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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#560561
Hallo Zusammen,

ich habe einen Unimog 424 U1000, der zur Zeit restauriert wird. Das Fahrzeug hatte schon vor der Retsauration ein H-Kennzeichen. Ich würde das Fahrzeug nun gerne mit den unimogtypischen Zierstreifen versehen, hier hat jedoch der TÜV-Prüfer vorbehalte, dass diese Zierstreifen nicht historisch wäre, sprich zur Zeit der Zulassung nicht verfügbar. Somit üwrde mir der Verlust des H-Kennzeichens drohen, sofern ich nicht belegen kann, dass es in den 80iger Jahren schon diese Zierstreifen gegeben hat. Hierfür benötige ich einen überprüfbaren Nachweis!
Allgemein wurde mir gesagt, dass bei jedem fälligen TÜV-Termin die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen noch einmal überprüft werden und es nicht wie in der Vergangenheit gehandhabt wird, einmal ein H-Kennzeichen, immer ein H-Kennzeichen.
Kann mich hier aus diesem Forum in dieser Angelegenheit mit einem Nachweis unterstützen ?

Ich würde mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Jochen
#560581
Hallo Jochen
die Zierstreifen waren m.W. erst bei der Baureihe 427/437 aktuell. Zumindest finde ich den erst bei den Prospekten zu diesen Modellen.
#560626
Moin Jochen,

ich würde dem Prüfer, der in Sachen Oldtimer-Zulassung augenscheinlich einer der ängstlicheren Sorte ist, folgende Argumentation vorlegen:

Laut Anforderungskatalog des TÜV Süd ist für Oldtimer im Hinblick auf die Außenhaut nur ein originales oder zeitgenössisches Erscheinungsbild zulässig, beim Lack an sich ist sogar nur von einer "zeitgenössischen Farbgebung" die Rede. Gemusterte Lacke oder Motive sind als zeitgenössische Designvariante zulässig.

Zugleich sind gemäß dem Katalog Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können, zulässig.

Gesetzt den Fall, dass die Zierstreifen wirklich erst ab der Modellreihe 427 erhältlich waren... sofern Dein Mog nicht älter als Baujahr 1978 ist, würdest Du voll in die 10-Jahres-Regelung fallen, nachweisbar durch Prospekte oder ggf. einen Auszug aus dem Teilekatalog des 427. Aber auch sonst sollte ein in dieser Hinsicht halbwegs sicherer Prüfer die Anbringung von Zierstreifen, die optisch absolut zum Erscheinungsbild passen und zeitgenössisch wirken, durchwinken.

Ich würde also versuchen, den Prüfer mit den o.g. Argumenten zu "beruhigen"... am Ende wollen die ja auch nur, dass ihnen hinterher bzgl. ihrer Entscheidungen keiner ans Bein pinkeln kann. Sollte er aber uneinsichtig bleiben, würde ich mir einen anderen Prüfer suchen!

Die Alternative mit dem Anbringen nach Durchführung der H-Abnahme würde ich in diesem Zusammenhang übrigens sein lassen. Teil des H-Gutachtens ist eine Fotodokumentation des Fahrzeugs... wenn da in ein paar Jahren bei einer Hauptuntersuchung ein penibler und in Sachen "zeitgenössisch" ähnlich unsicherer Prüfer mal ins Gutachten schaut und sieht, dass da "aus dem Nichts" Zierstreifen auf Deinen Mog gewandert sind, hast Du ggf. wieder den Ärger.

Viele Grüße,
Torsten
#560627
Hallo Torsten.

wo bitte sind die Bilder hinterlegt? Mir ist kein zentrales Register bekannt. Ich habe Gutachten von TÜV und GTÜ. Die enthalten alle nur Schriftsätze. Bei meiner ersten Abnahme §23 StVZO wusste der Prüfer gar nicht, was er vor sich hatte. Und Bilder hat er auch keine gemacht. Mag in 2006 noch anders gewesen sein.

Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass die Gutachterorganisatonen ihre Prüfberichte austauschen. Und die Zulassungsstelle arbeitet auf Basis des Prüfberichtes des aaS. Selbst bei der Eintragung meines kleinen Kennzeichens sollte ich die vorgelegten Bilder wieder mitnehmen, denn sie archivieren keine Bilder.

Auch mein letzter der Prüfbericht von 2016 enthält in der mir vorliegenden Ausführung keine Bilder. Und den habe ich auf der Zulassungstelle vorgelegt.

Gruß
Markus
#560652
Hallo Markus,
auch die Prüfer bzw Prüforganisationen gehen mit der Zeit. Fotos sind heutzutage schnell, einfach und in guter Qualität machbar und auch einfach archivierbar. Wo die Prüfberichte im Detail gespeichert werden weiß ich nicht aber zumindest bei unserem hiesigen TÜV Prüfstelle werden die Bilder angefertigt und auch gespeichert. Ob auf die Fotos von anderen Prüfstellen zugegriffen werden kann weiß ich natürlich auch nicht.rechtmäßigkeit
Nur sollte auf der anderen Seite folgendes berücksichtigt werden. Auch die Ordnungsbehörden können auf die Idee kommen die Rechtmäßigkeit der Steuervergünstigung, um die es hier eigentlich geht, zu hinterfragen und zu überprüfen. Das was oben angedeutet wurde wäre in diesem Falle dann streng genommen als vorsätzliche Steuerhinterziehung interpretierbar.
Also wie Torsten schreibt, entweder mit Abnahme und Stempel eines anerkannten Prüfers oder eben nicht. Faktisch sehe ich es aber auch wie Torsten, wenn die Streifen ab 1988 nachweislich verfügbar waren sollte es abgenommen werden können.
#560654
Warum wird nicht einfach im Museum angefragt, dort ist alles Hinterlegt!!!
u411wtalronsd hat geschrieben: 23.02.2022, 16:20 Hallo Jochen ,da bei Daimler zur Zeit nichts zu holen ist, hier eine alternative .
https://www.unimog-museum.com/museum/un ... nberatung/ Die haben alle Unterlagen zu deiner Frage
#560657
Guuden,

bei H-Fahrzeugen ist schon seit Bestehen der Oldtimerreglung das Prüfen,
ob das Fahrzeug noch den H-Bestimmungen entspricht,
bei jeder HU ein eigener Prüfpunkt
und muss vom Prüfer auch als OK-Befund auf dem internen Prüfprotokoll bestätigt werden,
oder auch nicht.
Dass einige Prüfer alte KFZ nicht mögen ist eine Binse, dass die Prüfungen,
in Bezug auf das H, bei der zunehmenden Flut an 80-ziger und 90-ziger Fahrzeugen
nicht lockerer werden dürft ebenfalls zu erwarten sein.
Mich würde eine Anhebung der Anwartschaft auf 40 oder sogar 50 Jahre
für eine H-Zulassung in den nächsten Jahren wenig wundern.

Gut Mog! Justus.

PS.: Such Dir einen von den mit Oldtimer Befassten in Deiner Gegend empfohlenen Prüfer.
Manche trauen sich nicht, oder mögen keine Oldtimer oder wissen zu wenig.
Die Prüfer werden schließlich selber anhand von statistischen Erhebungen überwacht!
#560659
mhame hat geschrieben: 25.02.2022, 09:40 Hallo Torsten.

wo bitte sind die Bilder hinterlegt? Mir ist kein zentrales Register bekannt. Ich habe Gutachten von TÜV und GTÜ. Die enthalten alle nur Schriftsätze. Bei meiner ersten Abnahme §23 StVZO wusste der Prüfer gar nicht, was er vor sich hatte. Und Bilder hat er auch keine gemacht. Mag in 2006 noch anders gewesen sein.

[...]

Auch mein letzter der Prüfbericht von 2016 enthält in der mir vorliegenden Ausführung keine Bilder. Und den habe ich auf der Zulassungstelle vorgelegt.
Hi Markus,

2006 wurden die roten 07er-Kennzeichen auch noch ohne jegliche Hauptuntersuchung des Fahrzeugs zugeteilt, welches zudem nur 20 Jahre alt sein musste. Will sagen: das ist 16 Jahre her und wie meine Vorredner schon sagten, seitdem hat sich sicher vieles geändert.

Was wo gespeichert wird und für wen wie zugänglich ist, weiß ich nicht. Fakt ist, sowohl 2017 als auch 2021 haben die für meine Fahrzeuge angefertigten H-Gutachten Fotos vom Fahrzeug (außen, Innenraum, Motorraum) enthalten. Mit den normalen Prüfberichten hat das im Übrigen nichts zu tun.

Viele Grüße,
Torsten
#560691
Guuden,

bei Probs bei einer U404 Ummeldung wg. Unklarheiten im HU-Bericht
verschwand der Sachbearbeiter für einen Moment und sagte bei der Rückkehr,
alles OK, er habe den Bericht im zentralen EDV-Verzeichnis finden können.

Eine GTÜ Prüfstelle in meiner Umgebung wirbt u.A. damit, dass sie zumindest alle Gutachten,
die innerhalb der eigenen Organisation erstellt wurden, als beglaubigte Kopie bescheinigen könne.

Gut Mog! Justus.
#560698
mhame hat geschrieben: 27.02.2022, 11:57 Mit Prüfbericht ist das H-Gutachten gemeint und das war 2016 genau zwei Seiten bei der GTÜ!
Hi Markus,

gut, dann haben wir jetzt den Sachstand, dass die GTÜ mindestens bis 2016 im Rahmen der H-Abnahme keine Fotos gemacht hat und der TÜV Hessen dies mindestens seit 2017 tut. :wink:

Viele Grüße,
Torsten
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