Das Problem scheint mir eher in der Zweckgebundenheit der Mitnahme von Personen auf der Ladefläche zu sein. Eben zum Begleiten der Ladung oder als Erntehelfer.
Wenn ich mit meinem grün zugelassenen Mog und der Kartoffelsetzmaschine hintendran mit den Helfern Richtung Feld tuckere ist der Zweck klar.
Sonntags nachmittags, hochglanzgeputzt, mit zwei Eis leckenden Kindern auf der Pritsche dürfte es dir schwerer fallen die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche zu begründen.
In meinem Kopf spukt immer noch die Lösung mit 2-3 411er Sitzen die demontierbar (genau wie im 411er) auf der Ladefläche angebracht werden. Zumindest der erste Fall zur Mitnahme von Personen auf der Ladefläche (Zweckgebunden) wäre damit zu erschlagen. Ich wüsste auch nicht, warum man das dann eintragen müsste.
Für die generelle Eintragung von Sitzen auf der Ladefläche (Allein zum Zwecke der Personenbeförderung) sehe ich keine Chance.
Thorsten
Ich glaube an den Unimog. Andere Automobile sind eine vorübergehende Erscheinung.
Frei nach Kaiser Wilhelm dem II. (1859-1941)