- 22.04.2008, 10:12
#193444
Bevor ich ich auf meine obige Frage zurück komme, möchte ich mich euch gerne vorstellen.
Ich heiße Carsten wohne südlich von Hamburg und bin seit letzten Freitag Besitzer eines 411.119 mit einer EZ von Juli 1964. TÜV hat er noch bis September, aber ich brauche euch ja nicht erzählen das ich da doch noch einiges machen muß. Er hat eine hydraulische Ausstattung und vorne auch eine Orginal Seilwinde von 1966, die wir aber erstmal abgebaut und eingelagert haben.
Da ich ihn in meiner Garage unterm Haus stellen möchte muß aber der Überrollbügel ab. Denn meine Höhe in der Garage beträgt 2,30 m. aber die Einfahrtshöhe nur 1,94 m. Leider ist der Überrollbügel verschraubt und verschweißt.
Daher meine Frage: Ist ein Überrollbügel Pflicht? Wenn ja, darf er so umgebaut werden das er geklappt oder gesteckt werden kann? Zugelassen ist er auf eine güne Nummer.
Dankbar wäre ich auch für Tipps/Hinweise zu Werkstätten im Raum Seevetal/Landkreis Harburg, die sich mit dem 411 auskennen.
Gruß
Carsten
Ich heiße Carsten wohne südlich von Hamburg und bin seit letzten Freitag Besitzer eines 411.119 mit einer EZ von Juli 1964. TÜV hat er noch bis September, aber ich brauche euch ja nicht erzählen das ich da doch noch einiges machen muß. Er hat eine hydraulische Ausstattung und vorne auch eine Orginal Seilwinde von 1966, die wir aber erstmal abgebaut und eingelagert haben.
Da ich ihn in meiner Garage unterm Haus stellen möchte muß aber der Überrollbügel ab. Denn meine Höhe in der Garage beträgt 2,30 m. aber die Einfahrtshöhe nur 1,94 m. Leider ist der Überrollbügel verschraubt und verschweißt.
Daher meine Frage: Ist ein Überrollbügel Pflicht? Wenn ja, darf er so umgebaut werden das er geklappt oder gesteckt werden kann? Zugelassen ist er auf eine güne Nummer.
Dankbar wäre ich auch für Tipps/Hinweise zu Werkstätten im Raum Seevetal/Landkreis Harburg, die sich mit dem 411 auskennen.
Gruß
Carsten