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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#240732
Hallo Roger,

für das rote 07er Kennzeichen gelten gemäß der Fahrzeug Zulassungs Verordnung (FZV) ein paar Einschränkungen, aber lies selbst:
§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
(1) 1Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. 2Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. 3§ 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
(2) 1Für die Zuteilung und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen findet § 16 Abs. 3 bis 5 entsprechend mit der Maßgabe Anwendung, dass das Kennzeichen nur an den Fahrzeugen verwendet werden darf, für die es ausgegeben worden ist. 2Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "07". 3Es ist nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 und 7 auszugestalten und anzubringen. 4Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 12 in Betrieb genommen werden. 5Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 nicht vorliegen.
(3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben.
Ich lese es also streng genommen genauso wie Michael, keine Fahrt zur Arbeit, Eisdiele oder nur mal Spazierenfahren. Diese Einschränkungen gibt es bei dem H-Kennzeichen aus Zulassungstechnischer Sicht nicht.
#242298
Hallo,
nimm das H-Kennzeichen, damit darfst Du nur nicht gewerblich tätig sein.
Eine solche Einschränkung gibt es zulassungsrechtlich beim H-Kennzeichen nicht. Ich kenne mehrere Gewerbebetriebe, die Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zugelassen haben und diese auch gewerblich einsetzen.

Es kann bestenfalls sein, dass die jeweils gewählte Versicherung gewerbliche Nutzung ausschließt. Das hat aber erstmal nix mit der Zulassung zu tun.

Gruß,
Michael
#404791
Michael_Weyrich hat geschrieben:Hallo,
nimm das H-Kennzeichen, damit darfst Du nur nicht gewerblich tätig sein.
Eine solche Einschränkung gibt es zulassungsrechtlich beim H-Kennzeichen nicht. Ich kenne mehrere Gewerbebetriebe, die Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zugelassen haben und diese auch gewerblich einsetzen.

Es kann bestenfalls sein, dass die jeweils gewählte Versicherung gewerbliche Nutzung ausschließt. Das hat aber erstmal nix mit der Zulassung zu tun.

Gruß,
Michael
Hallo Michael,

ich habe letzte Woche meinen 421er auch auf H-Kennzeichnung umgeschlüsselt. Dazu musste ich extra zum Chef der Zulassungsstelle. Dieser kam sofort mit der Aussage, das eine H-Kennzeichnung niemals gewerblich genutzt werden darf.
In der FZV steht keinerlei Aussage von der Nutzungsart. Woher kommt dann die Aussage des Zulassungsstellenleiters?

(Ich habe weder ein Gewerbe, noch will ich meinen Mog gewerblich nutzen. Trotzdem interessiert mich die Frage)

Grüße Andy
#404792
Hallo,
ich habe letzte Woche meinen 421er auch auf H-Kennzeichnung umgeschlüsselt. Dazu musste ich extra zum Chef der Zulassungsstelle. Dieser kam sofort mit der Aussage, das eine H-Kennzeichnung niemals gewerblich genutzt werden darf.
In der FZV steht keinerlei Aussage von der Nutzungsart. Woher kommt dann die Aussage des Zulassungsstellenleiters?
Keine Ahnung. Du hättest ihn mal nach der rechtlichen Grundlage seiner Aussage fragen sollen.

Gruß,
Michael
#404797
Michael_Weyrich hat geschrieben:Hallo,
ich habe letzte Woche meinen 421er auch auf H-Kennzeichnung umgeschlüsselt. Dazu musste ich extra zum Chef der Zulassungsstelle. Dieser kam sofort mit der Aussage, das eine H-Kennzeichnung niemals gewerblich genutzt werden darf.
In der FZV steht keinerlei Aussage von der Nutzungsart. Woher kommt dann die Aussage des Zulassungsstellenleiters?
Keine Ahnung. Du hättest ihn mal nach der rechtlichen Grundlage seiner Aussage fragen sollen.

Gruß,
Michael
Hätte nichts gebracht, fachlich hat er sich nur sehr schwammig geäussert. Laut seiner Aussage dürfte ich meinen Mog mit H-Kennzeichnung nur noch eingeschränkt nutzen. Nur dank nachlesen in der FZV und Diskussion mit ihm hab ich jetzt WIEDER ein H-Kennzeichen.
(War ein teurer Spaß dank seiner Falschaussage)

Grüße Andy
#405341
Hallo Zusammen,
in diesem Zusammenhang habe ich eine weitere Frage. Habe im April meine 401 Baujahr 1953 gekauft und umgemeldet, mit H Kennzeichen.
Im Fahrzeugschein ist er als Zugmaschine deklariert. Meine Versicherung, die Züricher wollte und will ihn parto nicht als Zugmaschine versichern. So zahle ich den höhreren Beitrag.
Ist es Euch auch so ergangen?
Liebe Grüße aus Bochum
Reinhold
mademer2010 hat geschrieben:
Michael_Weyrich hat geschrieben:Hallo,
ich habe letzte Woche meinen 421er auch auf H-Kennzeichnung umgeschlüsselt. Dazu musste ich extra zum Chef der Zulassungsstelle. Dieser kam sofort mit der Aussage, das eine H-Kennzeichnung niemals gewerblich genutzt werden darf.
In der FZV steht keinerlei Aussage von der Nutzungsart. Woher kommt dann die Aussage des Zulassungsstellenleiters?
Keine Ahnung. Du hättest ihn mal nach der rechtlichen Grundlage seiner Aussage fragen sollen.

Gruß,
Michael
Hätte nichts gebracht, fachlich hat er sich nur sehr schwammig geäussert. Laut seiner Aussage dürfte ich meinen Mog mit H-Kennzeichnung nur noch eingeschränkt nutzen. Nur dank nachlesen in der FZV und Diskussion mit ihm hab ich jetzt WIEDER ein H-Kennzeichen.
(War ein teurer Spaß dank seiner Falschaussage)

Grüße Andy
#405346
Hallo,
ja es ist so, mit einem H Kennzeichen ist eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen.
Nein, es ist nicht so, wie schon vorher hinreichend erläutert. Es mag sein, dass du Probleme hast, eine Versicherung zu finden, die dir eine Oldtimerversicherung in Verbindung mit gewerblicher Nutzung anbietet, es ist aber vom H-Kennzeichen her eben nicht ausgeschlossen. Es gibt genügend Firmen, die Fahrzeuge mit H-Kennzeichen in ihrem Fuhrpark haben, zu verschiedensten Zwecken. Oder hast du eine Gesetzesgrundlage zu deiner Aussage?
Im Fahrzeugschein ist er als Zugmaschine deklariert. Meine Versicherung, die Züricher wollte und will ihn parto nicht als Zugmaschine versichern. So zahle ich den höhreren Beitrag.
Als was ist denn das Fahrzeug versichert worden? Nimm halt 'nen anderen Versicherer, der das Fahrzeug als das versichert, was es auch ist. Hatte bei mir keine Probleme. Mein U406 ist lt. Papieren "LoF Zugmaschine Ackerschlepper" und auch genau als solches versichert.

Gruß,
Michael
#405354
reinhold401 hat geschrieben:nun er wurde als normales Oldtimer Fahrzeug bei der Versicherung angemeldet.
Der Vorbesitzer konnte mir auch nicht weiterhelfen.
Bei welcher Versicherung bist denn Du?
Reinhold
Hallo Reinhold,

wenn du den Unimog für mehr als nur historische Zwecke nutzen willst, bist du jetzt falsch versichert :!:
Mit einer Oldtimer Versicherung darf das Fahrzeug nur noch für Bewegungsfahrten und sonstige historische Sachen genutzt werden.
Solltest du den Unimog für mehr nutzen (Holz machen, Erdarbeiten, Schnee schieben...), musst du ihn normal (also als Zugmaschine, LoF Zugmaschine...) versichern.

--> Sollte es zu einem Unfall kommen und dein Mog ist "nur" als Oldtimer versichert, kann es zu großen Problemen mit dem Versicherer kommen.


P.S. Das H-Kennzeichen hat nur steuerliche Belange und zählt nur als Umschlüsselung (nicht Ummeldung). Du kannst also deinen Mog weiterhin "normal" versichern.

Grüße Andy

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