TÜV will Unterfahrschutz hinten und...
Verfasst: 27.07.2015, 20:46
Hallo zusammen,
nach langer Suche habe ich mir einen Unimog 435 mit Pritsche/Plane der Bundeswehr ersteigert - und nun beginnen die Probleme...
Nach der Datenbestätigung der VEBEG ist eine Einzelabnahme nach §21 StVZO erforderlich. Es gibt ja auch kein Fahrzeugbrief, der ausgehändigt wird.
Nun darf ja seit April mit einem Kurzzeitkennzeichen (§16a FZV) nur noch die nächstgelegene Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirks angesteuert werden, da in meinem Fall keine gültige Hauptuntersuchung vorliegt...
Ich habe mich nun mit 2 TÜV-Stellen in Verbindung gesetzt und angefragt, ob es Probleme mit dem fehlenden Unterfahrschutz geben könne.
Das auch hier im Forum genannte Hinweisblatt zur Befreiung der Unimog Baureihen hatte ich den Diskussionen angeführt.
Aber - da muss ich zustimmen - dieses Hinweisblatt könnte jeder geschrieben haben.
Mit den darin bezeichneten Zertifikatnummern kam man beim TÜV nicht weiter. Es würde ein * fehlen... Die Zertifikate konnten nicht recherchiert werden.
Ergebnis: Beide Sachverständige unterschiedlicher Prüfstellen verlangen die Anbringen des Unterfahrschutz hinten (§32b StVZO) und die Anbringung seitlicher Schutzvorrichtungen (§32c StVZO).
Auf die in den Bestimmungen beinhalteten Ausnahmen könne man nicht eingehen...
Meiner Begründung, dass ich mir ja kein hochgeländegängiges Fahrzeug gekauft hätte, um dann mit den Unterfahrschutz alles zunichte zu machen, folgte man - auch nach Rücksprache mit der "Hauptstelle" in Hannover leider nicht.
Jetzt weiß ich erst mal nicht, wie ich den Unimog nach Hause und über den TÜV bekomme...
Meine Fragen:
Kann auch die DEKRA oder freie Sachverständige eine Einzelabnahme nach §21 StVZO durchführen?
Hat jemand die benannten Zertifikate als Kopie zur Verfügung?
Ich denke, man kann besser argumentieren, wenn man weiß, was drin steht.
Die Zertifikate, die ich bräuchte:
e13-70/221-1557 EG-Zertifikat zur Befreiung vom UFS hinten;
e1-89/297-00011 EG-Zertifikat zur Versagung der seitlichen Schutzvorrichtung.
Wie lautet die genaue Bezeichnung mit dem "*" ?
Wo kann ich sie bestellen / kaufen? (bei Mercedes?)
Ist es möglich, mir ein paar Tipps zu geben, wie die genaue Fahrzeugbezeichnung bei euch lautet, ohne UFS und SSV anbauen zu müssen?
(es muss sich ja hier bestimmt der besondere Zweck des Fahrzeuges ergeben, um die Ausnahmebestimmungen der StVZO zu ermöglichen)
Und wohl die wichtigste Frage:
Bei welchen TÜV-Stellen macht es Sinn anzufragen? (gerne auch per pm - ich hoffe, dass das hier auch als Neuling möglich ist)
Mit dem Kurzzeitkennzeichen komme ich ja jetzt sowieso nicht mehr legal weiter - also müsste ich einen Transport zum TÜV - wo auch immer - organisieren...
Gerne auch eine LKW-Werkstatt, die mir den Unimog über den TÜV bringen könnte!
So schwierig hatte ich mir das mit dem Unimog nicht vorgestellt
Für eure Hilfe wäre ich dankbar!
Grüße
Mario
nach langer Suche habe ich mir einen Unimog 435 mit Pritsche/Plane der Bundeswehr ersteigert - und nun beginnen die Probleme...
Nach der Datenbestätigung der VEBEG ist eine Einzelabnahme nach §21 StVZO erforderlich. Es gibt ja auch kein Fahrzeugbrief, der ausgehändigt wird.
Nun darf ja seit April mit einem Kurzzeitkennzeichen (§16a FZV) nur noch die nächstgelegene Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirks angesteuert werden, da in meinem Fall keine gültige Hauptuntersuchung vorliegt...
Ich habe mich nun mit 2 TÜV-Stellen in Verbindung gesetzt und angefragt, ob es Probleme mit dem fehlenden Unterfahrschutz geben könne.
Das auch hier im Forum genannte Hinweisblatt zur Befreiung der Unimog Baureihen hatte ich den Diskussionen angeführt.
Aber - da muss ich zustimmen - dieses Hinweisblatt könnte jeder geschrieben haben.
Mit den darin bezeichneten Zertifikatnummern kam man beim TÜV nicht weiter. Es würde ein * fehlen... Die Zertifikate konnten nicht recherchiert werden.
Ergebnis: Beide Sachverständige unterschiedlicher Prüfstellen verlangen die Anbringen des Unterfahrschutz hinten (§32b StVZO) und die Anbringung seitlicher Schutzvorrichtungen (§32c StVZO).
Auf die in den Bestimmungen beinhalteten Ausnahmen könne man nicht eingehen...
Meiner Begründung, dass ich mir ja kein hochgeländegängiges Fahrzeug gekauft hätte, um dann mit den Unterfahrschutz alles zunichte zu machen, folgte man - auch nach Rücksprache mit der "Hauptstelle" in Hannover leider nicht.
Jetzt weiß ich erst mal nicht, wie ich den Unimog nach Hause und über den TÜV bekomme...
Meine Fragen:
Kann auch die DEKRA oder freie Sachverständige eine Einzelabnahme nach §21 StVZO durchführen?
Hat jemand die benannten Zertifikate als Kopie zur Verfügung?
Ich denke, man kann besser argumentieren, wenn man weiß, was drin steht.
Die Zertifikate, die ich bräuchte:
e13-70/221-1557 EG-Zertifikat zur Befreiung vom UFS hinten;
e1-89/297-00011 EG-Zertifikat zur Versagung der seitlichen Schutzvorrichtung.
Wie lautet die genaue Bezeichnung mit dem "*" ?
Wo kann ich sie bestellen / kaufen? (bei Mercedes?)
Ist es möglich, mir ein paar Tipps zu geben, wie die genaue Fahrzeugbezeichnung bei euch lautet, ohne UFS und SSV anbauen zu müssen?
(es muss sich ja hier bestimmt der besondere Zweck des Fahrzeuges ergeben, um die Ausnahmebestimmungen der StVZO zu ermöglichen)
Und wohl die wichtigste Frage:
Bei welchen TÜV-Stellen macht es Sinn anzufragen? (gerne auch per pm - ich hoffe, dass das hier auch als Neuling möglich ist)
Mit dem Kurzzeitkennzeichen komme ich ja jetzt sowieso nicht mehr legal weiter - also müsste ich einen Transport zum TÜV - wo auch immer - organisieren...
Gerne auch eine LKW-Werkstatt, die mir den Unimog über den TÜV bringen könnte!
So schwierig hatte ich mir das mit dem Unimog nicht vorgestellt
Für eure Hilfe wäre ich dankbar!
Grüße
Mario