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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Unsere Unimog-Freunde aus Österreich haben nun auch eine Anlaufstation.

Moderator: Unitrac

#542009
Hallo Michael,

natürlich zwei Kennzeichen - je eins hinten und vorn.
Verstehe die Frage nicht - eine Zugmaschine ist kein Motorrad!?
Selbst unser Fahr von 1955 hat je hinten und vorn ein Kennzeichen, genauso wie mir alles anderen bekannten Zugmaschinen.

mfG
Axel
#542038
Hallo,

Siehe hier:

§ 49 KFG 1967 Kennzeichentafeln

(6) Die vorgesehene Kennzeichentafel mit dem für das Fahrzeug zugewiesenen Kennzeichen muss wie folgt am Fahrzeug angebracht sein:

1.

an dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit geschlossenem kabinenartigem Aufbau und an Kraftwagen vorne und hinten;

2.

an Motorfahrrädern, Motorrädern, Motorrädern mit Beiwagen, dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne Aufbau, vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, Zugmaschinen, Transportkarren, Motorkarren und an Anhängern hinten.

Nachdem mein Unimog eine Zugmaschine ist, dürfte ich somit eigentlich gar keine Kennzeichen vorne montieren.

Der Gedanke war heute relevant, da ich mit dem Mog gefahren bin, aber nur ein Kennzeichen gefunden habe und es in weiterer Folge eine Diskussion mit meinem Schwiegervater gab, ob ich so überhaupt auf die Strasse dürfe oder nicht. Laut obigem Text darf ich nur so auf die Strasse.

Grüsse, Michael
#542039
Hallo
das Land Salzburg hatte meinem vorne und hinten ein verpasst, und alle seine "Geschwister" hatten auch hinten und vorne eins.
Wie die Sachlage bei Wechselkennzeichen in Ö-Reich ausschaut, dazu kann ich nicht sagen.
#542042
Hallo Michael, Helmut

vielleicht muss erst einmal festgestellt werden um was für Fahrzeuge es sich da jeweils handelt, gehandelt hat.

Interessant ist in diesem Österreichischen Kraftverkehrsgesetz die Definition einer Zugmaschine und damit verbunden die Frage, ob eine Unimog überhaupt in dem Sinne eine Zugmaschine ist:
§ 2 KFG 1967 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als

8. Lastkraftwagen ein Kraftwagen (Z 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen bestimmt ist, auch wenn er in diesem Fall eine beschränkte Ladefläche aufweist, ausgenommen Sattelzugfahrzeuge;

9. Zugmaschine ein Kraftwagen (Z. 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Geräten überwiegend auf nicht für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen oder zur Verwendung als Geräteträger bestimmt ist, auch wenn er eine beschränkte Ladefläche aufweist;
Sieht für mich so aus, das mit Zugmaschine soetwas wie bei uns mit LoF-Zugmaschine Ackerschlepper gemeint ist
#542050
Hallo Kollegen

Spezialität der Österreichischen Zulassung !
Es hängt von der Zulassungsart ab ist das Gefährt eine Zugmaschine ausser T 4 und T 5 Zulassung
genügt ein Kennzeichen dies hängt mit der Zulassungsgeschwindigkeit zusammen ist der Unimog
über 40 km / Stunde das sind die meisten ja, oder auch im Wechselkennzeichen dann sind zwei
Kennzeichen anzubringen was auch bedeutet dass keine mehrzeiligen Kennzeichen dann erlaubt sind !
Wie sie bei den meisten Traktoren ja im Einsatz sind .

In Österreich gibt's ein und Mehrzeilige Kennzeichen z. b. PKW , Unimog und Historisches Fahrzeug mit einer Nummer zu betreiben habe dies bei meinem GLK , 417er und einem alten Fiat !

Gruss Ingo hatte beides schon und habe bei der Zulassungsbehörde auch schon einen Kampf
mit dieser Frage ausgefochten ! Dies ist meine Erfahrung
#542112
Hallo Michael,

Mein Unimog 411 117 Baujahr 1960 wurde als selbstfahrende Arbeitsmaschine /N1G / Historisch
einzelgenehmigt.

Unter Punkt A 9 der Einzelgenehmigung:

Form der hinteren Kernnzeichentafel ein-oder zweiteilig

Der Unimog ist mit einem Lindner BF 35 A Traktor auf Wechselkennzeichen angemeldet.
#542144
Hallo,

ich bin blauäugig und ohne Erwartungen zur Zulassungsstelle gegangen und hab ohne Worte nur eins bekommen. Am 406 ein einzeiliges und am Eicher Tiger ein zweizeiliges, wüsste auch nicht wo ich beim Tiger vorne eins sinnvoll unterbringen sollte.

lg
Joe
#542419
Hallo,

habe mich heute bei der NÖ Landesregierung, da ich schonmal dort war, gleich miterkundigt.

"Brauche ich bei Wechselkennzeichen mit PKW und historischer Zugmaschine >40kmh auch vorne ein Kennzeichen?"

Der Sachverständige dort war auch zuerst etwas ratlos, aber nach Rücksprache mit nem Juristen kam die Antwort, "nur eins hinten", zumal beim Unimog vorne auf der Motorhaube ohnehin, nicht "legal", da zu steil montiert.

Bin gespannt, ob das der naechste Dorfpolizist bei ner Kontrolle, dann auch so sieht;-)

Gruesse,
Michael
#542434
Hallo an Alle,

bin schon oft angehalten worden, nach der Frage wo mein vorderes Kennzeichen ist ?

Nach der Kontrolle des Zulassungsschein war der Polizist zufrieden, da der Mog als Traktor -
selbstfahrende Arbeitsmaschine
eingetragen ist. Da ist nur ein Kennzeichen erforderlich !!!!

Bei der Anmeldung meines Lindner BF 35 A Traktor hatte ich ein zwei-teiliges Kennzeichen bekommen.

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