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Re: Umschlüsselung von "Selbstfahrendem Arbeitsgerät"

Verfasst: 04.08.2022, 09:22
von Claudius
Hallo.

Wir gehen nach wie vor von einem U421 aus. Die angepeilte Nutzung ist "hobbymässiges Irgendwas um Haus- und Garten herum und im Wald".

Ich verstehe/ahne, dass bei diesem kleinen Unimog die Beträge für Steuer und Versicherung ohnehin nicht besonders hoch sind, sodass die Art der Zulassung nich vorwiegend von den laufenden Kosten dieser Art abhängig gemacht werden muss?

Eher müsste man klären, was man mit "Zugmaschine" im Unterschied zu "LKW" machen kann bzw. welche Vor- und Nachteile entstehe? Etwa Mautpflicht oder Sonntagsfahrverbot?

Ist eine Ablastung auf 3.5T anzuraten, auch wenn es nicht um den Führerschein geht, also wg. der Kosten/Zulassungsart?

Gruß - Claudius

Re: Umschlüsselung von "Selbstfahrendem Arbeitsgerät"

Verfasst: 04.08.2022, 10:03
von Michael_Weyrich
Hallo,
MagMog hat geschrieben:.... Aber. dafür greift die sogenannte Fahrtenschreiberpflicht früher.
Nein, der entsprechende § der StVZO ist inzwischen gestrichen.

Ich würde, wenn die Voraussetzungen bezüglich Größe der Hilfsladefläche passen und eine AHK vorhanden ist, eine Umschlüsselung zur Zugmaschine, besser noch zur LOF Zugmaschine Ackerschlepper bzw. LOF Zugmaschine Geräteträger anstreben.

Gruß,
Michael

Re: Umschlüsselung von "Selbstfahrendem Arbeitsgerät"

Verfasst: 04.08.2022, 10:11
von Claudius
Ok! Dann reicht mir das so für Erste. Danke an alle!

Nun wende ich mich dem Fahrzeug/den Fahrzeugen zu und werde dann sehen, was da an "Altmetall" übrigbleibt :wink: . Berichte euch später an anderer Stelle mehr dazu (aktuell ist was noch nicht in trockenen Tüchern, daher...). Bei Bedarf kann ich mich hier wieder mit Eurer Hilfe in Sachen "Zulassung" weiterbilden.

Gruß - Claudius