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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#578794
Einen wunderschönen guten Abend zusammen. Ich habe nun tatsächlich ein 1300L Tanklöschfahrzeug erstanden und natürlich gleich ne Frage :mrgreen:

Der Unimog hat hinten keine Druckluftanschlüsse für einen gebremsten Anhänger. Das nachzurüsten kostet wahrscheinlich ein Vermögen oder?

Das original Zugmaul darf ja nur ungebremst 1,5t ziehen. Ich möchte allerdings mit dem Unimog einen Bundeswehr Anhänger 1 Achser ziehen mit einem FM1 Koffer drauf. Da komm ich auf 2 Tonnen. Der Bundeswehr Unimog hat irgendwie was eingetragen mit 2,3 t ungebremst. Das doch der gleiche Rahmen oder nicht? Da der Bundeswehr Anhänger eine Zivil und Nato Öse hat wollt ich fragen ob man das eingetragen bekommt mit der Bundeswehr Kuppung am TLF? Und dann natürlich auch auf 2,3t kommt.

Lieben Gruß Marc :mog5
#578796
Hallo Marc,

ich interpretiere deine Ausgangslage jetzt so:

Du hast den Einachser mit Druckluftbremsen und möchtest ihn hinter deinen Unimog fahren?

Der Unimog hat aber keine Anhängerbremsanlage und zu wenig Anhängerlast den Anhänger ungebremst zu fahren?


Jetzt stell ich mir als erstes die Frage: Bei einer Auflaufbremse darf ja auch nicht die Rückfahreinrichtung blockiert sein, auch wenn die ungebremste Anhängelast das erlauben würde. Denn eigentlich müssen alle Sicherheitseinrichtungen bzw Bremsen an einem Fahrzeug funktionieren, wenn vorhanden.
Wenn das so ist, könntest du deinen Anhänger eh nicht fahren, ohne die Bremsen zu anzusteuern.

Eine Bremsanlage nachzurüsten am 1300l sollte nicht so schwer sein, durch u.a. Spenderfahrzeuge. Aber es könnte dich billiger kommen, deinen Einachser dann gegen einen mit Auflaufbremse zu tauschen, die hatte der Bund ja auch.


Was die Anhängerkupplungen angeht: Bei Feuerwehrfahrzeugen wird das Fahrzeug oft nicht ausgereizt, da es nach Norm meine ich nur 2t gebremst und 80kg Stützlast sind. Deshalb wurde bei den alten LKWs dann oft eine Schlechtwegekupplung verbaut, die dann ab und zu sogar noch in einer Leichtbau Hecktraverse montiert wurde. Alles um auch da Gewicht zu sparen.
D.h. im besten Fall kannst du einfach eine andere zivile Kupplung einbauen und vielleicht noch die traverse tauschen.

Aber die 2t gebremst sollten die Kupplung doch wahrscheinlich jetzt schon haben? D.h. die Auflaufbremse wurde helfen.



Grüße
Sebastian
#578810
Hallo,
Elmi-Berglen hat geschrieben: 30.12.2024, 23:00
für mich sieht das nicht wie eine Natokupplung aus, sondern wie ein normales Anhängemaul das auf den Kopf gedreht ist.

Viele Grüße aus Berglen
Andreas
Ja das ist eine Bolzenkupplung. Aber eine Schlechtwegekupplung wie auch in Teilen bei den 411ern. Eine absolute Standardkupplung für Feuerwehrautos, die auch so verdreht verwendet werden darf. Dort oft mit 2t gebremst verbaut (siehe meinen und Andreas Kommentar). Da zählt die Auflaufbremse dann zu.

Ein Problem kann nur sein, dass die Stützlast an der Kupplung für den zivilen Einsatz noch niedriger ist als bei der Feuerwehr.
Aber die Maximalangabe kann man wirklich nicht um viel überschreiten, weil sonst die Kupplung einfach abklappt (schelchtwege Gelenk). Mit dem D Wert könnte die Anhängerlast höher sein als 2t, aber die Stützlast wird eher Stören.


Was deine Hecktraverse angeht Marc, die hat eventuell eine Teilenummer oder sonst in Dokumenten o.ä
gibt es Hinweise. Auf den ersten Blick sieht es aber so aus, als wäre bei dir eine "besondere" verbaut, weil die nur das Lochbild für die Schlechtwegekupplung hat, das kleiner ist, als für die meisten normalen Kupplungen.




Grüße
Sebastian
#578811
Moin zusammen und danke für eure Hilfe :D

Wenn ich euch richtig verstehe bleibt mir dann nichts übrig ausser die Hecktraverse zu ersetzen weil das Lochbild eh nicht passt? Das es eine normale Bolzen kupplung ist weiß ich. Die Frage war ja ob ich eine Natokupplung anbauen darf weil der BW Unimog ja mehr Anhängelast hat.
Hab den Fahrzeugschein noch nicht aber laut Zoll Beschreibung 1,5t gebremst eingetragen und ich müsste minimum auf 2t kommen :roll:
Gruß Marc
#578830
Hallo
unimogler-404 hat geschrieben:Wenn ich euch richtig verstehe bleibt mir dann nichts übrig ausser die Hecktraverse zu ersetzen weil das Lochbild eh nicht passt?
es gibt 3 Standard-Lochbilder. Die beim Unimog standardmäßig verwendeten Kupplungen haben alle das gleiche Lochbild,ander ochbilder sind SA. Das geht aus der Datenkarte hervor. Um die Kosten für Anhängerbremsanlagen zu sparen, wird bei Feuerwehren in dem Zusammenhang häufig auch eine leichtere Hecktraverse verbaut. Für den Schlauchwagen, Bootsanhänger o.ä. reicht das allemal. Manche Feuerwehrherstellen kaufen das Fahrgestell ohne Hecktraverse und verbauen eine schwächere aus gekantetem Stahlblech aus eigener Hersztellung.
#578843
Hallo,

du wirfst hier verschiedene Dinge durcheinander, der Tausch der AHK wird dir nicht weiterhelfen. Das hat verschiedene Gründe:

1. Früher mal waren generell höhere ungebremste Anhängelasten im Bereich der StVZO zugelassen, nachträglich bekommt man die sowieso nicht mehr eingetragen, da gibt es bestenfalls Bestandsschutz für bisherige Eintragungen. Hilft dir also auch nicht weiter, eine andere AHK anzubauen. Zudem müsstest du dann auch die Zulassung des Anhängers ändern lassen, denn wenn dieser eine Bremsanlage hat, darfst du ihn auch nicht ohne betreiben. Es ist ferner aussichtslos, einen ungebremsten Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht zugelassen zu bekommen, wenn er mit mehr als 25km/h betrieben werden soll.

2. Die Feuerwehrfahrzeuge haben oft Rahmenverlängerungen oder zumindest andere, leichtere Hecktraversen mit teils anderen Lochbildern. Wenn du da eine andere AHK verbauen willst, musst du vermutlich auch die Hecktraverse mit tauschen.

3. Es gibt mehrere zivile AHK, die auch für die NATO-Öse zugelassen sind. Teils sind dies auch die Feuerwehrkupplungen. Mach dich dazu mal schlau. Allerdings sind manche Feuerwehrkupplungen nur für sehr geringe Stützlasten zugelassen und daher nicht für Einachsanhänger geeignet.

4. Auch die Nato-Hakenkupplung ist bauartgenehmigt und darf angebaut werden. Eben nur zur Verwendung in Verbindung mit den entsprechenden Zugösen. Wissen nur manche TÜVler anscheinend auch nicht.

5. Die Anhängerbremsanlage nachzurüsten, halte ich für aussichtslos. Zu teuer bzw. du wirst vermutlich kein Schlachtfahrzeug finden, bei dem die Anlage in genau passendem Stand ausgebaut werden kann.

6. Es gab die BW-Anhänger auch mit Auflaufbremse. Dies dürfte, evtl. mit Umbau der AHK und Hecktraverse, wenn die eingetragene gebremste Anhängelast auch nicht reicht, der günstigste Weg sein, wie du den Anhänger ziehen darfst.

Gruß,
Michael
#578844
Noch als Nachtrag: Bei meinem Ex-BW San-Koffer (1300L) sind die 2300kg ungebremste Anhängelast bei der zivilen Zulassung übernommen worden, ich habe inzwischen eine zivile Rockinger 227er AHK verbaut, wie sie an vielen Unimogs dran ist. Die kann sowohl mit der zivilen Zugöse als auch mit der NATO-Öse verwendet werden.

Gruß,
Michael
#578854
Frohes neues Jahr wünsche ich erstmal. Vielen lieben Dank für eure Hilfe. Danke für die sehr ausführlichen Antworten :spitze

Die Lösung ist dann in meinem Fall ein Auflaufgebremster Bundeswehr Einachs-Anhänger in Verbindung mit einer Hecktraverse von einem Bundeswehr 1300L und einem Zivilen Zugmaul was höhere Anhängelasten hat und eine höhere Stützlast. Dann müsste ich ja hoffentlich den gebremsten Einachser mit seinem 2t Gesamtgewicht ziehen dürfen.

Vielen Dank ☺️

Gruß Marc
#578857
Hallo Marc.

will einfach noch mal eine andere Idee ins Spiel bringen:
Überleg doch mal, ob Du Dein TLF nicht mit einer Kugekopf-Anhängerkupplung ausrüstest. Da gibt es welche für bis zu 3,5 t. Dann kannst einen leichteren Anhänger als den BW-Anhänger ziehen und Deinen Shelter dort draufstellen. Damit umgehst Du das Problem mit der Hecktraverse komplett und gewinnst auch was Flexibilität, was den Anhänger angeht.
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