- 09.08.2008, 09:04
#204721
Guten Morgen Matthias,
vermutlich verwechselst Du - was leider viele tun - die Begriffe Ein-/Zweikreisbremse mit Ein-/Zweileitungsbremse.
Der Begriff Ein-/Zweikreisbremse bezieht sich auf die Hydraulikbremse (also beim U 406 die des Zugwagens).
Die Einkreisbremse wirkt über einen Hydraulikkreis auf alle Radbremszylinder, bei Ausfall (z. B. Undichtigkeit, Schlauchplatzer) hast Du keine Bremswirkung mehr.
Bei einer Zweikreisbremse wirkt der Hauptbremszylinder auf zwei voneinander unabhängige Hydraulikbremskreise , so daß bei Ausfall eines der beiden Kreise mit dem anderen noch gebremst werden kann. Es gab m. W. verschiedene Kombinationen, wie die einzelnen Radbremszylinder auf die zwei Kreise verteilt waren, z. B. 1. Kreis = Vorderachse, 2. Kreis = Hinterachse, oder auch beim Scheibenbremser die Verteilung auf verschiedene Radbremszylinder einem Rad / einer Achse.
Der Begriff Ein-/Zweileitungsbremse meint die verschiedenen Systeme der Druckluftbremse (also beim U 406 die Anhängerbremse).
Bei der Einleitungsbremse wird über eine Leitung (schwarzer Anschluß) der Vorratsbehälter des Anhängers gefüllt und gleichzeitig dessen Bremse angesteuert. Bei gelöster Bremse wird über den Bremsschlauch Luft zum Vorratsbehälter des Anhängers geleitet. Bei einer Bremsung verringert das Anhängersteuerventil (im Zugwagen) den Druck im Bremsschlauch, so daß das Anhängerbremsventil (im Anhänger) aus dem Druck des Vorratsbehälters umgekehrt proportional zu diesem Druckabfall einen Druck an den Radbremszylindern des Anhängers aufbaut.
Die Einleitungsbremse birgt eine große, systembedingte Gefahr in sich: während einer Bremsung kann der Vorratsbehälter des Anhängers nicht mehr aufgefüllt werden, so daß bei längeren Bergabfahrten mit mehreren zügig hintereinanderfolgenden Bremsungen dessen Luftvorrat irgendwann erschöpft ist. Dann besteht am Anhänger keine Bremswirkung mehr, weswegen Einleitungsbremsen heute (bis auf Ausnahmen in der Landwirtschaft) nicht mehr zulässig sind.
Bei der Zweileitungsbremse steuert das Anhängersteuerventil über den gelben Anschluß (Steuerleitung) die Bremswirkung des Anhängerbremsventils, während über den roten Anschluß (Vorratsleitung) gleichzeitig der Vorratsbehälter des Anhängers ständig aufgefüllt wird. Die Zweileitungsbremse ist daher nicht erschöpfbar.
Ein Umbau von Einleitungs- auf Zweileitungsbremse ist prinzipiell möglich und wurde auch schon von einigen hier aus dem Forum vorgenommen. Du brauchst dazu im Grunde nur das Anhängersteuerventil sowie das Anhängerbremsventil austauschen und ein paar Leitungen verlegen. Diejenigen Mogler mit Erfahrung hierbei können wohl auch am besten erklären, wie Du dabei vorgehst (ich weiß es nämlich nicht so ganz genau...).
Beste Grüße,
Thomas
(UVC 1227)
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Scharfe Klingen, gutes Werkzeug, Menschen bei denen der Handschlag noch zählt: willkommen im Bergischen Land.
U 411.119 (1963), U 406.120 (1973), Eicher 4048A (1979)