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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#128373
Genau darum gehts?

Will mir für ein ganz anderes Fahrzeug einen Überrollbügel(Käfig) bauen, da es einige Off Road Gelände gibt (bsp. Wurzelsepp, Saverne etc.) wo man sonst nicht fahren darf.
Problem ist das es für dieses Fahrzeug original nie sowas gegeben hat Bj57.


Hat schon mal jemand sowas gemacht und Eingetragen bekommen??
Muß das Überhaupt nocht eingetragen werden??
Mein Tüv Ing. ist sich da auch nicht so sicher ob und wie usw..

Technisch ist es absolut kein Problem das passende Rohr zu kaufen und entsprechend zu verarbeiten.

Tschau Torsten
#128950
Auch bei Einbau innerhalb des Fahrzeuges bzw. innerhalb der Fahrgastzelle muss ein Überrollbügel (oder ein ganzer Käfig) vom TÜV begutachtet werden.
Und zwar muss putzigerweise geprüft werden, ob von dem Bügel eine Gefährdung Dritter ausgeht, und ob die Fahrzeuginsassen gefährdet werden (!!!). :lol:
Ob der Bügel überhaupt stabil genug ist und seinen Zweck erfüllt, muss der TÜV hingegen nicht begutachten, da es sich ja nicht um ein vorgeschriebenes Sicherheitsbauteil handelt.
So verrückt sind wir Deutschen...
Gundo
#128959
Tja und genau da hakt es ja, ist kein Problem das Ding zu bauen, aber ohne EU ABE bla bla lehnt sich heute ja keiner mehr aus dem Fenster, hat man nun ein Fahrzeug für das es sowas nicht mehr gibt und auch nie gab, was dann??

Ich werd mal konkreter, ich baue im Moment einen DKW Munga als Alltagsfahrzeug auf, originalität ist jedoch nicht das Ziel da gibt es genug von und da ich eh einen mit nachträglich eingebautem Opelmotor habe eh kein Thema Rückbau lohnt da einfach nicht.
Auch will ich mit der Kiste auch mal Hemungslos ins Gelände, auf den meisten Offiziellen Fahrstrecken ist aber ohne den sch.. Bügle nix mit fahren :x .

Tschua Torsten


Im Prinzip soll e wenn fertig etwa so aussehen! An diesem ist aber noch weit aus mehr nicht original soweit treib ich es dann doch nicht :roll: :wink:

Bild
#128966
Hallo Torsten,

ich glaub nicht das der Tüv meckeren würde, wenn du dich so in etwa an das Planengestell halten würdest. Den Rohrrahmen innerhalb des Mungas, so das man auch das Verdeck noch draufmachen kann.

Natürlich alles schön polstern, saubere Schweißnähte usw.

Fahr doch einfach mal mit dem Munga bei denen vorbei, nimmste nen Stück Rohr mit, aus dem du den Käfig bauen willst, anfragen auf was du achten, oder beachten musst. Immer unter dem Aspekt der Sicherheit von den Insassen, da ja der Scheibenrahmen garnix aushält :oops:

Apropo, hatte mal 2 Stck davon, 1. mit Ford V4 /75 Ps, 2. Ford V6, 132 Ps :D
Der mit der V6 ging die ersten 10 Meter beim Anfahren nur auf der HA. :D

Grüsse: Hugo
#128968
@Torsten
Ich hab mich vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt:
Für einen Überrollbügel ohne ABE des Herstellers (also z.B. Eigenbau) musst du ein Gutachten nach § 21 StvZO erstellen lassen. Da nur zu prüfen ist, ob von dem Einbau Gefahren für den Fahrer, Fahrgäste oder Dritte ausgehen, ist die Stabilität und Funktionalität des Bügels für die Begutachtung ohne Relevanz. Auch die Qualität der Schweißnähte etc. ist ohne Bedeutung. Du musst das so sehen, als würdest du Schonbezüge auf die Sitze oder einen Lederbezug auf das Lenkrad montieren. Auch dann würde, wenn keine ABE vorliegt, nur geprüft werden, ob Gefahren von dem Einbau ausgehen oder die Bedienung des Fahrzeugs durch den Einbau behindert oder eingeschränkt wird. Denn der Überrollbügel ist ja, zumindest in deinem Fall, kein von der StvZO vorgeschriebenes Sicherheitsbauteil. Also muss die Sicherheitsfunktion des Bügels selbst eben nicht geprüft werden.
Gutachten nach § 21 StvZO kann allerdings nicht jede TÜV-Station anfertigen, da musst du vorher etwas herumtelefonieren.
Das Gutachten müsste an sich unter 50,- EUR kosten.
Gundo
#128977
Hy Gundo

Ich denke ich werde es drauf anlegen und im Rahmen der Vollabnahme dann irgendwie mit eintragen lassen.

Beim letzten mal wurde bei meinem Mog der Dcachgepäckträger mit Ramschutz und Astabweiser ja auch so eingetragen :wink: , das Problem war lediglich eine Formulierung zu finden die mir nicht gleichzeitig ein mustergutachten ausstellt.

So steht jetzt in meinem Brief, ich zitiere mal:

Begehbarer Dachgepäckträger mit Ramschutz, was irgendwie alles und nichts sagt :lol: :lol: :lol: .

Tschau Torsten
#128985
Moin Torsten,

ich denke, Du solltest die Sache mal anders angehen.

Frag doch doch erst mal beim TÜV nach, und erkundige Dich vorher bei den Veranstaltern welchen Schutz bzw. Gutachten sie verlangen.

Dann weißt Du genau Was und Wie Du zu bauen hast und sparst Dir eventuelle Umbaumaßnahnem oder sogar Neibau.

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