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#569728
Moin, habe nach langer Zeit der Suche einen für meine Wünsche passenden Unimog 411 gefunden, aber...........
Der ist ein 5Sitzer*, so eingetragen im Typenschein und dadurch leider auch Fahrzeugart "Kombinationskraftwagen M1"

Sprich den kann/könnte ich nicht als Zugmaschine zu meinen anderen Traktoren zulassen, versteuern und versichern auf Wechselkennzeichen (Österreich).

* 2Sitze im Fahrerhaus, 4 Sitze auf der Ladefläche. Der Fahrersitz ist exklusive der Eintragung 5 Sitzplätze.

Meine Frage, ob es der Allwissenden Community bekannt ist ob man solches Fahrzeug mal irgendwo umtypisiert hat auf Zugmaschine oder was man sonst unternehmen könnte um daraus eine "Zugmaschine" zu machen?

Danke und einen Sonnigen Tag wünscht Bernd
#569730
Servus Bernd!

Am sichersten ist es bestimmt am Amt deiner Landesregierung nachzufragen, (die ja auch die Typisierungen durchführen).
Persönlich habe ich schon einige Einzelgenehmigungen in N.Ö. machen lassen, bzw. auch Änderungen,
und niemals bemerkenswerte Schwierigkeiten gehabt, nachdem ich mich zuvor dort informiert habe.

Nach meinem Wissensstand ist die reine Anmeldung auf ein KZ (Wechselkennzeichen) von Traktor und PKW gemeinsam kein Problem sofern die Tafel jeweils gleich, z.B. einzeilig ausgeführt ist. Die Plätze Anzahl spielt keine Rolle.
Bei der Haftpflicht-Versicherung sollte der KW schwächere ohne Berechnung sein.
Die entsprechende Motorsteuer wird ebenso von der Motorleistung abhängen und nicht von der Sitzanzahl.
Aber wie gesagt, möglicherweise haben sich Vorgaben verändert, und ich bin nicht so aktuell...

L.G. Norbert
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#569733
Servus Bernd,
Kannst du mir eine Kopie von Fahrzeugschein zu kommen lassen
und ein paar Bilder wie die 4 Sitzplätze auf der Ladefläche realisiert sind?!

würde mich sehr freuen da ich die 2 Sitzplätze doch relativ wenig finde :D
zwar ausreichend für den regelbetrieb aber wenn es sich mal anbietet würde ich gern legal auch mehr leute mitnehmen dürfen :party

viele Grüße, Nils
#569734
Servus Norbert, vielen Dank für deine Ausführungen, mit denen du vollkommen richtig liegst. Die Landesregierung habe ich kontaktiert, aber wie du weißt kommt es da, wie beim TÜV, auch immer auf den jeweiligen Ingenieur an, ich habe einige Typisierungen/Einzelgenehmigungen in Österreich hinter mir.

Das Problem ist das Einzeilige Kennzeichen, alle meine Traktoren auf Wechselkennzeichen haben Zweizeilige.
Weiteres Problem wäre, da es a Zugmaschinen sind und auf der anderen Seite b der Unimog ein "Pkw" laut Typenschein, die unterschiedliche Art der Besteuerung (Österreichische Merkwürdigkeit die ich als Deutscher auch nach 30 Jahren noch nicht verstehe).
Die Zugmaschinen muss ich selber nach eigener Berechnung versteuern, einen Pkw oder in dem Fall den Unimog, der wird versteuert über die Versicherung. Liegt an der Fahrzeugart, die im Typenschein eingetragen ist.

Aber ich werde berichten was die Landesregierung der Steiermark, Abt 15, dazu sagt.

Grüße aus der Steiermark Bernd
#569764
Wenn es wen interessiert, wie sind die Sitzplätze auf der Ladefläche umgesetzt, ..........gar nicht.
Es gibt dazu weder Vorgaben noch Auflagen noch irgendwelche Technischen Vorrichtungen, die 4 Personen können sich mit ihrem Hintern auf die Ladefläche platzieren und gut ist.
Wie der Besitzer mir sagte, fällt das bei dem Unimog unter "Bestandsschutz", das würde heute nie und nimmer mehr genehmigt werden.
Inwieweit irgendjemand trotzdem dort Personen transportieren würde..............obliegt in dem Fall der eigenen Geschmacksache, Rechtlich i.O. wäre es jedenfalls.

Grüße aus der Steiermark Bernd
#569775
Hallo
Möglicherweise waren bei dem Fahrzeug die umsteckbaren Sitzbretter/Bordwanderhöhungen verbaut.
Selbst wenn diese in heute entsprechender Form befestigt würden, Sitzeplätze längs zur Fahrtrichtung werden nicht zugelassen

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