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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#563352
Hallo zusammen.

1. Wenn mein Fahrzeug, z.B. ein U421, als "Selbstfahrender Geräteträger" typisiert ist in seinem Brief bzw. seiner Betriebserlaubnis - kann ich ihn als Privatmann für die hobbymässige Nutzung auch mit einem grünen Kennzeichen zulassen, auch wenn er z.B. nie wieder "Winterdienst", sondern "Holz" fahren wird?

2. Wenn das Fahrzeug als "Selbstfahrender Geräteträger" typisiert ist, aber die entsprechenden Geräte nicht angebaut bzw. nicht mehr vorhanden sind - muss es umtypisiert werden?
Bsp.: Ein Winterdienstfahrzeug, die entsprechenden Geräte sind aber nicht angebaut (nicht mehr vorhanden). Stattdessen nur eine Kipperpritsche und die Kommunalplatte. Oder: Es war ein Kabelzugfahrzeug, aber die Winde ist abgebaut (nicht vorhanden). Stattdessen Pritsche.

3. Mal angenommen, die oberen Fragen sind positiv zu beantworten (also - "grün" geht) - sollte man es anstreben, oder ist sowieso ein H-Kennzeichen besser? Was ist dann mit der Typisierung als "Selbstfahrender Geräteträger" für das H-Gutachten?

Danke und Gruß - Claudius
#563354
Hallo Claudius,

mir ist im Moment nicht klar, ob Du für ein Fahrzeug in Deutschland oder vielleicht in Österreich fragst. Die Wortwahl "typisiert" klingt für mich immer ein wenig nach Östereich. Wie es dort gehand habt wird kann ich Dir nicht sagen.

Bei uns in Deutschland ist dies in erster Linie eine Frage nicht an die Zulassungsstelle sondern an das Finanzamt. Bekommst Du vom Finanzamt eine Steuerbefreing kannst Du ein grünes Kennzeichen erlangen.

Die Ausnahmen von der Kraftfahrzeugsteuer sind in §3 des Kraftsteuergesetz festgelegt.
Dabei geht es weniger um die Art des Fahrzeuges sondern um den Verwendungszweck. Bei einigen Regeln muss das Fahrzeug aber darüber hinaus auch für die ausschließliche Nutzung für diesen Verwendungszweck erkennbar sein.
Heißt, ein ehemaliges Winterdienst oder Strassenreinigungsfahrzeug welches nun eine normale Pritsche ist nicht mehr eindeutig und ausschließlich als solches zu erkennen. Und Holztransport ist definitiv keine Winterdienst oder Straßenreinigungstätigkeit. Selbst wenn das Fahrzeug 100% original restauriert wird, dann aber nicht ausschließlich diesem Zweck dient, gibt es keine Steuerbefreung.

Das H-Kennzeichen wiederum ist nicht an bestimmte Fahrzeugtypen gebunden, sondern an den (originalen) Zustand des Fahrzeuges. Hier gibt es ein wenig mehr Spielraum aber der wird durch die Flut an alten Fahrzeugen immer enger. Wenn in den Papieren in irgendeiner Art Winterdienstfahrzeug steht, es jetzt aber ein normaler Pritschen LKW ist kann es eng werden. Gab es jedoch das Fahrzeug original auch mit der Pritsche, sollte es gehen und der Fahrzeugtyp entsprechend geändert werden.
#563359
Hallo
hier mal das aktuelle Procedere für grünes Kennzeichen.
Bei der Zulassungsstelle den 4seitigen Antrag ausfüllen.
Danach kommt die Rückfrage vom Hauptzollamt Ulm, angefordert werden
Nachweis des lof-Unternehmen mit Betriebs-Nr, Steuer-ID,Mitgliednummer der Landwirtschaftskammer, BG-Mitgliedsnummer, Nachweis der Umsätze im lof-Bereich mit erzeugten Produkten durch Vorlage von fakturierten Rechnungen.

Wir haben letzte Woche den Bewilligungsbescheid bekommen.
#563360
Hallo,

Was ist ein "selbstfahrender Geräteträger"? Zumindest in Deutschland ist mir sowas nicht bekannt. Da gibt es sog. "selbstfahrende Arbeitsmaschinen", genauer typisiert durch die exakte Art des Arbeitsgerätes, da steht also in den Papieren noch ein Zusatz dabei.
Solche Fahrzeuge dürfen nur für genau diesen Arbeitszweck eingesetzt werden. Anhänger dürfen nur mitgenommen werden, wenn sie in Zusammenhang mit dem Arbeitszweck benötigt werden (z.B. an einem Kran zum Transport von Gegengewichten).
Entspricht das Fahrzeug aufgrund Umbauten nicht mehr der Arbeitsmaschine oder soll es anders eingesetzt werden, ist eine Umschlüsselung erforderlich, natürlich entfällt dabei auch die Steuerfreiheit. Spätestens beim nächsten HU-Termin würde dem Prüfer sowieso ein Umbau auffallen. Wenn du mit einer steuerbefreiten Arbeitsmaschine, die für Winterdienst (Schneepflug/Streuer) in den Papieren eingetragen ist, beim Holztransport erwischt wirst, wird es richtig teuer. Verstoß gegen das Zulassungsgebot (selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind zulassungsfrei, jedoch je nach Höchstgeschwindigkeit kennzeichenpflichtig), evtl. gegen das Pflichtversicherungsgesetz, außerdem kommt dann noch Steuerhinterziehung hinzu. Das wird relativ teuer werden.

Mein 403er war auch als selbstfahrende Arbeitsmaschine Schneepflug/Salzstreuer eingetragen. Dazu wurde die AHK verschweißt, so dass sie nicht mehr nutzbar war, ebenso war der Streuer anstelle einer Pritsche direkt auf der Kipperspinne montiert und die Schrauben an der Schnellwechselplatte verschweißt, so dass der Schneepflug nicht mehr abnehmbar war und somit der Unimog auch nur für das genutzt werden konnte, wofür er in der Betriebserlaubnis vorgesehen war.

Für deinen Einsatzzweck kommt daher bestenfalls ein H-Kennzeichen in Verbindung mit Umschlüsselung in Zugmaschine bzw. Zugmaschine Ackerschlepper in Frage.

Gruß,
Michael
#563361
Hallo
eine selbstfahrende Arbeitsmaschine zu erzeugen ist relativ einfach . Die Einrichtung muss nur die entsprechenden Vorschriften, BG, TÜV erfüllen. Ein Kran braucht z.B. ein eigenes Kranprüfbuch mit den eingetragenen Prüfungen.
Das grüne Kennzeichen gibt es wiederum nur vom Hauptzollamt Ulm. Nachweiß des entsprechenden aktuell existierenden Betriebes, ....
Entscheidender Punkt ist immer, es müssen fakturierte Umsätze nachgewiesen werden, für Hobby-Fahrer gibt es keine Steuervergünstigung.

@ Claudius
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H(Mod)

#4:
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