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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Das UCG-Forum für die Regionalgruppe Schweiz/Fürstentum Lichtenstein.

Moderator: wust

#52444
Na prima.
Also im eigenen Kreis und in den Nachbarkeisen wird ja nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Darüber hinaus wäre ich schon etwas vorsichtiger.
Zumal die Schlepperfreunde mit ihrer landwirtschaftlichen Ausstellung auch oft nicht ganz falsch liegen. Von der Versicherung her scheint mir deine Reise gedeckt. (ohne den genauen Text zu kennen, aber du kannst ja einfach mal eine grüne Versicherungskarte für's Ausland anfordern)

Im Ernst. 98% der Schlepperfreunde mit grüner Nummer oder 6 km/h Schild sind illegal unterwegs.
Das war ein Grund für mich mit dem Mog auf die rote (07er) Nummer umzusteigen

Thorsten
#52450
Hallo Thorsten,
Du hast ja schon Recht! Im Gesetz ist das aber schon komisch beschrieben. Wenn ich nun schweizer Käse möchte? Ich werd morgen einfach mal meine Kreisverwaltung fragen und mir eine schriftliche Auskunft geben lassen. Ich wette mit Dir von jeder Kreisverwaltung bekommst Du eine andere. Könnte man ja mal sammeln und dann beim Verkehrsminister einreichen.
wär ne lustige Sache!
Gruß Lothar
#52464
@ Lothar

wenn du einen richtig schönen Unfall baust mit wohlmöglich Personenschaden, wird die Versicherung schon Prüfen ob du Butter, Milch oder sonstewas holst. Aufen Baum schlafen die nunmal auch nicht !!!!

@ Thorsten

Ich finde 98% sind nichtmal übertrieben !!
Wenn ich sehe das Clubs mit Schleppern anreisen und nur ein 25km/h Schild am Fahrzeug haben und behaupteten das sei alles legal, da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln !!!!
Über solche Sachen bzw. eventuelle Folgen bei einem Unfall ist sich kaum einer bewusst !!!

Überlegt mal los ist wenn jemand mit seinem Traktor einem 25km/h Schild kein TÜV keine Vericherung auf einer Landstraße fährt und an einer unübersichtlichen Stelle von einem Motorradfahrer zum Beispiel zu spät gesehn wird und dieser ihm nun auffährt und verunglückt !!
Vielleicht sogar tötlich.
Ich glaube nicht das irgendeine Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt.
Und wenn genau sowas mit einem Mog mit grünen Kennzeichen für die Landwirtschft auf dem Weg zu einem Treffen passiert wird auch die versicherung sich quer stellen !!!

Unter der AKB steht bei mir kleingedruck :

Der Versicher ist von Leistungen frei wenn:
a) das Fahrzeug zu einem anderem als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird.

Und genau das wäre in meinen Augen dann der Fall !!!
Oder verstehe ich das irgendwie falsch ???


Solange nichts passiert ist alles okay, aber was ist wenn ??

Sebastian
#52485
@ Lothar
Ich weiß zwar nicht, was die Kreisverwaltung damit zu tun hat, aber wenn du meinst ...

@ Thomas.
Auch in meiner Versicherung sind z.B. landwirtschaftliche Ausstellungen, und "gelegentliche" private und gewerbliche Verwendung abgedeckt.
Allerdings unter der Voraussetzung, der Einhaltung der "weitergehenden gesetzlichen Bedingungen". Dazu gehört eindeutig das "Steuer zahlen", wenn das Fahrzeug nicht zweckdienlich eingesetzt wird.
Z.B. ist das Bergen eines Fahrzeugs aus dem Graben versicherungstechnisch abgedeckt. Nicht allerdings das Schleppen eines anderen Treckers, weil ich z.B. keinen zweier Führerschein besitze.
So ist auch das Fahren eines Güllefasses bei einem Waldbrand möglich, (Einsatz zur Abwendung allgemeiner öffentlicher Gefahren) nicht aber der Umzug von Nachbar Meier. (Auch, wenn du der Meinung bist, das der Nachbar eine öffentliche Gefahr darstellt)

Natürlich gibt es eine Grauzone, in der der Gesetzesgeber nicht viel machen kann.
Wenn ich allerdings 200 Kilometer von Zuhause mit einem Wohnwagen mit 25km/h Schild hinten dran und zwei eisschleckenden Kindern im Mog angetroffen werde, wird mir die Tüte Milch und der Schweizer Käse auch nix nützen.

Das war's, was ich meinte.

Thorsten
#52565
Hallo Thorsten,
kanns Du nicht wissen, bei uns sind die Kreisverwaltung und das Finanzamt für die KFZ zusammen untergebracht. Hab heute dort angerufen. Funktioniert bei uns genauso wie du gesagt hast. Für Treckertreffen in der Umgebung ist das kein Problem, da drückt das Finanzamt ein Auge zu. Für die Fahrt in die Schweiz ein formloser Antrag und das Fahrzeug wird für 1 Monat(mindestfrist) versteuert!
Ich hab versucht rauszubekommen was ein 406 mit 5,7T zulässigem Gesamtgewicht als landwirtschaftliche Zugmaschine kostet. Kein Erfolg.
Sind das die 18 ¤ die Du erwähntest?
Gruß Lothar
#52586
Nein, die 18 Euro waren für meinen kleinen.

Bei Nutzfahrzeugen über 3,5 T richtet sich die KFZ-Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht
und der Schadstoff bzw. Geräuschklasse.

Ohne Schadstoff und Geräuschklasse (also die teuerste aber wahrscheinlichste Möglickeit) wären das

bis 2000kg 11,25
bis 3000kg 12,02
bis 4000kg 12,78
bis 5000kg 13,55
bis 6000kg 14,32
bis 7000kg 15,08
bis 8000kg 16,36

... pro angefangene 200 kg Gewicht.

Nehmen wir mal an, du hättest ein zulässiges Gesamtgewicht von besagten 5,7t
Dann müsstest du bezahlen:

10x11,25 = 112,5
5x12,02 = 60,10
5x12,78 = 63,90
5x13,55 = 67,75
4x14,32 = 57,28

macht 361,53 Euronen / 12 Monate =30,- Euro

Je nach zulässigem Gesamtgewicht natürlich mehr oder weniger.

Thorsten
#52599
Thorsten, was du alles weist :shock:
für deine Rechnung ist ja mindestens das Abitur + 2 Semester Mathematik erforderlich :roll:

ich hab einfach nur http://www.kfz-steuer.de aufgerufen und bei Kfz über 3,5to 5700kg eingegeben und nach nicht mal einer Sekunde hatte ich das Ergebnis, das habe ich allerdings noch im Kopf durch 12 geteilt :lol: daher die leichten Rundungsfehler :D
#52618
Tja Ulli. Wer kann, der kann !
Außerdem erschien es mir pädagogisch wertvoll auch mal darzustellen, wie der gemeine Bürger mit ein wenig Einsatz und Geschick selbst mit schwierigsten Steuerberechnungen fertig werden kann. :wink:

Abba wenn's da a Maschin für gibt ... :shock:

Du hast übrigens keinen Rundungsfehler gemacht. Bei der KFZ-Steuer gibt's keine cent-Beträge.

Thorsten
#52678
Moin Ulli,
dann muß ich mal schauen wie das mit dem Treffen in der Schweiz und dem Treffen 2005 in die Reihe bekomme.
Gruß Lothar
Welches Treffen 2005 meintest du? Wenn das auch in der Schweiz statt finden sollte, dann sind diese beiden Treffen identisch und finden am selben Wochenende statt.
Ich kann das sagen, weil ich in dieser Regionalgruppe Mitglied bin.
Du hast übrigens keinen Rundungsfehler gemacht. Bei der KFZ-Steuer gibt's keine cent-Beträge.
Nicht nur in der KFZ Steuer Thorsten, in der Schweiz wird nur in Franken besteuert. Den Rappen runden wir auf oder ab, je nach dem.
#52681
Na na na da geht was ab wenn der Mod mal nicht reinschaut.

Ich glaube fast das grünen Nummer Problem ist mehr eine Sache der Versicherung in D. Unsere grüne Nummern am Traktor ist voll Versichert und ich bin mit meinem Holder rungekurft wo ich wollte, mit Fasnachsanhänger und ohne. Die Wegstrecke war durch die V Max beschränkt und nicht gesetzgeberisch.

Ich werde mal beim Oberzollamt nachfragen und das Ergebniss hier und in der Regionalgruppe Schweiz/FL veröffentlichen.

güsse wust

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