- 12.11.2012, 17:57
#399320
Hallo,
bei meinem neuen 1400er steht im Fahrzeugschein "HÖHE 3410 B.AUSGEZ.KENNL.F.GELBES. BLINKL.". Momentan ist weder ein Rundumleuchtenstativ noch eine Rundumleuchte vorhanden, ich würde allerdings gerne eine nachrüsten.
Bedeutet dieser Eintrag dass ich an meinem Unimog eine Rundumleuchte anbauen darf, auch wenn die in den anderen Beiträge genannten Gründe (Überbreite, etc.) nicht vorhanden sind?
Was ist eigentlich verboten?
- Vorhandensein eines Rundumleuchtenstativs
- Vorhandensein einer Rundumleuchte
- Einschalten der Rundumleuchte während der Fahrt
MfG Andreas.
bei meinem neuen 1400er steht im Fahrzeugschein "HÖHE 3410 B.AUSGEZ.KENNL.F.GELBES. BLINKL.". Momentan ist weder ein Rundumleuchtenstativ noch eine Rundumleuchte vorhanden, ich würde allerdings gerne eine nachrüsten.
Bedeutet dieser Eintrag dass ich an meinem Unimog eine Rundumleuchte anbauen darf, auch wenn die in den anderen Beiträge genannten Gründe (Überbreite, etc.) nicht vorhanden sind?
Was ist eigentlich verboten?
- Vorhandensein eines Rundumleuchtenstativs
- Vorhandensein einer Rundumleuchte
- Einschalten der Rundumleuchte während der Fahrt
MfG Andreas.