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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

:sunglasses: 100 %
#580145
Hallo zusammen,
Ich möchte mir einen Unimog U421 zulegen. Das Gefährt ist angelastet auf 3,5t und soll für die Fahrt in den Wald genutzt werden.
Die Stadt Gaggenau definiert dieses Fahrzeug als LkW, der dadurch nicht in Wohngebieten geparkt werden darf. Mein Plan war es, diesen in einem Carport am Haus unterzustellen.
Ich dachte immer, der Unimog läuft als Zugmaschine und ist (je nach Verwendung) eben kein LkW.
Kann mir hier jemand Hinweise und Tipps geben was ich der Stadt entgegenhalten kann?

Viele Grüße
Stefan
#580148
Hallo Stefan
Das kommt ganz auf die Ausstattung an. Ein Unimog ohne Anhängerkupplung kann z.B. keine Zugmaschine sein. Die Ladefläche kann zum Transport von Gütern genutzt werden, ein klassischer LKW also. Mit einem Tank könnte er z.B. LKW-Tankfahrzeug sein. Es könnte auch als Feuerwehrfahrzeug gebaut sein.
Als LoF-Zugmaschine müssen irgendwelche Eigenschaften zum Betreiben von lof-Geräten vorhanden sein.
So wie der Käufer das Fahrzeug seinerzeits ausgerüstet und bestellt hat, so wurde es in die entsprechende Fahrzeugklasse eingestuft und in den Papieren eingetragen.
Durch ggf notwendige Um- oder Einbaumaßnahmen kann man das im Rahmen Änderungsabnahme auch ändern.
#580150
Hallo Stefan,
nach welcher Regel oder Verordnung darfst Du den dort nicht parken, das würde ich erst einmal nachfragen.
Die STVO bezieht sich nur auf Fahrzeuge über 7,5t zGG. Darunter gibt es keine allgemeine Beschränkung in Wohngebieten.

LKW kann z.B. auch ein Renault Kangoo sein, darf der dort auch nicht parken?
#580179
Die StVo kenne ich. Danach dürfte der Mog auf der Straße abgestellt werden.
Aber auf dem Grundstück in reinen Wohngebieten dürfen LkW eben nicht abgestellt werden. (nach § 12 Abs. 3 Nr. BauNVO)
Mir wurde folgendes mitgeteilt: “Lastkraftwagen sind „Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind“ (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 Personenbeförderungsgesetz). Gemäß unserer Prüfung handelt es sich bei einem Unimog um einen LKW nach der vorgenannten Definition.”
Folglich dürfte er auf dem Grundstück nicht abgestellt werden.
Deshalb meine Frage ob ein Unimog perse als LkW läuft.
In meinem Fall ist im Fahrzeugschein “Zugmaschine” eingetragen. Eine LoF-Zulassung wäre auch kein Problem…würde er bekommen.
Grüße
Stefan
#580182
Hallo Stefan,

würde den einfach eine Kopie vom Fahrzeugschein zusenden und im Schreiben feststellen, dass es nach dem maßgebenden Fahrzeugschein eben kein LKW, sondern eine Zugmaschine ist. Mal sehen was sie dazu sagen.
#580187
Hallo Stefan,
hier wäre interessant , wie im Sinne der Vorschrift LKW und Kraftomnibus definiert ist und warum hier das Personenbeförderungsgesetz heran gezogen wird.
Wenn man dieses so nimmt wie von Dir geschrieben würde es auch den Mog als Zugmaschine oder LOF Zugmaschine betreffen, denn durch die Ladefläche ist der allgemeine Mog immer auch zur Beförderung von Gütern bestimmt. Sonst bräuchte er ja keine Ladefläche. Aber dies trifft auch für jeden Pickup, oder kleinen Kastenwagen wie der von mir schon genannte Renault Kangoo oder ähnliche Fahrzeuge zu.
Und auch ein kleiner VW Bus ist ein Kraftomnibus.
#580205
Goody261 hat geschrieben: 11.04.2025, 16:48 Gemäß unserer Prüfung handelt es sich bei einem Unimog um einen LKW nach der vorgenannten Definition.”
Der Unimog als lof-Zugmaschine besitzt eine Hilfsladefläche, die per Definition einer Zug-Maschine nicht vorhanden sein muss. Alsonimmst du die Ladefläche ab, und machst ein Foto, notfalls mit einer Bestätigung der Zulassungsstelle oder eines Sachverständigen, dass die Zulassung daurch nicht beeinflusst wird.
Die andere Möglichkeit, stell das Fachzeug ab und lass es auf eine Anzeige ankommen, sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du das anwaltlich auf dem Rechtsweg klären lassen.
Wenn man die Güterbeförderung rein juristisch abstrakt betrachtet, jeder PKW-Kombi hat eine Ladefläche, die zur Güterbeförderung vorgesehen ist. Es ist nirgenwo defdiniert, ob die Ladefläche offen oder in die Karosserie integriert ist, wie z.B. beim Sprinter oder VW-Bulli.Selbst jeder PJKW hat im Kofferraum eine Ladefläche.
#580208
Vielen Dank an die vielen Rückmeldungen.
Vielleicht muss man es einfach mal darauf ankommen lassen. Zudem würde mein Mog nicht direkt an der Straße auf dem Grundstück stehen, sondern ca. 30m weiter hinten. Ist also von der Straße aus nicht unbedingt zu sehen.
Außerdem komme ich aus der Unimogstadt Gaggenau. Hier sieht man den Unimog immer wieder mal auf der Straße. Die müssen ja auch irgendwo abgestellt werden… Und sicher sind auf dem einen oder anderen Grundstück Unimogs “versteckt”.
Viele Grüße
Stefan
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