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#73924
Hallo,

gibt es technisch oder gar juristisch gesehen eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten wenn ich mir z.B. ein Mulde oder sonstiges Anbaugerät an den Heckkraftheber hänge :?:
Beladung, bzw. Ladungsverteilung bezogen auf das Gesamtfahrzeug mal außen vor.

Gruß.
Ansgar
#74104
Moin Ansgar,

Kraftfahrzeuge und Anhänger können mit vorübergehend angebrachten, auswechselbaren Anbaugeräten verwendet werden.
Sie sind nicht Zulassungs- und Betriebserlaubnispflichtig.

Behelfsladeflächen (im Dreipunktanbau aufgenommene Ladeflächen) sind nur an lof Zugmaschinen zulässig.

Dazu gibts verschiedene Punkte, die die Art des Anbaus, ihre Größe usw., sowie die gegebenenfalls erforderliche Kenntlichmachung aufzeigt.

Es gibt aber keinen Passus, der die Geschwindigkeit herabsetzt.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
#74165
Hallo zusammen,

also bei meinem MOG (ehem. Kommunalfzg) sind teils geringere Höchstgeschwindigkeiten eingetragen. Ist aber abhängig vom "Gerät" das angebaut ist.
z. B. "schwere rotierende Vorbaugeräte"
Es wird dabei auch auf die Achslast und zGG eingegangen.
(soviel aus dem Gedächtnis)

Grüße aus dem schönen Frankenland


Tobias
#74176
Moin Tobias, moin Ansgar,

wer, was, wie anbauen darf ist im § 32 StVZO geregelt.
Die Kennzeichnung im § 53b StVZO.

Dazu gibt es ein Merkblatt :? (mehrere Seiten). Wenn Ihr möchtet sende ich es Euch gern per Email.

Solange nicht die zulässigen Maße und Gewichte überschritten werden, gibt es keine Einschränkungen.

Darüber hinaus gibt es Ausnahmegenehmigungen, die natürlich wieder mit Auflagen verbunden sind!!! :roll:

Ich habe mich diesbezüglich vor einiger Zeit an die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung hier in Schleswig Holstein gewandt.

Dort war man so nett, mir die Gesetzestexte sowie die Merkblätter herauszusuchen, und mir als Fotokopie zuzusenden. :D
#74248
Hallo zusammen,

hab grad nochmal nachgeschaut. Im Prinzip ist eine Erhöhung des zGG und Achslast eingetragen, die aber mit einer geringeren Höchstgeschwindigkeit gekoppelt ist.
Will mal versuchen, ob ich es hier dranhängen kann.
Eintragungen sind von ein- und demselben Fzg.

Grüße

Tobias
Dateianhänge:
Briefeintragung alt.jpg
Briefeintragung alt.jpg (42.85 KiB) 1993 mal betrachtet
Briefeintragung neu.jpg
Briefeintragung neu.jpg (73.1 KiB) 1993 mal betrachtet
#74499
Hallo Reiner,
danke für die mail! Sehr interessant was da im Verkehrsblatt zu lesen steht. Jetzt bin ich dann also auf der sicheren Seite wenn die Herren (oder Damen) in grün meinen einen Unimog aus der Nähe begutachten zu müssen. Zumindest kann ich jetzt nicht mehr sagen ich wüßte es nicht besser. Kann aber auch Vor- und Nachteile haben. Grins.

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