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U411 mit 2 Anhängern geht das?

Verfasst: 17.05.2011, 11:25
von blausteken
Hallo Mogler,
die Wiederauferstehung unsers zweiten Anhängers geht auf die Schlußgerade.
Jetzt könnte man auch auf die Idee kommen beide Anhänger, wie auf historischen Aufnahmen zu sehen anzuhängen. Ich beschreibe mal was wir haben.
1. U411 mit Einleitungsbremse zugelassen als landwirtschaftliche Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen (versichert und versteuert)
2. MM DBK mit Einleitungsbremse (begrenzt auf 25 km), LG 1,9to zlGG 4,7to
mit schwarzem Kennzeichen (versichert und versteuert)
3. Jenz LKW-Anhänger mit Kombibremse (Auflauf und Einleitung) LG 0,8to zlGG 2,8to ,wenn zugelassen dann mit schwarzem Kennzeichen (versteuert und versichert und auf 25 km begrenzt)

Führerschein: umgeschriebener 3er incl. T
Die Frage ist geht das?
Bin gespannt auf eure Antworten Stephan

Verfasst: 17.05.2011, 11:49
von Thomas-424
Hallo Stephan!

Grundsätzlich darf man mit einer Zugmaschine (egal ob lof oder Nicht) zwei Anhänger ziehen, wenn die zulässige Anhängelast nicht überschritten wird.
Für den 411 geistert irgendwo eine Angabe von 16t durch's Forum, dies gilt aber höchstens bei Lof Transporten. Bei nicht Lof brauchst du 2,2kW pro Tonne, wobei hier die tatsächliche Anhängelast zählt.

Nun zum Führerschein:
Mit Klasse T darfst du diesen Zug fahren, aber nur für Lof Zwecke.

Außerhalb Lof bräuchtest du den CE, sofern dein 411 mehr als 3.5t ZGg hat.
Hat er nur 3,5t darfst du den Zug mit BE fahren.
Hat er mehr, reicht C1E nicht, weil das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf.
CE79 reicht nicht, da die Zahl der Achsen des Zuges auf 3 begrenzt ist.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen

Gruß
Thomas

Verfasst: 17.05.2011, 14:27
von blausteken
Hallo Thomas,
mein 411er hat 3,5to GG bei 24KW (32PS). Wenn ich dich richtig verstanden habe dürfte ich ca 11to anhängen und mit Führerscheinklasse BE fahren?
Gilt die Beschränkung Durchgebende Bremse bedeutet 1,5x GG Zugmaschine gleich (5,2 to) GG des Anhängers hier nicht ?
Stephan

Verfasst: 17.05.2011, 16:38
von Thomas-424
Hallo Stephan!

Die Begrenzung von 1,5 mal dem ZGg Zugfahrzeug gilt nur für LKW, nicht für Zugmaschinen.
Deine Rechnung mit ca. 11t stimmt, allerdings inkl. des Gewichts des Zugfahrzeuges. Für dir Anhängelast musst du also noch das Gewicht des Unimog abziehen.

Gruß
Thomas

Verfasst: 17.05.2011, 19:37
von blausteken
Hallo Thomas
das sind gute Nachrichten. Ich fasse zusammen 3,5to Zugmaschine plus 4,7to MM plus 2,8to Jenz gleich 11to. Das passt genau. Als letztes gab es da nicht noch eine Längenbegrenzung (18m)?

Danke Stephan

Verfasst: 17.05.2011, 20:08
von spezialmog
Längenbegrenzung:
Sattelzug 16,50m
Gliederzug 18,75m, mit überstehender Ladung 20,75m

Verfasst: 18.05.2011, 21:14
von Lutze
Hallo Zusammen,

kleine Korrektur zu Tobias Angaben :wink:

(Zitat StVZO §32)
3. bei Zügen (Kraftfahrzeuge mit einem oder
zwei Anhängern) - ausgenommen Züge nach
Nummer 4 - ................................ 18,00 m,

4. bei Zügen, die aus einem Lastkraftwagen
und einem Anhänger zur Güterbeförderung
bestehen, 18,75 m. ....

Ein Unimog ist ja meist eine Zugmaschine und kein LKW und zwei Anhänger gehen auch nur bei Zugmaschinen.

Glückauf
Lutze