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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#340735
Hallo Mogler,
die Wiederauferstehung unsers zweiten Anhängers geht auf die Schlußgerade.
Jetzt könnte man auch auf die Idee kommen beide Anhänger, wie auf historischen Aufnahmen zu sehen anzuhängen. Ich beschreibe mal was wir haben.
1. U411 mit Einleitungsbremse zugelassen als landwirtschaftliche Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen (versichert und versteuert)
2. MM DBK mit Einleitungsbremse (begrenzt auf 25 km), LG 1,9to zlGG 4,7to
mit schwarzem Kennzeichen (versichert und versteuert)
3. Jenz LKW-Anhänger mit Kombibremse (Auflauf und Einleitung) LG 0,8to zlGG 2,8to ,wenn zugelassen dann mit schwarzem Kennzeichen (versteuert und versichert und auf 25 km begrenzt)

Führerschein: umgeschriebener 3er incl. T
Die Frage ist geht das?
Bin gespannt auf eure Antworten Stephan
#340738
Hallo Stephan!

Grundsätzlich darf man mit einer Zugmaschine (egal ob lof oder Nicht) zwei Anhänger ziehen, wenn die zulässige Anhängelast nicht überschritten wird.
Für den 411 geistert irgendwo eine Angabe von 16t durch's Forum, dies gilt aber höchstens bei Lof Transporten. Bei nicht Lof brauchst du 2,2kW pro Tonne, wobei hier die tatsächliche Anhängelast zählt.

Nun zum Führerschein:
Mit Klasse T darfst du diesen Zug fahren, aber nur für Lof Zwecke.

Außerhalb Lof bräuchtest du den CE, sofern dein 411 mehr als 3.5t ZGg hat.
Hat er nur 3,5t darfst du den Zug mit BE fahren.
Hat er mehr, reicht C1E nicht, weil das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf.
CE79 reicht nicht, da die Zahl der Achsen des Zuges auf 3 begrenzt ist.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen

Gruß
Thomas
#340922
Hallo Zusammen,

kleine Korrektur zu Tobias Angaben :wink:

(Zitat StVZO §32)
3. bei Zügen (Kraftfahrzeuge mit einem oder
zwei Anhängern) - ausgenommen Züge nach
Nummer 4 - ................................ 18,00 m,

4. bei Zügen, die aus einem Lastkraftwagen
und einem Anhänger zur Güterbeförderung
bestehen, 18,75 m. ....

Ein Unimog ist ja meist eine Zugmaschine und kein LKW und zwei Anhänger gehen auch nur bei Zugmaschinen.

Glückauf
Lutze
Thermostat Unimog 404

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