- 21.10.2024, 20:45
#577780
anbei mal mein Text für die Mautbefreiung:
Unimog als LOF ZUGM ACKERSCHLEPPER, "Kennzeichen"
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie andere ein (historisches) Motorrad oder Sportwagen als Freizeitfahrzeug besitzen, so erfüllt der Unimog als historisches Fahrzeug bei mir diese Funktion. Er wird also nur rein Privat (und nicht gewerblich) als Freizeitfahrzeug genutzt. Er kostet einfach nur Geld und bringt nichts ein…
Ich bitte ihn deshalb als Mautbefreit einzustufen.
Mit freundlichen Grüßen
Den Text haben sie anerkannt
Rolf21 hat geschrieben: ↑15.10.2024, 19:01 Hallo Jürgen,Hallo Rolf,
hier hast du natürlich recht :
Jürgen-Fahlbusch hat geschrieben: ↑14.10.2024, 09:15 Hallo Rolf,Für die BG ist es ein landwirtschaftlicher Betrieb weil die bewirtschafteten Flächen zu groß sind --> daher in der BG beitragspflichtig.
für mich als PrivatmannundErklärung zum landwirtschaftlichen Betriebwiderspricht sich aber ersteinmal.
Für das Finanzamt ist es hingegen kein Betrieb, weil kein Gewinn erzielt wird --> daher beispielsweise auch nur ein schwarzes und kein grünes Kennzeichen.
Der Unimog ist aber (unabhängig von oben beschriebenem "Betrieb") als "89.1000 Zugm.Ackerschlepper" mit H-Kennzeichen zugelassen.
Dann probiere ich mal die Variante "Historisches Fahrzeug"!
Ich hatte mich nur gewundert, dass die Erklärung scheinbar so formlos sein sollte
Viele Grüße!
Rolf
anbei mal mein Text für die Mautbefreiung:
Unimog als LOF ZUGM ACKERSCHLEPPER, "Kennzeichen"
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie andere ein (historisches) Motorrad oder Sportwagen als Freizeitfahrzeug besitzen, so erfüllt der Unimog als historisches Fahrzeug bei mir diese Funktion. Er wird also nur rein Privat (und nicht gewerblich) als Freizeitfahrzeug genutzt. Er kostet einfach nur Geld und bringt nichts ein…
Ich bitte ihn deshalb als Mautbefreit einzustufen.
Mit freundlichen Grüßen
Den Text haben sie anerkannt