Hallo Bernd,
diese Worte...
Bernd-Schömann hat geschrieben:...Jetzt könnt Ihr Argumentieren, aber er hat doch ein Zugelassenes mit Stempel versehenes Fahrzeug.
Muß ich klar erwidern - hat er nicht!
...
... aus dem Mund eines Versicherungsmenschen (bitte verzeih mir, das meine ich jetzt wirklich nicht persönlich), wundern mich nicht.
Du schaffst hier aber keine Klarheit, sondern eher (bitte nicht böse sein) Verwirrung!
Zulassung, TÜV (genauer HU-Termin), Betriebserlaubnis , Versicherungsschutz und dann noch eine Anzahl Konjunktive in einem einzigen Beitrag so locker ineinander zu verflechten, quasi zu vermischen und in Abhängigkeit zueinander zu bringen, und das ganze dann "Fakten" zu nennen, ohne das zu mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen zu untermauern, reicht nicht aus.
Der einzige Paragraph, den Du nennst, betrifft die (sehr konkrete) Fahrt mit ungestempeltem Kennzeichen. Daraus leitest Du für Saschas (ebenso konkreten, aber völlig anders gelagerten) Fall ab, was passieren
würde wenn... und daraus schlussfolgerst Du noch ein weiteres Mal auf eine nicht belegte Annahme einer Sachlage...
Es ist eine banale Wahrheit (und wiederum kein Vorwurf an Dich persönlich): Versicherungen kassieren erst mal Beiträge und suchen dann trotzdem jede Gelegenheit zu nutzen, um Versicherungsschutz, genauer Zahlung verweigern zu können, von daher würde ich mich nicht wundern, wenn seitens einer Versicherung in einem so gelagerten Fall erst einmal genau so argumentiert würde. Das hat zuvorderst rein gewinnorientierte, ökonomische Gründe, entbehrt aber der Grundlage.
Wenn Dein alltäglich genutztes Auto (angenommene) 3 oder 12 Monate über die HU ist, entstempelt Dir kein Polizist das Kennzeichen und es erlischt -soweit mir bisher bekannt - keine Betriebserlaubnis und auch kein Versicherungsschutz.
Genau
andersrum geht das schon:
Das Fahrzeug wird sehr wohl durch die Ordnungsbehörden entstempelt, wenn die Versicherung oder die Steuer nicht bezahlt wurde, das ist aber der umgekehrte Sachverhalt!
Der Zulassungsstempel des Kreises ist ein amtliches und hoheitliches Siegel des Landrates und so lange es nicht entfernt
IST, ist es gültig.
Die Annahme, dass es einer entfernen
WÜRDE, wenn er es
HÄTTE ist , so lange Du das Gegenteil nicht mit wirklichen Fakten belegst, in diesem Thread noch nicht rechtsverbindlich geklärt.
Ganz zuletzt die Bestätigung aus sachkundiger Quelle:
Ergebnis der gerade getätigte Rücksprache mit einem versierten Versicherungsfachmann zu genau der Frage, der sich seinerseits, bevor er mir geantwortet hat, sogar noch einmal bei einem renommierten Unfall-Gutachter rückversichert hat:
Halter und Fahrer sind zu JEDEM Zeitpunkt für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges verantwortlich! (Sogar 10 Sekunden nach erfolgreich bestandener HU ist nicht der TÜV, sondern der Halter/Fahrer verantwortlich!)
Jetzt das wesentliche:
Der Versicherungsschutz erlischt (sofern natürlich der Beitrag bezahlt ist) nur dann, wenn ich als Fahrzeugführer mit einem Fahrzeug unterwegs bin, von dem ich weiß, dass es verkehrssicherheitsrelevante Mängel hat! Es muss also sogar nachweislich ein Vorsatz vorliegen!
Ende des „Wesentlichen“.
Der HU-Termin hat damit überhaupt nichts zu tun!
Die Versicherung - respektive der Unfall-Gutachter - wird natürlich bei einem Unfall eines Fahrzeuges mit abgelaufener HU genauer nach Mängeln suchen. Die Plakette hat dann aber nur „Hinweischarakter“ und ist nicht einmal rechtsverbindlich als Indiz verwertbar.
Beispiel: Die vielfach zitierten abgefahrenen Reifen, die papierdünne Bremsscheibe und andere sicherheitsrelevanten Mängel muss ich abstellen lassen, sonst geht die Versicherung zu Recht in Regress. Dieser Regress greift aber ungemindert auch dann, wenn das Fahrzeug noch gültigen TÜV hat.
Die HU ist rechtlich eine Momentaufnahme des Fahrzeugzustandes und soll natürlich sicherstellen, dass ein Fahrzeug nicht unkontrolliert zur Gefahr wird, mit der akuten Gefährdung des Verkehrs im Einzelfall durch ein spezielles Fahrzeug hat die HU nichts zu tun.
Alle rechtlichen Umstände in Verbindung mit dem abgelaufenen HU-Termin sind rein ordnungsrechtlicher Natur. Das Überziehen ist eine OWI, die eben nach einer Zeit erst Geld kostet und später noch Punkte in Flens einbringt. Ende, Aus.
Das Gespräch wurde anhand des KONKRETEN Falles eines Fahrzeughalters, der die HU an seinem Fahrzeug ganze 12 Monate verschusselt hatte (es ist ein Programmierer...) geführt!
Quintessenz für Sascha: Du darfst fahren! (Sofern die Versicherung bezahlt ist...

)
Natürlich solltest Du das Thema abgelaufene HU schnellstens erledigen.
Grüße
Holger
PS: Die
Betriebserlaubnis läuft ab, wenn er den Traktor ohne ABE und Eintragung tieferlegt... (war n Spaß)