Hallo Robert
kleinesMonster hat geschrieben:alles Unsinn. Der bestimmungsgemäße Gebrauch der bodenkonstanten Ackerschiene ist in der BA beschrieben
der bestimmungsgemäße Gebrauch umfasst aber nicht die Verwendung als Anhängerkupplug im öf. Straßenverkehr.
Dafür gibt es weder in der BA noch sonstwo (Teileliste...) Hinweise oder Angaben (welcher Kugelkopf und wo befestigt)
Deshalb kann jeder aaP/aaS eine Fahrzeug- oder Typenbezogene Freigabe fordern oder alternativ ein eigenes Gutachten erstellen.
Dabei ist festzustellen, ob es sich auch tatsächlich um eine originale Vorrichtung handelt und diese auch den Herstellervorgaben befestigt ist. Es ist auch zu prüfen, ob die Vorrichtung und Befestigung noch im ordnungsgemäßen Zustand ist, da sind schon ein paar kleine Unterschiede ob da eine Wiesenschleppe mit einer Kette dran rumbaumelt oder ein Anhänger (auf der Autobahn)
Die Anbringung des Kugelkopf ist nirgends beschrieben, auch das ist zu prüfen.
Für alles das ist der Hersteller nicht zuständig.
Die Freigabe ist vom KBA und vom Hersteller die "Unbedenklichkeitsbescheinigung".
Bei Verwendung der Bodenkonstaten Ackerschiene entfällt nur die Bauteilprüfung. Wie bei jedem nachträglichen Anbau (einer typgeprüften Anhängerkupplung) ist jedoch zwingend der Anbau gemäß der vorgeschriebene Befestigung nach Herstellervorgaben zu zu bestätigen.
Die KBA-Freigabe für der Verwendung als Anhängerkupplung lässt nur 500Kg Stützlast zu.