- 26.10.2020, 18:36
#546035
Hallo,
ich musste heute bei der HU in NRW feststellen, dass es doch einen Unterschied zwischen LoF Typ 89 (Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine) und ZM (Zugmaschine) Typ 87 bei den Leistungen der Überwachungstellen macht.
Mein 1974er 411er sollte mehr kosten als der von 1963. Beide sind zwar Typ 89 in der Zulassungsbescheinigung, waren aber im Computer der Prüfstelle anders hinterlegt.
HU
für LoF > 40km/h bis 3,5t = 53 Euro
für ZM > 40km/h bis 3,5t = 80 Euro
§23StVZO ohne UMA (Untersuchung des Motor- und Abgasmanagement (nachfolger AU)
für LoF > 40km/h bis 3,5t = 90 Euro
für ZM > 40km/h bis 3,5t = 120 Euro
Stand 09.06.2020
Es ist also nicht ganz gleichgültig, wie unsere alten Schätze typisiert werden.
Gruß
Markus
ich musste heute bei der HU in NRW feststellen, dass es doch einen Unterschied zwischen LoF Typ 89 (Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine) und ZM (Zugmaschine) Typ 87 bei den Leistungen der Überwachungstellen macht.
Mein 1974er 411er sollte mehr kosten als der von 1963. Beide sind zwar Typ 89 in der Zulassungsbescheinigung, waren aber im Computer der Prüfstelle anders hinterlegt.
HU
für LoF > 40km/h bis 3,5t = 53 Euro
für ZM > 40km/h bis 3,5t = 80 Euro
§23StVZO ohne UMA (Untersuchung des Motor- und Abgasmanagement (nachfolger AU)
für LoF > 40km/h bis 3,5t = 90 Euro
für ZM > 40km/h bis 3,5t = 120 Euro
Stand 09.06.2020
Es ist also nicht ganz gleichgültig, wie unsere alten Schätze typisiert werden.
Gruß
Markus
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Markus
...der in diesem Forum nicht mehr aktiv ist...
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