- 16.11.2005, 21:24
#86364
Hallo,
ich hätte von Euch gerne gewusst wie es sich verhält wenn ich ein Schneeschild (2,40m) an meinen U1200 anbringe.
Das Fahrzeug habe ich mit schwarzer Nummer privat angemeldet.
Das Schneeschild könnte ich zum Freischieben unseres Firmenhofs gebrauchen.
Desweiteren haben wir ca 50km entfernt einen großen Parkplatz eines angemieteten Betriebsgeländes den ich ebenfalls von Schnee befreien sollte.
Jetzt wollte ich wissen ob es mir denn erlaubt ist mit angebautem Schneeschild (nicht räumender weise) über Landstrasse die 50km zu unserem Parkplatz des zweiten Betriebsgeländes zu fahren?
Falls das erlaubt wäre müssten dann die Rundumleuchten eingeschalten werden?
MfG
Matthias
ich hätte von Euch gerne gewusst wie es sich verhält wenn ich ein Schneeschild (2,40m) an meinen U1200 anbringe.
Das Fahrzeug habe ich mit schwarzer Nummer privat angemeldet.
Das Schneeschild könnte ich zum Freischieben unseres Firmenhofs gebrauchen.
Desweiteren haben wir ca 50km entfernt einen großen Parkplatz eines angemieteten Betriebsgeländes den ich ebenfalls von Schnee befreien sollte.
Jetzt wollte ich wissen ob es mir denn erlaubt ist mit angebautem Schneeschild (nicht räumender weise) über Landstrasse die 50km zu unserem Parkplatz des zweiten Betriebsgeländes zu fahren?

Falls das erlaubt wäre müssten dann die Rundumleuchten eingeschalten werden?
MfG
Matthias