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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#234930
Hallo,
habe soeben in der Traktor classic auf Seite 80 gelesen, dass laut Aussage eines DEKRA-Sachverständigen, einachsige oder Tandemanhänger bis 1m Achsabstand bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
hinter Zugmaschinen mit schwarzem Folgekennzeichen gezogen werden dürfen, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremmsverzögerung erreicht und für den Anhänger eine Betriebserlaubnis
erteilt wurde.

Ist diese Aussage zutreffend, wenn ja, auf welche Vorschriften / Paragraphen kann man sich berufen?
Liest sich für mich so, das man hinter jeden Traktor oder auch Unimog mit schwarzem Kennzeichen einen 750kilo-Klaufix mit 25km/h-Schild und Folgekennzeichen fahren kann.

Wie ist eure Meinung dazu?
Mich macht das etwas stutzig, da ich meine das dazu lof-Nutzung vorliegen muss.

Grüße
Ulli
#234966
Hallo Ulli,

ich sehe es genau so wie Du.

Für die Zulassung bzw. Zulassungsfreiheit ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zuständig.
Dort finde ich aber unter § 3 keine Ausnahme für Anhänger 750 kg/25 km/h.

Im Übrigen ist die Farbe des Kennzeichen völlig egal. Grüne Kennzeichnen sagen nur aus, dass für das Fahrzeug keine Steuern (nach Kraftfahrzeugsteuergesetz) erhoben werden.
Zulassungfreie Anhänger sind zwar alle Steuerfrei, haben aber im Allgemeinen kein eigenes Kennzeichen, also wird hier die Farbe des Zugfahrzeuges genommen.

Glückauf
Lutz
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