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#525189
Hallo,
habe mal eine Frage zu einem Schaden den ich erlitten habe.
Mir ist vor ca. 4 Wo. ein Baum auf einen Carport gefallen und hat den Carport zur Hälfte zerstört.
Mein Wiesengrundstück liegt am Waldrand und der Wald gehört der Gemeinde.
Es war kein Sturm und ich kann den genauen Tag eingrenzen. Am Vorabend habe ich noch die Wiese gemäht und am nächsten Morgen lag der Baum da.

Die Frage die ich mir jetzt stelle:
habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Der Gemeindemitarbeiter der mich von dem Schaden unterrichtet hat dies zunächst bestätigt und gesagt die Gemeinde komme für den Schaden auf.
Jetzt will die Gemeinde davon nichts mehr wissen. Ich habe sowohl mit dem Förster als auch mit dem Kämmerer kurz gesprochen und beide meinen es handelt sich um höhere Gewalt.

Ich würde gerne Eure Meinung zu diesem Thema hören.
Soll ich die Sache auf sich beruhen lassen (ich hatte ja Glück dass der Baum nicht am Abend vorher umgefallen ist, beim Mähen hätte ich nichts gehört).
Oder habe ich ein Anrecht auf Entschädigung.

Gruss Harald
Dateianhänge:
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#525206
Hallo Harald,
Ich glaube nicht , das Du einen Anspruch geltend machen kannst.
Eine Baugenehmigung für dieses Bauwerk wirst Du nicht nachweisen können und es könnte sich nachteilig für dich erweisen, hier auf Entschädigung zu pochen.
Dies ist wahrscheinlich kein Bauwerk für landwirtschaftliche Nutzung und hätte ohne Genehmigung nicht errichtet werden dürfen.

Gruß
Jochen
#525207
Hallo Jochen,

die Möglichkeit der erlaubnisfreien Errichtung von Überdachungen ohne Wände (CarPort) kommt auf das Bundesland und die Länderbauverordnung an. Wurde mir erst letztens vom Katasteramt so bestätigt, die sich nach einem Luftbild nach meinen CarPorts erkundigt haben. Konnte alles so bleiben, wie es ist.

Gruß
Markus
#525227
Hallo Harald,

wie wird den die "höhere Gewalt" begründet. Ein gesunder Baum fällt doch nicht einfach mal so um.
Mir stellt sich also die Frage, ob der Baum gesund war. Wenn nicht müsste dies eine Förster feststellen können.
Allerdings bei allem Massnahmen überdenken, wie hoch der tatsächliche Schaden wirklich ist.
#525252
Hallo Harald,
steinleh hat geschrieben:... das Gebäude ist genehmigungsfrei...
Würde mich mal interessieren, wie ist das begründet?

Deine Beschreibung deutet auf Außenbereich in. Für Privilegierung musst du ein paar Punkte erfüllen - und selbst dann brauchst du ne Genehmigung.
Und selbst wenn es kein Außenbereich ist, kann ich mich gut erinnern an den Ausspruch vom Bauamt, wie es um die Genehmigung meiner Halle ging:
"Jedes Dach braucht eine Genehmigung."

Beispiel gefällig: Überdachung mit Zeltplanen auf Restaurantterasse
http://www.nordbayern.de/region/nuernbe ... u-1.521028

Daher evtl. etwas ruhig angehen die Sache - ggf weckst du nur schlafende Hunde.

mfG
Axel
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