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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#271167
Moin,

wie verhält es sich eigentlich mit den 6 km/h - Schleppern? Dürfen diese Zulassungsfrei fahren? Müssen die Funktionen wie Licht & Co. bei denen auch funktionieren, brauchen sie TÜV?

Wie sind die 6 km/h zu verstehen, darf der Schlepper nicht mehr fahren oder darf man mit dem Schlepper nicht mehr fahren?

Gruss

Michael
#271178
Hallo,
wie verhält es sich eigentlich mit den 6 km/h - Schleppern? Dürfen diese Zulassungsfrei fahren? Müssen die Funktionen wie Licht & Co. bei denen auch funktionieren, brauchen sie TÜV?
Da muss man einiges unterscheiden bzw. einiges ist auch nicht 100%ig festgelegt. Generell sind nur Fahrzeuge zulassungspflichtig, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6km/h beträgt. Also sind Fahrzeuge unter 6km/h zulassungsfrei. Wurde der Schlepper aber ursprünglich für mehr als 6km/h gebaut und nur gedrosselt, so liegt nach Auffassung einiger Gerichte die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit trotzdem noch bei dem alten Wert, mit der Konsequenz, dass das Fahrzeug zulassungspflichtig wäre.
Licht & Co müssen immer funktionieren, das Fahrzeug benötigt auch eine Betriebserlaubnis, in der auch die entsprechende bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bescheinigt wird.
Regelmäßige Untersuchungen (TÜV) sind nicht fällig, trotzdem ist natürlich wie bei allen Fahrzeugen der Fahrzeughalter und -fahrer für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.
Wie sind die 6 km/h zu verstehen, darf der Schlepper nicht mehr fahren oder darf man mit dem Schlepper nicht mehr fahren?
Es gilt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Sobald das Teil schneller als 6km/h fahren kann, ist es zulassungspflichtig.

Da mit der 6km/h-Regelung immer mehr Mißbrauch betrieben wird, sind m.W. die Prüfstellen angewiesen, entsprechende Betriebserlaubnisse für Drosselungen nicht mehr oder nur noch bei Umbauten auszustellen, bei denen der Umbau nicht mehr einfach rückgängi gemacht werden kann. Einfaches entfernen eines Schalthebels reicht auf keinen Fall aus.

Gruß,
Michael
#271585
Hallo zusammen,
hatte einen hannomag mit 6 km/h, nur mußte ich dazu eine private haftpflichtversicherung nachweisen in der das fahrzeug extra ausgewiesen wurde. das machen nicht viele versicherungen. bis ich den unimog bekam galt die devise"augen zu und durch"!
es ist nie was passiert, aber meinen job als fernfahrer habe ich sicher auf`s spiel gesetzt.

Grüße aus dem Westerwald
Arndt
#271587
Hallo alle miteinander,

Michael hat es doch schon super beschrieben, wie es ist und gehandhabt wird - dem ist nichts mehr zu ergänzen.
Wrad hat geschrieben:Es gibt auch keine 6KmH Zulassung mehr für 1-Achsige Zugmaschienen mit Anhänger.... LEIDER!!!!!
eine 6 km/h Zulassung gab es nie! Sowohl in der alten StZVO, als auch durch die neue FZV sind Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h von der Zulassung befreit.
Heute wird aber (wie Michael auch schon geschrieben hat) verstärkt darauf geachte, dass die Fahrzeuge von hausaus, also mit den in Verkehrbringen durch den Hersteller diese Geschwindigkeit haben.

Glückauf
Lutz
#272457
Moin,
das Fahrzeug ist eindeutig zulassungsfrei. Versicherungsschutz genießt ein solches Fahrzeug über die Privathaftpflicht , sofern diese folgenden Satz enthält:
Mitversichert gilt die Verwendung von nicht Zulassungspflichtigen Fahrzeugen mit nicht mehr als 20 km/h

Unbeachtet der Zulassungsfreiheit obliegt es dem Halter für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Fährt man also mit dem Gerät und weiss genau dass die Bremse nicht funtkioniert - so ist das Grob Fahrlässig und man darf Schäden daraus resultierend selbst tragen.

Gruß

Bernd
#272714
Hallo,

weil ich grad das 6 km/h Thema lese,wollt ich nur mal erzählen,
daß ich heut grad die Sperre für 3.-6. Gang aus meinem 411.110,
den ich vor kurzem erworben hab, entfernt hab!
Außen am Getriebedeckel war sogar eine Bleiversiegelung zwischen
den Schrauben angebracht,und in der Schaltkulisse war ein Blech in
der Ebene vom 3.-6. Gang eingeschweißt!
Soviel ich erfahren konnte, wurde der Mog anfang der 70er auf 6Km/h
gedrosselt für pflegearbeiten inner Gärtnerei,und kurz danach an
meinen Vorbesitzer verkauft,der ihn als Teileträger inne Scheune
stellte!

Gruß Sven

Hallo Arno, vielen Dank für die Info. Ich hab[…]

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