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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#576059
Nachtrag,

auch offensichtliche Wohnmobile über 3,5to sind Mautbefreit. Sie müssen aber durch die Kamerasysteme eindeutig als Wohnmobil erkannt werden. Dies kann bei verschieden Umbauten von Kastenwagen oder Kofferfahrzeugen schwierig sein. Für letztere ist also mit der entsprechenden Eintagung als Wohnmobil in der Zulassungsbescheinigung eine Mautbefreiung bei Toll Collect zu beantragen. Dies muss vor der Fahrt / Kontrolle passiert sein. Ohne bestätigte Mautbefreiung sind die Fahrzeuge Mautpflichtig. Bsp ein 404 mit zwar zum Wohnmobil ausgebautem Funkkoffer ist nicht ein offensichtliches Wohnmobil. Gleiches gilt für einen U1300l mit ausgebautem San-Koffer. Bei streitigkeiten ist der Halter Nachweis pflichtig.
Also schaut Euch im Zweifelsfall Eure Fahrzeuge an und beantragt unbedingt eine Mautbefreiung.
Ist zwar ärgerlicher Aufwand kann aber gewaltig Geld sparen
#576103
MagMog hat geschrieben: 22.06.2024, 19:37 Guuden,

Ich empfehle auf alle Fälle seine Mautfreiheit anzumelden, es lässt sich so einiges an Aufwand im Zweifelsfall vorbeugend vermeiden.
Zum Online-Formular:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... dendatenpp

Gut Mog!
Justus

https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... undendaten
Hallo Justus,

danke für die Info. Habe es dann heute mal gemacht und meinen Unimog registriert. Das geht wirklich sehr schnell. Am längsten hat noch das Schreiben wegen der privaten Nutzung gedauert
#576247
Hallo Pascal,

ja, ein 1300L ist zunächst grundsätzlich ein LKW der zum Transport von Gütern geignet ist und auch genauso aussieht. Er ist auch definitiv über 3,5to. Wie Du es geschafft hast ihn als LOF Zugmaschine zu zulassen weiß ich nicht, aber das spielt auch keine Rolle. Grundsätzlich ist er erst einmal bei allen Fahrten egal aus welchem Grund Mautpflichtig.
Das einzige was Du tun kannst ist zu versuchen eine Mautbefreiung zu bekommen. Dazu musst Du Dich an den Mautbetreiber Toll-Collect wenden.
#576255
Guten Abend Jürgen,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Die Zulassung zu lof Zugmaschine konnte ich nur durch dauerhafte Verkürzung der Ladefläche erreichen.
Entweder werde ich versuchen die Mautstraßen zu meiden oder ich muss eine Mautbefreiung ersuchen, allerdings sind mkr noch keine Gründe dafür klar, reicht eine reine private Nutzung als Begründung aus?

Grüße
Pascal
#576261
allo Pascal,

leider muss ich Dich entäuschen. Vom Sinn her wollte der Gesetzgeber hier den gewerblichen Güterkraftverkehr treffen hat dies aber leider nicht so umsetzen können. Bei der Maut wird nicht die nach der tatsächlichen Nutzung unterschieden. Wie soll man dis auch machen. Wann ist es eine private Nutzung und wann ist es eine gewerbliche Nutzung? wie läßt sich dies (automatisch) erkennen und kontrollieren. Der aufwand hierfür wäre aus sicht des Gesetzgebers zu groß. Daher sind alle auch private oder leer Fahrten Mautpflichtig.
Kompliziert ist leider die Feststellung welche Strassen nun Mautpflichtig sind. Es sind leider nicht nur wie anfänglich die Autobahnen sondern allgemein die Bundesfernstrassen oder eben Autobahnen und auch viele Bundesstrassen.
#576267
Guuden,

Mautfrei sind LKW:
https://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/__1.html

Für die Mautbefreiung von LKW mit z.B. H-Zulassung, Arbeitsmaschinen, Schausteller Lkw,
Werkstattfahrzeuge finde ich im Moment keinen verbindlichen Text mehr,
aber in der Online Mautbefreiung findet sich die Auflistung mautbefreiter LKW:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... rzeugdaten

Mautpflichtige Straßen sind fast alle BAB und fast alle Bundesstraßen.
Mautfreie Teilstücke finden sich hier verzichtet:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... assen.html

Gut Mog!
Justus
#576284
Moin Ich finde die gesamte Regelung mehr Verwirrend als Logisch nachvollziehbar.
Vielleicht stehe Ich ja auch ein wenig auf dem Schlauch :

Mein 1300L Ist als Sonder KFZ Bautruppwagen Oldtimer Zugelassen. (H Kennzeichen)
Ausgebaut als Camper, allerdings nichts davon in die Papiere eingetragen.

Somit Mautpflichtig ?
Da greift jetzt 1. § -
Fahrzeuge die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
2§ Schwerer als 3.5T ZGG als Zugfahrzeug.

H Kennzeichen hin oder her, auch wenn Ich Solo fahre muss Ich Maut Zahlen, und würde nur drum herum kommen wenn Ich eine Umtragung von Sonder KFZ Bautruppwagen auf Wohnmobil mache, Richtig ?

Oder hab Ich das ganze komplett falsch verstanden ?

Danke für die Info.

LG
#576285
Hallo,


ja als Wohnmobil wärst du definitiv dann von der Maut befreit.

Mit dem H Kennzeichen scheint ein bisschen ein Kulanzbereich zu sein. Im Gesetzestext finde ich es zumindest nicht, aber toll collect bietet trotzdem die Befreiung an - zwar mit dem Satz man hafte selber für die Richtigkeit. Also wärst du wahrscheinlich mit dem H schon raus.


Grüße
Sebastian
#576293
Hallo LG

Wie sieht denn Dein Fahrzeug aus, wenn es ein Bautrupp Fahrzeug, was immer das ist, sein soll. Ist das soetwas wie eine motorisierte Baubude?
Grundsätzlich ist mal ein 1300l ein LKW und sieht zunächst auch so aus, also mautpflichtig.
Wenn umgebaut auf Wohnmobil und entsprechend zugelassen aber vielleicht auch als Bautruppfahrzeug ist eine Mautbefereiung möglich, ebenso mit H-Kennzeichen. Darüber entscheidet aber der Mautbetreiber.
Also empfehlug, an den Mautbetreiber wenden und Mautbefreiung beantragen. Solange diese nicht genehmigt ist aber unbedingt Maut bezahlen.

Und bitte beim nächsten mal ruhig auch hier im Forum an die Regeln halten und Deine Beiträge ruhig mit Deinem bestimmt schönen Vornamen signieren.
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