Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#558845
Hallo liebe Community,
ich heiße Siegmar, habe seit knapp 40 Jahren die Fahrerlaubnis für einige Fzgklassen und bin seit einigen Jahren im UCG. Grund war, dass ich einen 406 mit 2-Wege-Ausrüstung hatte. Der ist zwar weg, aber dem Unimog bin ich immer noch verbunden. So habe ich z. B. vor gut einem Jahr einen Schrauberkurs in der Museumswerkstatt mitgemacht.

Heute habe ich eine "besondere" Frage: in meiner Nähe gibt es einen kleinen Flughafen, der sich von seinem 404er TrLF trennen will. Es gibt keine Papiere und ich vermute, dass der Mog nie öfffentlich zugelassen war. Jetzt frage ich mich. ob und wie aussichtsreich es ist, im Falle eines Erwerbs diese Rarität zugelassen zu bekommen. Wenn jemand dazu sachdienliche Hinweise hat, bin ich dankbar.
Grüße
Siegmar aus Ben(z)heim
#558854
Hallo und herzlich willkommen Siegmar,
Du hast Dir bestimt ein tolles Fahrzeug ins Auge gefaßt.
Ob das Fahrzeug mal angemeldet war, läßt sich über die Zulassungsstelle/KBA ermitteln. Ist denn der Flughafen der tatsächliche Erstbesitzer?
Von Mercedes kannst Du kostenpflichtig eine Datenkarte anfordern. Der kannst Du entnehmen wann und an wehn das Fahrzeug ausgeliefert wurde.
Generell wird ist auch eine Zulassung ohne Papiere möglich allerdings muss natürlich ein Fahrzeug bei der "Erstzulassung" den dann geltenden Bestimmungen entsprechen. "Erstzulassung" steht aber in Anführungsstrichen weil es hier möglich ist das Datum der Inverkehrbringung zu verwenden. Es gibt also einen Unterschied, ob das Fahrzeug über 50 Jahre beim Händler stand oder im reinen Innerwerksverkehr eingesetzt wurde. Diess solltest Du aber unbedingt vorher mit der zuständigen Zulassungsstelle klären, denn Aussagen von mir oder anderen Kollegen stellen keinen Rechtsanspruch dar. :D
#558857
kinzigsegler hat geschrieben: Generell wird ist auch eine Zulassung ohne Papiere möglich allerdings muss natürlich ein Fahrzeug bei der "Erstzulassung" den dann geltenden Bestimmungen entsprechen. "Erstzulassung" steht aber in Anführungsstrichen weil es hier möglich ist das Datum der Inverkehrbringung zu verwenden. Es gibt also einen Unterschied, ob das Fahrzeug über 50 Jahre beim Händler stand oder im reinen Innerwerksverkehr eingesetzt wurde.
Hi Jürgen,

vor noch nicht allzu langer Zeit wurde es bei "Scheunenfunden", die noch nie angemeldet waren und nach langer Zeit in Verkehr gebracht werden sollten, in der Tat so gehandelt, dass sie z.B. hinsichtlich Schadstoffklasse und Sicherheitseinrichtungen sämtlichen zu diesem Zeitpunkt bestehenden Normen für Neufahrzeuge hätten entsprechen müssen, womit eine Anmeldung quasi unmöglich war. Hat insbesondere die ganzen BMW Z1-Besitzer gefreut, die sich seinerzeit ein solches Fahrzeug als reine Wertanlage mit Blanko-Brief in die Garage gestellt hatten und es höchstens mit massivem Wertverlust verkauft bekamen. :roll:

Inzwischen wird dieser Sachverhalt aber tatsächlich anders gehandhabt, vielleicht, weil sich durch die immer weiter wachsende Oldtimerszene und somit einer Häufung dieser "unentdeckten Schätze" ein gewisser Druck gegenüber den Behörden aufgebaut hat. Für Oldtimer-Fahrzeuge, die noch nie angemeldet waren, genügt inzwischen ein Nachweis des Herstellungsdatums bzw. -zeitraums. Als Erstzulassung wird dann soweit ich weiß einfach ein fiktives Datum, meist der 1.1. oder der 1.7. des betreffenden Jahres, angenommen und in den Fahrzeugpapieren als Datum der Erstzulassung eingetragen, so dass das Fahrzeug dann nur den damaligen Vorgaben entsprechen muss.

Beim Unimog ist der Nachweis des Herstellungsdatums ja über die Datenkarte problemlos möglich, so dass man auch ein Fahrzeug problemlos angemeldet bekommt, was seit Jahrzehnten noch nie die öffentliche Straße gesehen hat.

Trotz allem würde ich den Sachverhalt vorher natürlich mit der zuständigen Zulassungsstelle abstimmen, da die sich ja gerne mal irgendwelche internen Sonderregeln einfallen lassen (egal, ob rechtlich belastbar oder nicht).


Viele Grüße,
Torsten
#558859
Hallo Sigmar ,die Datenkarte ist das eine die bekommst du Günstig bei der https://www.unimog-museum.com/museum/un ... nberatung/ .
Zwingend brauchst du eine Datenbestätigung für die Einzelbegutachtung des Fahrzeuges nach §21 StVzO Diese bekommst du bei der Daimler Truck AG MB Special Trucks
#558864
Vielen Dank für die -bisherigen- Rückmeldungen. Damit kann ich mindestens bei einem in Frage kommenden Kauf prüfen, wie die Datenlage ist in Bezug auf den Erst-Erwerb und -Einsatz. Die Aussage "Keine Papiere" heisst ja nicht zwangsläufig, dass es gar keine Unterlagen gibt. Zuversichtlich stimmt mich die Auskunft, dass es inzwischen auch für den Fall der "Erstinbetriebnahme" in Bezug darauf, dass erstmalig eine Straßenverkehrszulassung in heutiger Zeit angestrebt wird, nicht automatisch alle heute gültigen Regelungen einzuhalten sind. Als PKW-Oldtimerfahrer kenne ich auch die Fälle, wo ein nie zugelassenes Fahrzeug nach 30 oder 40 Jahren logischerweise weder aktuelle Abgasnormen noch viele andere Vorschriften einhalten kann.
Ich hatte heute die Gelegenheit, den Mog kurz anzuschauen - ohne Beteiligung der Verkaufsstelle. Was ich gesehen habe, deutet darauf hin, dass es sich um einen sehr gut erhaltenen Zustand handelt - eben ein Löschfahrzeug für den Einsatz auf einem kleinen Flughafen. Die geringe Laufleistung sehe ich eher als Problem. Außer Kurzstrecken auf dem kleinen Gelände gab es keinen "Auslauf". Falls jemand eine Erfahrung oder Vorstellung hat, was das für den Benzinmotor heisst in Bezug auf die erwartbare Lebensdauer oder den angestrebten Nutzungsumfang im normalen Straßenverkehr, bin ich für alle Hinweise dankbar. - Sollte ich das Fahrzeug kaufen, berichte ich gerne hier und füge Bilder bei. - Wenn es Besitzer von TrLF's gibt, bin ich interessiert daran, was man mit der Ausrüstung machen oder nicht machen kann oder muß. Ein wenig praktischen Nutzen des Fahrzeugs fände ich durchaus angemessen. Ansatz dafür ist eine Maulkupplung hinten. Die vordere Hydraulik dagegen werde ich kaum nutzen. Dort hat wohl gelegentlich ein Schneeräumschild Platz gefunden und Dienste geleistet.
#558888
Hallo Andreas,

also in NRW war das 2016 schon so. Mein Gutachter (aaS) hat im System nachgeschaut und eine ABE für Unimog 30; 411; 411a von 1971 gefunden. Diese hat ein K-Nummer. Die hat er dann in die Datenbestätigung eingetragen. Auf der Zulassungsstelle Unna musste der Mitarbeiter die Daten nicht manuell eingeben, sondern konnte die Daten vollständig aus dem System übernehmen. Vom Hersteller war KEINE Bestätigung erforderlich. So habe ich meine Abnahme nach §21 StVZO für den Unimog 411 bekommen. Inklusive der Eintragung eines kleinen Kennzeichens hinten.

Wichtig ist nur, dass die Eigentumsverhältnisse klar sind und das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Hier wird zwischen Besitzer und Eigentümer klar unterschieden. Das sollte aber im gegebenen Fall kein Problem sein, wenn das Fahrzeug mit Rechnung verkauft wird und kein weiteres Fahrzeug mit gleicher FGN auftaucht.

Es ist natürlich klar, dass bei Anmeldung kein weiteres Fahrzeug mit identischer FGN vorhanden sein darf.

Ansonsten mal bei einem aaS nachfragen. Meine Empfehlung ist die GTÜ in Werl, die kennen sich damit aus.
Ich gehe davon aus, dass der 404 auch eine K Nummer besitzt. Schließlich wurde er bis in die 1980er gebaut.

Gruß
Markus

P.S.: Nicht an der Bezeichnung "Unimog 30" stören, die ist dort hinterlegt. 1971 waren das ja eigentlich alles schon U34.
Dateianhänge:
Zulassungsbescheinigung 411c anonym.jpg
Zulassungsbescheinigung 411c anonym.jpg (578.06 KiB) 4200 mal betrachtet
#558979
Hallo in die Runde,
die Zulassung des Fahrgestells wird nicht das Problem sein.
Ein Problem könnte es mit der Sondersignalanlage (Blaulicht usw.) werden. Hier handelt jede Zulassungsstelle anders. Einer sagt nur abdecken und der Andere sagt demontieren. Ist meist ein Glücksspiel.

Gruss
Thomas
#558987
Th.Schuchardt hat geschrieben: 20.12.2021, 17:48 Ein Problem könnte es mit der Sondersignalanlage (Blaulicht usw.) werden. Hier handelt jede Zulassungsstelle anders. Einer sagt nur abdecken und der Andere sagt demontieren. Ist meist ein Glücksspiel.
Moin Thomas,

das war in der Tat für lange Zeit ein Glücksspiel, letztes Jahr hat sich der Gesetzgeber hierzu aber eindeutig geäußert:

Ergänzend zu den Vorschriften gemäß §49a StVZO gilt: Abgedeckte lichttechnische Einrichtungen nach §52 StVZO (Anmerkung: z.B. gelbe/blaue RKL) an Kraftfahrzeugen nach §23 StVZO (Anmerkung: anerkannte Oldtimer), deren Abdeckung während der Fahrt nicht entfernt werden kann und die gegen Verlust gesichert ist, gelten als nicht vorhanden."

Siehe VkBl 2020/1... zumindest bei einer Zulassung des Mogs als Oldtimer kann die Zulassungsstelle bzgl. eines Rückbaus also nix mehr wollen.


Viele Grüße,
Torsten
#559183
Hallo,
kinzigsegler hat geschrieben:Ob das Fahrzeug mal angemeldet war, läßt sich über die Zulassungsstelle/KBA ermitteln
So weit mir bekannt aber nur, wenn das Fahrzeug in den letzten 7 (?) Jahren zugelassen war. Danach werden die Daten gelöscht. Zumindest ist nach 7 Jahren auch wieder eine Abnahme nach §21 nötig (Vollabnahme).

Auch wenn das Fahrzeug nicht zugelassen war, ist eine Zulassung nach den Vorschriften des Datums der Inverkehrbringung möglich. Inverkehrbringung heißt nicht Baujahr sondern ist das Datum, wann das Fahrzeug dann innerbetrieblich (also auf dem Flugplatz) zum Einsatz kam. Das muss dann glaubhaft nachgewiesen werden. Stand ein Fahrzeug nur beim Händler oder hat es ein Sammler direkt nach Kauf in die Garage gestellt und nie angemeldet, geht das normalerweise nicht, da solche Fahrzeuge nicht in Verkehr gebracht worden sind. Wie man diese Inverkehrbringung nachweisen muss, liegt aber irgendwo auch im Ermessen der zuständigen Behörde, mit etwas Kreativität bekommt man auch solche Sammlerfahrzeuge durchaus noch zugelassen.
Phileas hat geschrieben:Die geringe Laufleistung sehe ich eher als Problem. Außer Kurzstrecken auf dem kleinen Gelände gab es keinen "Auslauf". Falls jemand eine Erfahrung oder Vorstellung hat, was das für den Benzinmotor heisst in Bezug auf die erwartbare Lebensdauer oder den angestrebten Nutzungsumfang im normalen Straßenverkehr, bin ich für alle Hinweise dankbar
Der Benzinmotor im 404 ist gegenüber dem Diesel z.B. im 406 insgesamt wesentlich wartungsintensiver und fehleranfällig. Beim Diesel tauscht man ab und an mal die Filter und er wird ewig laufen. Beim Benziner bist du eigentlich dauernd entweder am Vergaser, der Spritpumpe oder der Zündanlage am Schrauben. Selbst wenn man alles durchrepariert hat, kommt immer wieder was.
Phileas hat geschrieben:Wenn es Besitzer von TrLF's gibt, bin ich interessiert daran, was man mit der Ausrüstung machen oder nicht machen kann oder muß. Ein wenig praktischen Nutzen des Fahrzeugs fände ich durchaus angemessen. Ansatz dafür ist eine Maulkupplung hinten. Die vordere Hydraulik dagegen werde ich kaum nutzen. Dort hat wohl gelegentlich ein Schneeräumschild Platz gefunden und Dienste geleistet.
Zuerst mal gibt es TLF (Tanklöschfahrzeuge) und TroLF (Trockenlöschfahrzeuge, also mit Pulverlöscheraufbau). TrLF gibt es nicht, daher gehe ich davon aus, dass du ein TroLF meinst, was auch zu einem Flughafen/Flugplatz passen würde. Sinnvolle Nutzung des Aufbaus gibt es eher nicht, ich würde sowas nur mit leerem Pulvertank nehmen, sonst kommen da noch immense Entsorgungskosten für das Löschpulver auf dich zu oder du fährst unnötigen Ballast mit dir rum. Ich würde auch davon abraten, das Teil unter Druck zu setzen. Die Maulkupplung kannst du vermutlich nur eingeschränkt nutzen, es sei denn, es ist eine Zweileitungs-Anhängerbremse vorhanden.

Gruß,
Michael
#559186
Hallo
so weit mir bekannt aber nur, wenn das Fahrzeug in den letzten 7 (?) Jahren zugelassen war. Danach werden die Daten gelöscht. Zumindest ist nach 7 Jahren auch wieder eine Abnahme nach §21 nötig (Vollabnahme).
auch wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war , aber einen gültigen Fahrzugbrief besitzt, ist keine Vollabnahme erforderlich, ein gültiger Brief bleibt gemäß FZV "ewig" gültig. Bei mir nach 17 Jahren mit altem Pappbrief nur §29.
#559675
Moin,

...das gleiche Prob wie mit den 1. Allgemeine Voraussetzungen
für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO. Dort heiße es:
"Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind.....können als Oldtimer eingestuft werden...."
In einem Urteil wurde beschieden, dass mit "in den Verkehr bringen" in den Handelsverkehr bringen zu verstehen ist.
Nach wie vor gibt es bei den Zulassungsstellen immer noch Fachkundige die das nicht so sehen wollen,
Geduld und freundliches Nachsetzen bei der nächst höheren Stelle und viel Nervenkraft hat bei allen mir bekannten Fällen zum Erfolg geführt.

Mein belgischer 404 stand nach deren MES 4 mindesten 9 Jahr draußen unter einem Baum.
Stark vermost, Naturtarnung erster Güte. Läuft bis heute ohne nennenswerte Standschäden und 1A.
...na ja, hatte den fast schon üblichen Rost an der Maske ec...

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