- 17.01.2021, 20:55
#549367
Guuden,
das Prob ist vielschichtig. Im Allgemeinen, ohne dass es ausdrücklich im Text der Verordnung steht, wird eine Um- oder Nachrüstung;
von 6V auf 12V,
von Diagonal- auf Gürtelreifen,
eine Nachrüstung von Sicherheitsgurten,
Abgasreinigung,
Bremsen von Seilzug- auf Hydraulik-Systeme oder von Ein- auf Zweikreisbremsanlagen akzeptiert, auch wenn damals nicht verfügbar,
Bilux- auf H4 Scheinwerfer,
abweichende Farbtöne – abgesehen von Effektlacken und Airbrush –, auch Farb- und Materialwahl innen sind weitgehend frei,
auf ein modernes Radio,
zeitgenössische Aufschriften, nur ohne www... oder Digitalcode
von den Gutachtern und Prüfern meistens akzeptiert.
Rechtsicherheit besteht nicht, letztlich entscheidet meist nur die Kompetenz des Gutachters darüber, ob eine Veränderung akzeptiert wird.
Gut Mog! Justus.
PS.:
Das soll nicht heißen, das die Grenzen bis zum Rand genutzt werden sollten,
schließlich muss ein historisches Kulturgut auch weiterhin für historische Kultur
stehen!
Sonst droht der H-Zulassung das gleiche wie der ursprünglichen 07 Zulassung.
Deren Bestimmungen wurden,
nach reichlicher Überdehnung der Bestimmungen durch Nutzer, so verschärft,
dass dieses Sonderrecht kaum noch von Interesse für Oldtimerfahrer ist.
Also, geht bitte sorgsam mit dem Privileg um!
das Prob ist vielschichtig. Im Allgemeinen, ohne dass es ausdrücklich im Text der Verordnung steht, wird eine Um- oder Nachrüstung;
von 6V auf 12V,
von Diagonal- auf Gürtelreifen,
eine Nachrüstung von Sicherheitsgurten,
Abgasreinigung,
Bremsen von Seilzug- auf Hydraulik-Systeme oder von Ein- auf Zweikreisbremsanlagen akzeptiert, auch wenn damals nicht verfügbar,
Bilux- auf H4 Scheinwerfer,
abweichende Farbtöne – abgesehen von Effektlacken und Airbrush –, auch Farb- und Materialwahl innen sind weitgehend frei,
auf ein modernes Radio,
zeitgenössische Aufschriften, nur ohne www... oder Digitalcode
von den Gutachtern und Prüfern meistens akzeptiert.
Rechtsicherheit besteht nicht, letztlich entscheidet meist nur die Kompetenz des Gutachters darüber, ob eine Veränderung akzeptiert wird.
Gut Mog! Justus.
PS.:
Das soll nicht heißen, das die Grenzen bis zum Rand genutzt werden sollten,
schließlich muss ein historisches Kulturgut auch weiterhin für historische Kultur
stehen!
Sonst droht der H-Zulassung das gleiche wie der ursprünglichen 07 Zulassung.
Deren Bestimmungen wurden,
nach reichlicher Überdehnung der Bestimmungen durch Nutzer, so verschärft,
dass dieses Sonderrecht kaum noch von Interesse für Oldtimerfahrer ist.
Also, geht bitte sorgsam mit dem Privileg um!
