- 17.05.2011, 11:25
#340735
Hallo Mogler,
die Wiederauferstehung unsers zweiten Anhängers geht auf die Schlußgerade.
Jetzt könnte man auch auf die Idee kommen beide Anhänger, wie auf historischen Aufnahmen zu sehen anzuhängen. Ich beschreibe mal was wir haben.
1. U411 mit Einleitungsbremse zugelassen als landwirtschaftliche Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen (versichert und versteuert)
2. MM DBK mit Einleitungsbremse (begrenzt auf 25 km), LG 1,9to zlGG 4,7to
mit schwarzem Kennzeichen (versichert und versteuert)
3. Jenz LKW-Anhänger mit Kombibremse (Auflauf und Einleitung) LG 0,8to zlGG 2,8to ,wenn zugelassen dann mit schwarzem Kennzeichen (versteuert und versichert und auf 25 km begrenzt)
Führerschein: umgeschriebener 3er incl. T
Die Frage ist geht das?
Bin gespannt auf eure Antworten Stephan
die Wiederauferstehung unsers zweiten Anhängers geht auf die Schlußgerade.
Jetzt könnte man auch auf die Idee kommen beide Anhänger, wie auf historischen Aufnahmen zu sehen anzuhängen. Ich beschreibe mal was wir haben.
1. U411 mit Einleitungsbremse zugelassen als landwirtschaftliche Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen (versichert und versteuert)
2. MM DBK mit Einleitungsbremse (begrenzt auf 25 km), LG 1,9to zlGG 4,7to
mit schwarzem Kennzeichen (versichert und versteuert)
3. Jenz LKW-Anhänger mit Kombibremse (Auflauf und Einleitung) LG 0,8to zlGG 2,8to ,wenn zugelassen dann mit schwarzem Kennzeichen (versteuert und versichert und auf 25 km begrenzt)
Führerschein: umgeschriebener 3er incl. T
Die Frage ist geht das?
Bin gespannt auf eure Antworten Stephan