Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#451230
Hallo,

ich interessiere mich für den Erwerb eines Unimog U 1300 L Pritsche, Bundeswehrbestand (Bj. ca. 1982-1984). Auf diesen würde ich gerne einen Wohnkoffer aus GFK-Platten aufsetzen. Nun die Frage: Was muss bei diesem Vorhaben beachtet werden, um ein H-Kennzeichen zu erhalten? (Ich habe Unimogs mit H-Kennzeichen und GFK-Wohnkoffer gesehen, es scheint also nicht grundsätzlich ausgeschlossen zu sein.)

Vielen Dank für eure Hilfe!

Beste Grüße
Daniel
#451250
Guude,

Du solltest Dich mit dem http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... v_Sued.pdf
auseinandersetzen, das Zauberwort ist "zeitgenössisch".

Als nächstes nach einem Prüfer suchen und mit dem das Ganze belabern.

Zu Prüfersuche mal wieder mein Standartstatement:

frag andere Oldtimer- und Traktorfreunde, Restauratöre, Autosattler,
Teilehändler, Altautowerkstätten......
in Deiner Gegend nach einem oldieaffinen Prüfer.
Im allgemeinen sollen auch die Prüfer, die zu den Landmaschinenwerkstätten kommen, recht pragmatisch sein.

Alles andere kann sehr nevig werden.
Sehr viele Prüfer bekommen Muffensausen
wenn sie nicht genau wissen, was sie vor sich haben oder tragen noch das alte "Umbau muß älter als 20 Jahre" sein oder "innerhalb der ersten 20 Jahre" erfolgt sein.

Gut Mog! Justus.
#451261
Moin!
Wenn Du das nur als Ladung nutzt ,geht das auf jeden fall (bleibt dann LKw) als Womo wird das schon schwierig;
Dabei gewinnst du nicht viel(außer Anhänger an Sonn-und Feiertagen mitnehmen)Versicherung bei Schönemann oder OCC tun sich nichts;dort ist nur das alter wichtig.
Ich habe einen U 1300 L mit BW-Koffer als Ladung(geht beim ADAC auch als WOMO bis 3,20mtr.)
Mein Arbeitkollege hat einen Steyer mit neu Aufgebautem Koffer,der kriegt keine H-Zulassung.
Trotzdem viel Freude
Grus christian
#451339
Hallo
derAnforderungkatalog von Justus ist schon einige Jahre überholt. Frühere Begutachtungen haben Bestandsschutz, an Umbauten wird heute jedoch eine ganz andere Messlatte angelegt.
Der aktuelle Anforderungskatalog besagt
Code: Alles auswählen
3.4. Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen 
Bezüglich der allgemeinen Baugruppen gelten sinngemäß die vorstehenden Festlegungen 
für Fahrzeuge. 
3.4.1. Aufbau 
Nur Original-Aufbau oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Variante zulässig. 
3.4.2. Lack 
Nur zeitgenössische Reklamemotive und Firmenaufschriften zulässig. 
#451340
guude,

Mist, sorry, da habe ich versehentlich den alten Katalog verlinkt.

Wie Helmut richtig zitiert ist
"3.4.1. Aufbau
Nur Original-Aufbau oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Variante zulässig."

in der z.Z. gültigen Version niedergelegt.

Leider ist das noch nicht bei allen "amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern" angekommen.

Gut Mog! Justus.
#451351
Herzlichen Dank für die neuen Infos. Das hört sich ja alles recht vernichtend an, was das Thema BW-Unimog-Womo-Oldtimerzulassung angeht. Ich frage mich, wie die Fahrzeuge, die ich bei dem Unimog-Weltenbummlertreffen vor ein paar Woche gesehen habe, die Zulassung bekommen haben (einer mit H-Kennzeichen hatte bspw. einen weißen GFK-Koffer auf einem blau lakierten 1300 l)?! Leider habe ich die Herausforderung, vor der ich nun stehe, vor ein paar Wochen noch nicht als solche erkannt und die Leute dort nicht entsprechend interviewt...
Beste Grüße, Daniel!
#451352
Hallo Daniel
wie ich schon schrieb, wurden die Anforderungen geändert, da genau aus dem von dir beschriebenen Grund auch Neubauten mit den alten Anforderungen zulässig waren und hier ein wahrer Wildwuchs zu beobachten war. Der von Justust angeführte Begriff zeitgenössich war sehr weit gefasst, das ist nun eindeutig geregelt.
Wer das früh genug erledigt hat, hat Bestandsschutz, Neubauten unterliegen den neuen Richtlinien.
#451354
Hallo Helmut, danke für deine Antwort. Ok, so langsam kommt Licht ins Dunkle und ich verstehe, warum viele haben was ich will und ich wohl nicht bekommen werde...Dann werde ich wohl am besten mal mit einem Prüfer sprechen und schauen, inwiefern ein "originalgetreuer Nachbau" bei meinem Vorhaben erfüllt sein könnte bzw. was ich dazu darf und was nicht.
Hat jemand hierzu einen kompetenten Gutacher/ Prüfer zu empfehlen (Raum Mannheim und Raum Heilbronn, Umkreis jeweils 100 km) ?

Herzlichen Dank!
Grüße
#451355
Hallo Daniel,

wie sind den Deine Prioritäten bezüglich Unimog, Wohnmobil, Oldtimer.

Eine Variante der möglichen Kombination wurde oben schon erwähnt:
Unimog mit Pritsche, so belassen und als Oldtimer zulassen und dann einen GFK-Shelter als Ladung darauf stellen. Den Shelter kannst Du dann nach belieben bauen. Allerdings bleibt es bei der Zulassung dann ein Oldtimer-LKW

Eine andere Variante wäre einen ehemaliger San-Koffer als Womo ausbauen.
#451359
Hallo Daniel

die grundliegende Richtlinie zur StVZO solltest du auch im Hinterkopf haben. Auch diese findest du unter dem Thema. Dort steht eine schwer zu nehmende Hürde von einer Zeitspanne 10Jahren nach der ersten Zulassung.
#451521
Hallo Jürgen,

die Frage nach den Prioritäten ist in der Tat sehr relevant. Zur Zeit habe ich noch nicht die Hoffnung aufgegeben, meine Idealvorstellung des "Unimog-Wohnmobil-Oldtimers" realisiert zu bekommen. Im Grund genommen verhällt es sich so, dass der Um/-Ausbau eines Unimogs zum Wohnmobil beschlossene Sache ist. Sprich Unimog und Wohnmobil haben die erste Prio. Mir ist bekannt, dass die Frage nach dem Basisfahrzeugs eines Allrad-Wohnmobils für viele ein Streitpunkt ist. Für mich hat sich die Frage aber eigentlich nie richtig gestellt, da es Kindheitstraum ist, einen Unimog um/auszubauen und damit die Welt zu bereisen. Dieser Traum soll bald gelebt werden. DIe Oldtimerzulassung wird dabei eigentlich nur aus pragmatischen Gründen angestrebt (finanzielle Vorteile bei Versicherung & Steuern, Befahrung von Umweltzonen erlaubt (wenn man doch mal wieder in DE ist)). Oldtimer-Zulassung hat daher eine untergeordnete Prio.
Danke für die zwei beschriebenen Varianten. Mein Problem ist dabei wohl, dass ich bestimmte Anforderungen an den Wohnbereich habe, die sich damit evtl. nicht realisieren lassen.
zu San-Koffer: Stehhöhe ist für mich absolut notwendig, da ich gemeinsam mit meiner Freundin das Gefährt zu unserem neuen und einzigen Zuhause machen möchte und wir vorhaben erstmal auf unbestimmte Zeit darin zu leben und die Welt zu erkunden. Aus eigener Erfahrung am ausgebauten Vorgängerfahrzeug weiß ich eine Raumhöhe von mind, 1,85 m sehr zu schätzen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass eine Erhöhung des San-Koffers sich mit den Oldtimer-Voraussetzungen beißen würde?
zu GFK-Koffer als Ladung: Wir streben einen Durchbruch vom Fahrerhaus zum Wohnkoffer an und somit vermute ich, gibt es wohl auch wieder Ärger mit den Oldtimer-Voraussetzungen, da dies ja schon ein grundlegende Abänderung der Originalität bedeutet.(dieses Problem ergibt sich demnach auch beim San-Koffer). Siehst du das auch so? Bzw. inwiefern wird denn, nachdem man eine Oldtimer-Zulassung bekommen hat, überprüft ob das Fahrzeug nicht verändert wurde bzw. die Oldtimer-Voraussetzungen nach wie vor erfüllt?

BIn echt super dankbar, dass es dieses Forum gibt und Leute, die gewillt sind ihr Wissen und ihre Erfahrungen zu teilen!
Beste Grüße
Daniel
#451524
Hallo Daniel,

wenn Du diese Ziele und Träume hast sind doch Steuern und Versicherung und damit Oldtimerkennzeichen wirklich absolut nachrangig.

Hier wäre dann der Weg, einen Prüfer suchen und mit ihm das Projekt besprechen.
Im Rahmen einer regelmäßigen TÜV Prüfung kann ein Prüfer durchaus feststellen, dass ein Fahrzeug umgebaut und somit nicht mehr als Oldtimer an zu sehen ist.

Die Verschärfung der Richtlinien kommt genau aus dem von Dir angesprochenen Grund, man möchte eigentlich ein Alltagsauto aber eben doch Versicherung und Steuern sparen.

Mal ehrlich, so teuer sind doch diese unangenehmen Nebenkosten bei so einem Projekt nicht. Gerade bei der Versicherung würde ich darauf achten, dass es wirklich eine gute Versicherung auch bei den Auslandsreisen ist und nicht nur billig.
#451619
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Kommentare. Jürgen hat wohl recht. Die Oldtimer-Zulassug ist wirklich nachrangig und ich werde mich auch nicht darauf versteifen. Letztlich ist das ein "nice to have" aber keine Notwendigkeit.
Da gibt es wesentlich wichtigere Fragen, die es zu klären gilt. So beispielsweise die nach dem "richtigen" Unimog. Denn seit gestern steht es gar nicht mehr so fest, dass es ein 435er werden soll. Ein 416er gefällt uns eigentlich (rein optisch) viel besser. Ich bin einfach mal so ehrlich und stehe dazu...
Zu der Frage 435 vs. 416, vor der wir nun stehen, habe ich was gepostet (http://www.unimog-community.de/phpBB3/b ... 83652.html). Vielleicht hat von euch jemand auch hierzu eine Meinung, worüber ich mich sehr freuen würde.
Herzliche Grüße, Daniel
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