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Moderator: stephan

#18522
In der STVO §21 Abs 1 steht: Es ist verpoten, Personen mitzunehmen.... 2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit.

Im Abs 2 steht: Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten.....

Für mich heißt das, dass ich mit meinem als Zugfahrzeug zugelassenen 411er Sitzbänke eingetragen bekomme nicht aber für einen LKW. ?
Trifft das so zu ?

In den vornagegangenen Beiträgen habe ich keine Antwort auf meine Fragen gefunden.
#18524
Hallo Richard,
§21 meint Zugmaschinen (Ackerschlepper), bei denen sich z.B. Sitzgelegenheiten auf den Kotflügeln rechts und links vom Fahrer oder hinter dem Fahrer (Güldner hat mal so eine Sitzbank, Blickrichtung nach hinten, angeboten) befinden.
Ich denke, wenn es um Sitzplätze auf Ladeflächen geht, werden Zugmaschinen wie LKWs behandelt und Ausnahmen nur für BW, Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz gemacht.
#18527
Das Problem scheint mir eher in der Zweckgebundenheit der Mitnahme von Personen auf der Ladefläche zu sein. Eben zum Begleiten der Ladung oder als Erntehelfer.
Wenn ich mit meinem grün zugelassenen Mog und der Kartoffelsetzmaschine hintendran mit den Helfern Richtung Feld tuckere ist der Zweck klar.
Sonntags nachmittags, hochglanzgeputzt, mit zwei Eis leckenden Kindern auf der Pritsche dürfte es dir schwerer fallen die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche zu begründen.

In meinem Kopf spukt immer noch die Lösung mit 2-3 411er Sitzen die demontierbar (genau wie im 411er) auf der Ladefläche angebracht werden. Zumindest der erste Fall zur Mitnahme von Personen auf der Ladefläche (Zweckgebunden) wäre damit zu erschlagen. Ich wüsste auch nicht, warum man das dann eintragen müsste.

Für die generelle Eintragung von Sitzen auf der Ladefläche (Allein zum Zwecke der Personenbeförderung) sehe ich keine Chance. :(

Thorsten
#18529
@ulli
Das Kriterium ist da wohl nicht die Pritsche. Für den Lanz Geräteträger gab es eine Pritsche mit Sitzgelegenheiten. Solche Sitzgelegenheiten haben Tüv und Zulassungsstelle auch gar nicht zu interessieren. Darum kümmert sich die Berufsgenossenschaft.

Diesen Zulassungsfreien Anhänger z.B. (den ich auch mit Pferden fahre) darf ich zum Zwecke der Holzbergung oder Kartoffelernte mit meinen Helfern besetzen.

Bild


Eine Genehmigung zur Personenbeförderung ist allerdings aussichtslos. (Beim Zug durch Kraftfahrzeuge)

Thorsten
#18614
Zu dem transport von personen auf der ladefläche steht im klasse2 (neu ABC oder wie, keine ahnung) lehrbuch folgendes:
\"Auf der ladefläche von lastkraftwagen düfen bis zu acht personen befördert werden, wenn
sie die ladung begleiten oder auf der ladefläche arbeiten müssen oder mit dem für ihren
arbeitgeber eingesetzten fahrzeug zu oder von ihrer arbeitsstelle befördert werden.\"
\"In land- und forstwirtschaft dürfen personen auf dem anhänger mitgenommen werden, wenn dort geeignete sitzmöglichkeiten vorhanden sind\". (geeignet ???)
\"Bei örtlichen brauchtumsveranstaltungen dürfen unter beachtung bestimmter sicherheitsvorkehrungen personen auf dem anhänger befördert werden.\"


Damit wird es also ohne sitze etc. für einen privaten gebrauch oder eine sonntagstour unmöglich.
Allerdings ist es nicht unmöglich, denn nach informationen von einem tüv-mitarbeiter
ist es durchaus möglich auf der fahrzeug- pritsche (nicht anhänger) geeignete sitzgelegenheiten zu montieren. Damit ist der personentransport dann wieder erlaubt.
Zusätzlich muß es den pritschenmitfahrern möglich sein sich mit dem fahrer zu verständigen.
Die geeigneten sitzplätze sind nach meinem wissen bei blick in fahrtrichtun mit dreipunktgurt
zu versehen bei blick gegen die fahrtrichtung genügt ein beckengurt und bei seitlichem
sitzen ebenfalls ein beckengurt. Es dürfen sich keine scharfen kanten etc im bereich der sitze befinden. Es sind eigentlich die gleichen dinge zu beachten wie bei einem wohnmobil ausbau wo sich noch fahrgäste in der kabine aufhalten.


Gruß
stefan aus rain



Genaueres am besten mit dem tüv-ingenieur absprechen der die abnahme durchführen darf. Der trägt die sitze dann im brief ein.

Gruß stefan
#18621
Hallo,

sitze auf der Pritsche eingetragen zu bekommen, stelle ich mir nicht unmöglich vor, schließlich ist eine Pritsche, zumindestens wenn eine Art Plane o.Ä. drum herum ist, nicht viel anders als ein Kofferraum beispielsweise eines Geländewagens. Und dort sind ebenfalls Sitze möglich und erlaubt. Problematisch wird es nur bei Kipppritschen, da diese so gesehen nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Bei starren Pritschen, oder Kipppritschen, die an den Kugeln mit vier Schrauben mit Muttern gehalten sind, sollte das möglich sein.
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