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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#484964
Hallo,
Allerdings ist für ExBW Fahrzeuge zuweilen eine Einzelabnahme nach §21 notwendig, so wohl auch in diesem Fall.
und dann gelten unter Umständen nicht die Regeln zum Zeitpunkt der ursprünglichen Erstzulassung.
Es kann durchaus sein, dass im zivilen Bereich andere Regeln gelten als bei der BW. Es spielt aber überhaupt keine Rolle, ob das Fahrzeug nur eine normale HU oder eine 21er Abnahme braucht. In beiden Fällen gilt das Erstzulassungsdatum als Grundlage, es gibt aber immer auch sicherheitsrelevante Dinge, die auch nachgerüstet werden müssen. Dies betraf z.B. Blinker statt Winker, Warnblinkanlagen, Unterfahrschutz generell (natürlich unter Beachtung der Ausnahmeregeln) usw. Falls da was fehlt, fällt das aber auch im Rahmen der normalen HU auf, nicht nur bei einer 21er Abnahme.
aber dann muss es bei MB die entsprechenden Dokument geben, auch für einen älteren U1300L (435).
Nein muss es nicht, da es zum Zeitpunkt der Herstellung des 435 diese Pflicht noch nicht gab. Wenn MB selbst diese Freigabe nicht erwirkt hat, ist es jedem selbst überlassen, die Ausnahme durchzusetzen, sofern das im Rahmen einer HU oder 21er Abnahme gefordert wird. Der seitliche Unterfahrschutz musste auch bei allen möglichen LKW (sofern mit dem Verwendungszweck vereinbar) schon in den 90ern nachgerüstet werden, das wurde auch im Rahmen einer HU dann sofort bemängelt, wenn der nicht nachgerüstet war.

Gruß,
Michael
#578380
Hallo

Will den alten Thread mal, aus gegebenem Anlass, wieder aufnehmen. Habe leider nichts Neueres gefunden.

Ich wüsste gerne, ob jemand einen UFZ nach ECER 58-03 kürzlich verbaut hat? Ich finde da keine Fahrzeugliste. Z.B. WUF 180 K. Da steht aber nur Mercedes Lochbild. Pass das denn am alten Unimog Rahmen? Der ist ja anders, als bei LKW's.

Es geht mit nicht um die Grundsatzdiskussion. Der TÜV akzeptiert es bei WoMo's einfach nicht mehr ohne. Das gilt jetzt als 'Neuzulassung' und die Unvereinbarkeit wird beim Zweck Camping angezweifelt. Wie lange es bei neu zugelassenen Armeefahrzeugen noch gilt, ist abzuwarten. Mein 3,5 t Anhänger musste vor 4 Jahren schon einen haben, weil der TÜV der Meinung war, dass der auf keinem deutschen Feldweg stört. Sogar die Holländer haben meinem U1550L vor 5 Jahren einen verpasst, bei der Erstzulassung. Den könnte ich aber wohl wieder abschrauben, da er nicht eingetragen ist, und jetzt da 1995 im deutschen Schein steht.

Hallo Christoph, Danke für deine Info, aber t[…]

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Hallo zusammen, wie es weitergeht, das sieht man […]

VDO Tachowelle Unimog U411

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