

Daimler AG
76742 Wörth
Produktbereich Sonderfahrzeuge

Telefon: +497271717612
Fax: +497271718347

Grüße aus dem Harz
Olaf

ps. .....nur wenn du keinen Unimog hast können sie dir nicht helfen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Verfasst: 03.04.2009, 20:11
von Wrad
Hi, du hast eine PN.

Gruss Torben

Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung für bodenk. Ackerschiene

Verfasst: 18.05.2023, 07:17
von lardiekm
Hallo Thorsten,

Hast Du sinndienliche Infos?
Dann hätte auch gerne eine PN ?

Lg Lars

Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung für bodenk. Ackerschiene

Verfasst: 18.05.2023, 18:29
von kleinesMonster
Hallo Lars,

es stellt sich die Frage was Du mit der Ackerschiene machen willst?
Wenn Du diese nur an Deinen Mog anbauen willst benötigst Du keine Freigabe, willst Du eine Kugelkopfkupplung anbauen dann geht das im Regelfall nur über eine Freigabe von DB. In dieser Freigabe steht das die komplette Zugleistung des Fahrzeugs über die Ackerschiene übertragen werden kann und eine Stützlast von 120Kg möglich ist.

Die stellen Dir speziell für Deinen Mog unter Angabe der Fahrgestellnummer eine Freigabe aus mit der Du die Anhängerkupplung mit entsprechendem Anbaubock (dieser bekommt eine TP-Nummer vom TÜV) Eingetragen bekommst. Ohne diese Freigabe von DB wirst Du sie nicht eingetragen bekommen.
Die Freigabe kostet ca. 200€ bei DB.

Gruß Robert

Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung für bodenk. Ackerschiene

Verfasst: 19.05.2023, 11:10
von kleinesMonster
Hallo Mogler,

habe eine PM zu dem Thema von einem Spezialisten erhalten, ich häng sie einfach mal unten an.

Hallo Robert,

alles Unsinn. Der bestimmungsgemäße Gebrauch der bodenkonstanten Ackerschiene ist in der BA beschrieben. Und dort ist auch die Stützlast von 600kg angegeben. Damit ist der Hersteller für die ausreichende Dimensionierung erforderlich und es benötigt keine weitere Bescheinigung.


Gruß Robert

Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung für bodenk. Ackerschiene

Verfasst: 19.05.2023, 12:36
von Helmut Schmitz
Hallo Robert
kleinesMonster hat geschrieben:alles Unsinn. Der bestimmungsgemäße Gebrauch der bodenkonstanten Ackerschiene ist in der BA beschrieben
der bestimmungsgemäße Gebrauch umfasst aber nicht die Verwendung als Anhängerkupplug im öf. Straßenverkehr.
Dafür gibt es weder in der BA noch sonstwo (Teileliste...) Hinweise oder Angaben (welcher Kugelkopf und wo befestigt)
Deshalb kann jeder aaP/aaS eine Fahrzeug- oder Typenbezogene Freigabe fordern oder alternativ ein eigenes Gutachten erstellen.
Dabei ist festzustellen, ob es sich auch tatsächlich um eine originale Vorrichtung handelt und diese auch den Herstellervorgaben befestigt ist. Es ist auch zu prüfen, ob die Vorrichtung und Befestigung noch im ordnungsgemäßen Zustand ist, da sind schon ein paar kleine Unterschiede ob da eine Wiesenschleppe mit einer Kette dran rumbaumelt oder ein Anhänger (auf der Autobahn)
Die Anbringung des Kugelkopf ist nirgends beschrieben, auch das ist zu prüfen.
Für alles das ist der Hersteller nicht zuständig.
Die Freigabe ist vom KBA und vom Hersteller die "Unbedenklichkeitsbescheinigung".
Bei Verwendung der Bodenkonstaten Ackerschiene entfällt nur die Bauteilprüfung. Wie bei jedem nachträglichen Anbau (einer typgeprüften Anhängerkupplung) ist jedoch zwingend der Anbau gemäß der vorgeschriebene Befestigung nach Herstellervorgaben zu zu bestätigen.
Die KBA-Freigabe für der Verwendung als Anhängerkupplung lässt nur 500Kg Stützlast zu.

Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung für bodenk. Ackerschiene

Verfasst: 19.05.2023, 19:17
von kleinesMonster
Hallo Helmut,

bei mir bestand der Sachverständige auf die Freigabe von DB! In dieser wurde eine maximale Stützlast von 120Kg angegeben (in der BA vom 411 Ausgabe F sind auch nur 120Kg Stützlast erlaubt).

Den Absatz den Du in Deine Antwort kopiert hast stammt nicht von mir, er wurde mir als PM von einem anderen Mogler zugeschickt, ich habe ihn nur zur Info in eine Antwort kopiert.

Wenn ich mir die BA durchlese kann ich mir schon vorstellen dass es Sachverständige gibt die einen Kugelkopf auch ohne die 200€ Freigabe eintragen. Der Knackpunkt ist ja schließlich der benötigte Anbaubock für den Kugelkopf, der ist ja so weit ich weiß weder bei DB noch sonst wo fertig zu kaufen.

Gruß Robert

Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung für bodenk. Ackerschiene

Verfasst: 21.05.2023, 11:23
von kleinesMonster
Hallo Mogler,

bei meinem Mog BJ 58 mit alter Achse sind es 120Kg Stützlast beim Kollegen mit neuer Achse sind es 600Kg. Es scheint im Laufe der Zeit Änderungen gegeben zu haben die diese Erhöhung möglich machten, was genau kann ich nicht sagen. Wollte nur kurz meinen momentanen Wissensstand zu dem Thema weiter geben.

Gruß Robert