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Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern § 23 StVZO

Verfasst: 23.01.2013, 22:27
von Helmut Schmitz
Hallo
die vom TÜV-Süd verfasste Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern stützt sich auf die Richtlinie für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fz vom 21. 7. 1997 VkBl-Verlautbarung 1997 Nr 144: (VkBl 1997 S 515).
Diese ist am 6.4.2011 durch eine neu Richtlinie ersetzt worden (VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2011 S. 257)
Im Anhang als pdf zu finden.
Dazu auch das Sonderheft des DEUVET

Re: Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23

Verfasst: 23.01.2013, 22:50
von Helmut Schmitz
Hallo
ich habe die wichtigsten Anforderungen oben angepinnt, damit das nicht immer neu gesucht werden muss.
Die Ausführung des TÜV-Süd ist nicht verbindlich, jedes Prüforganisation interpretiert das aus ihrer Sichtweise. Die Richtlinie des Bundesministeriums ist für alle verbindlich.
Hier der aktuelle Anforderungskatalog