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#203638
Maut-Vignette-Schwerlastverkehrsabgabe Schweiz

Hallo liebe Unimgoler,

ich brauche Hilfe
und auch mit viel geggoogel komm ich nicht weiter...



Wir fahren in 3 Wochen nach Chur und ich hätte gerne mit unserem Unimog die Autobahn benutzt.

Der 406.145 hat natürlich mehr als 3,5 t Gesamtgewicht

---> also keine Vignette auf der Autobahn sondern Schwerverkehrsabgabe


Unser Unimog hat ein H-Kennzeichen (in Deutschland Oldtimer)

--->
befreit von der "Schwerverkehrsabgabe" sind:
Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche gekennzeichnet sind...

bedeutet das, dass Fahrzeuge mit H-Kennzeichen keine Autobahngebühr in der Schweiz zahlen brauchen...(gar nix)???


ist ein H-Kennzeichen von Deutschland gleichzusetzen mit einem Veteranenfahrzeug?


und wie sieht das mit dem Sonntagsfahrverbot aus???
"Davon betroffen sind u.a. LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 3,5t bzw. Sattel-Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5t.
Das Fahrverbot gilt jedoch nicht für Personentransportfahrzeuge."


- und was ist mit Oldtimern?

Vielleicht kennt jemand den genauen Gesetzestext
(eindeutig / zum Vorlegen bei der Grenze oder der Polizei)

Vielen herzlichen Dank
im Voraus
Zuletzt geändert von flugzeugschlepper am 04.08.2008, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
#203648
Hallo Dieter und Dorle,

die fundiertesten Auskünfte wirst Du mit Sicherheit im Forum der Schweizer finden, wende Dich am besten an "Bündnermog", dass ist der Forumsleiter und ein sehr beflissener. Ich weiß, dass die Regionalgruppe selbst zu ihren Treffen ein riesen Problem damit hatten und haben und dass die Schweizer Polizei da wohl sehr unbeweglich ist. Zu beachten wäre auch das Sonntags- oder sogar Wochenend-Fahrverbot!!

Gruß aus Hamburg

Thomas
#203656
michael.bonne hat geschrieben:Was soll der Link bringen? Zoll wollte er eigentlich nicht auch noch zahlen...
Ja, aber genau zu Dieterles Thema findet man auf diesen Seiten die nötigen Infos :-)

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de

Auch wenn man als deutscher Laie vielleicht Probleme hat, die Abkürzung
LSVA der "Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe" zuzuordnene ;-)

oder
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de
die PSVA der "Pauschalen Schwerverkehrsabgabe".

MfG Maatsch
#203659
Die Links von Dir sind wesentlich besser. Hab mal genau nachgesehen, wenn ich den Link von TomTom anklicke, dann komme ich automatisch auf die HP (http://www.ezv.admin.ch/index.html) und von da aus kann man erst über Firmen auf die von Dir gegebenen Links schließen.

Keine Ahnung, warum das nicht direkt mit seinem Link geht...
#203674
Hallo Dieter und Dorle,

wir Oberbayern werden auf der österreichischen Seite bleiben und Feldkirchen in die Schweiz rüberwechseln, und weiter auf der Landstraße bis Chur fahren.

Schweiz;
Sonntagsfahrverbot für Zugfahrzeuge über 3,5 T, dies gilt auf allen Straßen und für Kombinationsfahrzeuge (Jeep/Anhänger) GG 5000 KG und Vignettenpflicht auch auf dem Anhänger.

Eingetragene Wohnmobile sind meines wissens ausgenommen vom Sonntagsfahrverbot.

Gruß
Klaus
http://www.oberbayerische-unimogfreunde.de
http://www.bayernmog.de

Klaus Kaffler
Bergstr. 12
82024 Taufkirchen
Tel.: 089/666 105 90
#203774
Hallo zusammen
Die Fragen betreffen mehrere Themenkreise und der Teufel liegt im Detail.

a) Vignette
Autobahnvignette ist notwendig, sobald man eine Autobahn oder Autostrasse (d.h. grün beschilderte Strassen) befährt. Sie gestattet während des aufgeruckten Jahres (bis Ende Januar des Folgejahres) freie Nutzung.
Wie richtig erwähnt, muss auch für Anhänger eine eigene Vignette gelöst werden.
Die Vignettenpflicht betrifft aber nur Fahrzeuge / Anhänger bis zu einem eigenen Gesamtgewicht von 3,5 t. Im privaten Bereich gibt es keine Ausnahmen, d.h. es spielt keine Rolle ob man Veteranenfahrzeuge etc. fährt.
Autobahnen dürfen in der Schweiz nur von Fahrzeugen befahren werden, welche eine technische Höchstgeschwindigkeit von mind 80km/h erreichen können. Damit stellt sich die Frage für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Schlepper und unsere Kleinen Unimogs nicht.

b) LSVA
Die LSVA (d.h. Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) richtet sich nur an Fahrzeuge, die über 3,5t Gesamtgewicht aufweisen. Im Gegensatz zur Vignette wird hier auf den km genau abgerechnet, indem die Zugfahrzeuge ein elektronisches Gerät eingebaut haben. Für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge gibt es an den Grenzübergansstellen ein An- resp Abmeledeterminal.
Die LSVA wird aber nicht nur in Bezug auf die Strecke, sondern auch auf das Gewicht und die Emissionswerte unterschiedlich berechnet.
Und es gibt eine schwer überblickbare, einer nicht nachvollziehbaren Logik folgenden Unmenge von Ausnahmen.
Einige Kategorien sind völlig befreit, andere können zu Tages- resp Jahrespauschalen ihren Obulus entrichten, so zum Beispiel die offiziell eingetragenen Veteranenfahrzeuge und Reisecars.
Auskunft bekommt man von verschiendenen Stellen, aber je mehr Stellen man anfrägt, umso verwirrter ist man am Schluss.

Kollegiale Grüsse
Claudio
#203832
Hallo
ein nicht unwesentlicher Nachtrag zur LSVA
Im Gegensatz zur Vignette ist die LSVA für betroffene Fahrzeuge ungeachtet der befahrenen Strassen geschuldet (d.h. nicht nur wie meines Wissens in Deutschland für Autibahnen). Mit anderen Worten, der LSVA kann man nicht durch Vermeiden von Autbahn-Fahrten "entgehen".
Gruss und schönes Wochenende
Claudio
#203983
HalloClaudio,

ich glaub`ich bin schwer von Begriff - sorry ich hab`s noch nicht kapiert...

Muss ich für die Autobahn eine Vignette kaufen???
Wir sind über 3,5 tonnen und Oldtimerzulassung
(zugelasene Höchstgeschwindigkeit 95 km/h)


Dürfen wir am Sonntag mit unserem Unimog in der Schweiz fahren???
wenn NEIN -> wie bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung / was kostet diese?
wenn JA -> warum - wo steht dies - zum Ausdrucken und mitnehmen...

Vielen herzlichen Dank

Dieter
#204105
HURRA!!!

Die erste Frage ist eindeutig beantwortet....
Sehr geehrter Herr Sailer

Grundsätzlich sind Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzaugausweis als solche bezeichnet sind, von der Schwerverkehrsabgabe befreit. Im Gegensatz zu Deutschland werden Veteranenschilder in der Schweiz erst für Fahrzeuge ab 30 Jahren ausgeben. Somit werden auch ausländische Fahrzeuge nur dann befreit, wenn sie neben dem entsprechenden Eintrag im Fahrzeugausweis mind. 30 Jahre alt sind. Da dies in Ihrem Falle erfüllt ist, ist Ihr Unimog gemäss den unten aufgeführten Daten von der Schwerverkehrsabgabe befreit. Sie benötigen im Weiteren auch keine Vignette.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/641_811/a3.html

Mit freundlichen Grüssen

Roger Hafner
Zollexperte

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben

Monbijoustrasse 40, 3003 Bern
Tel +41 31 322 59 88
Fax +41 31 323 30 94
roger.hafner@ezv.admin.ch
www.ezv.admin.ch
nun bleibt noch die Frage mit dem Sonntagsfahrverbot:



Dürfen wir am Sonntag mit unserem Unimog in der Schweiz fahren???

wenn NEIN -> wie bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung / was kostet diese?
wenn JA -> warum - wo steht dies - zum Ausdrucken und mitnehmen...
Verdeck Unimog 404

Hallo Unimogfreunde danke für Eure Info , […]

Hallo Helmut, hallo Steffen, Rädertausch ist[…]

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Hallo Holger Auch hier war wieder der Rost der End[…]

Hallo Helmut, Danke für die schnelle Antwort.[…]