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Das Forum von Mitgliedern für Mitglieder des Unimog-Club Gaggenau (UCG).
#507822
Hallo zusammen,
kann mir einer von den Experten weiterhelfen?


Es betrifft die außerordentliche Mitgliederversammlung des Unimog-Club Gaggenau e. V.
und die Einladung dazu.
In der Satzung ist die Einladung zur Mitgliederversammlung/außerordentlichen Mitgliederversammlung geregelt.
Bis jetzt ist die Einladung nur im Internet veröffentlicht worden, schriftlich habe ich noch nichts erhalten.
Ist das so in Ordnung?

§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und hat folgende Aufgaben:
a. Wahl des Vorsitzenden und weiterer Vorstandsmitglieder sowie der Rechnungsprüfer
b. Entgegennahme und Genehmigung der Jahresberichte, der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes
c. Beschlussfassung über Satzungsänderung oder Vereinsauflösung
d. Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat jährlich
einmal im vierten Quartal des Kalenderjahres
stattzufinden. Der erste Vorsitzende beruft diese unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
3. Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung hat mindestens sechs Wochen vorher in der Mitgliederzeitung oder schriftlich sowie im Internet zu erfolgen.

11. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unverzüglich einzuberufen, wenn
a. es das Interesse des Vereins erfordert oder
b. 20 Prozent der Mitglieder dies unter Angabe von Zweck und Grund schriftlich verlangen.
12. Die Einberufung erfolgt in der gleichen Weise wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung.


Grüße
Wilfried
#507825
Moin zusammen,
Holzhase hat geschrieben: Bis jetzt ist die Einladung nur im Internet veröffentlicht worden, schriftlich habe ich noch nichts erhalten.
Ist das so in Ordnung?
Die einfache Antwort auf die Frage ist: NEIN

Herzl Gruß
von Rango (Erni)
#507826
Hallo Rango,

siehe hier:
Zur Mitgliederversammlung per E-Mail einzuladen, spart Zeit und Kosten. Ob das auch zulässig ist, wenn die Satzung es nicht ausdrücklich vorsieht, war bisher unklar. Ein Urteil des OLG Zweibrücken trifft eine Klarstellung.

Formfehler bei der Einladung zur Mitgliederversammlung können zur Ungültigkeit von Beschlüssen führen. Sieht die Satzung für die Einladung "Schriftform" vor, ist das nicht zwingend ein Brief. Auch E-Mail ist grundsätzlich zulässig.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung - so das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken (Beschluss vom 4.03.2013, 3 W 149/12) - sind nicht bereits deshalb gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB nichtig, weil die Einberufung der Mitgliederversammlung in elektronischer Form durch E-Mail Schreiben des ersten Vorsitzenden versandt worden ist.
Verlangt die Satzung für die Einladung "Schriftform", ist diese Formerfordernis durch die Versendung der Einladung per E-Mail gewahrt.

Es handelt sich dabei nämlich nicht um ein gesetzliches Schriftformerfordernis gemäß § 126 BGB. Hier müsste bei der Ersetzung durch elektronische Form gemäß § 126 a BGB der Aussteller seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen. Die in Vereinssatzungen vorgeschriebene Schriftform ist grundsätzlich als "gewillkürte" Schriftform im Sinne des § 127 BGB und nicht wie eine durch das Gesetz vorgeschriebene Schriftform im Sinne des § 126 BGB zu behandeln.

Nach § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB genügt zur Wahrung der schriftlichen Form die telekommunikative Übermittlung, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist. Darunter fällt neben dem Telefax auch die E-Mail, da auch so der geschriebene Text dauerhaft aufbewahrt werden oder der Empfänger einen Ausdruck anfertigen kann.

Also: JA

Viele Grüße
Axel
#507829
Liebe Unimog-Freunde,

da blicke ich nicht mehr durch:

Rücktritt des ersten Vorstandsvorsitzenden zum 01.10.2017

Rücktritt des amtierenden (gesamten, also auch des ersten Vorstandsvorsitzenden?) Vorstands am 16.09.2017

Im Falle der unterlassenen Wahl (am 16.09.2017):
Ermächtigung des zurückgetretenen Vorstands
auf Bestellung eines Vorstands durch das Amtsgericht ... (also kann der gesamte amtierende Vorstand wieder eingesetzt werden? Und der erste Vorstandsvorsitzende muss dann am 01.10.2017 wieder abtreten?)

Jedenfalls geht mir derartiges Taktieren vollkommen an den Interessen der Mitglieder vorbei.
#507840
@ Michael_Weyrich: Du solltest lernen, dass ich durchaus eine Meinung haben darf, die nicht mit der Satzung des UCG kompatibel ist. Ich habe kein Amt, gar nichts. Nur eine Meinung und eine von 6500 Stimmen. Mehr nicht. Ich stelle keine Ansprüche.

@ schmitti: Wenn man sich in einem Forum duzt und man dann kritisch mit Herrn Joachim Westermann angesprochen wird, dann werte ich das als Häme. Das ist dann also der Dank, wenn man über kontroverse Themen höflich seine persönlich Meinung kund tut.
Wenn ich Deinen Eintrag lese, muss ich an Leute denken die nicht richtig lesen können oder intellektuell nicht in der Lage sind, gelesenes halbwegs richtig zu interpretieren. Die von mir angedachten Modelle funktionieren hervorragend mit Erfolg. Das Honnecker Modell nachweislich nicht.

@ Lothar Ziegler: Zu Deinen Posts nehem ich momentan keine Stellung. Deine Aussagen sind klar verständlich und müssen nicht weiter kommentiert werden.

@ Helmut-Schmitz: Auch hier nochmals - 1. lesen, 2. verstehen! Die Satzung des UCG gibt das nicht her. Das ist ein Denkansatz, mehr nicht. Jeder der in so einen Verein eintreten würde, weiß das ja vorher. Deine überspitzte Aussage: "ich nehme dein Geld, mache damit was ich will, und wenn es dir nicht passt, kannst du ja wieder gehen, deine Geld habe ich aber im Säckel" ist doch gar nichts wert, weil sie polemisch ist.

Hast Du mich nicht verstanden oder willst Du mich nicht verstehen? Für einen Beitrag X würde man eine Leistung Y erhalten. Wenn mir die Leistung nicht gefällt nehme ich sie nicht mehr in Anspruch. Das ist meine Meinung, aber satzungsgemäß im UGC unmöglich! (Wobei, austreten ist ja möglich)

Was ich als Vorstand aber gewiss auch nicht machen würde, ist meine kostbare Zeit mit einzelnen Mitgliedern in einem Forum verplempern, denen man es vermutlich eh nicht recht machen kann.

@OPTI-MOG: Ich würde da kein "taktieren" sondern "Schnauze voll" rein intepretieren.

@ Holzhase: Rechnen ist wohl nicht gerade Deine Stärke.
5.8.-12.8. = 1 Woche
12.8.-19.8. = 2 Wochen
19.8.-26.8. = 3 Wochen
26.8.-2.9. = 4 Wochen
2.9.-9.9. = 5 Wochen
9.9.-16.9. = 6 Wochen
Heute ist erst der 2.8.

Grüße Joachim
#507842
Hallo zusammen,

jetzt sind ja auf der UCG Seite die Informationen verfügbar und man kann sich halbwegs ein Bild machen.

Erstmal finde ich schade, das trotz gemeinsammer Interesse nähmlich dem Unimog, es zu solchen internen Querelen kommt.
Das ist aber nicht nur bein UCG / UM so sondern auch bei anderen Vereinen in dieser Grösse so.
Wenn die Chemie der Beteiligten nicht stimmt wird es schwierig, ich denke das kennt jeder selber und das gemeinsame Ziel geht da manchmal verloren, das zeigt sich ja schon bei diesem Thread unter den Mitgliedern.

Ich, als einfaches Mitglied, habe von der ganzen Angelegenheit erst relativ spät etwas mitbekommen.
Das fing an als ich eine Mail über die Kandidatur vom Hr. Dusseldorp bekommen habe, seltsames Gebaren habe ich mir gedacht, von beiden Seiten.
Nun, von der Arbeit des UCG's kann ich mich nicht beklagen, für € 35 im Jahr bekomme ich zwei schöne Zeitschriften, 10 % Rabatt auf Ersatzteile und kostenfreien EPC Zugang, für mich stimmt die Leistung.

Die Vorwürfe um die es hier geht sind ja "nur" Formfehler. Ok, bei so einer Kampfabstimmung war das mit den Stimmzetteln nicht sehr professionell das erinnert mich an die Wahlen in Ortsvereinen, das ganze kommt mir eher vor wie ein Nebenkriegsschauplatz.
Wurde Geld veruntreut, sich perssöhnlich bereichert oder sonstige schwerwiegende Mängel in der Vereinsführung festgestellt ?

Da ja der gesamte Vorstand zurückgetreten ist, Respekt, ist der Weg für einen Neuanfang geebnet. Jetzt kommt es halb darauf an welches Lager mehr Mitglieder mobilisieren kann, ich sag mal 500 sind viel. Geht das wieder 51 / 49 aus kann man nur hoffen das das gut geht.

Wie hier auch schon öfter Vorgeschlagen würde ich eine zukünftige Wahl des Vorstandes durch die Regionalgruppenleiter begrüssen.
Nicht's gegen Basisdemogratie, hier ist es aber leider so das der der am lautesten Schreit leider auch die meisten Stimmen bekommt,
siehe unser benachtbartes Ausland mit der Freizügigkeitsabstimmung, Brexit oder die Türkei, alles demokratisch gewählt.

Die Regionalbeauftragten sehen auch hinter die Kulissen, haben den Sachverstand und kennen die Meinung der Mitglieder in den Regionalgruppen, da sollte doch eine Vernünftige zusammenarbeit möglich sein.

Nach diesem Verfahren wird auch der Vorstand eines grossen Hundevereines mit 60.000 Mitgliedern gewählt, aber auch hier gibt es Probleme mit der Ausrichtung des Vereines, es menschelt überall.

Trotz allem und allen weiterhin viel Spass mit unserem :mog3

Gruss Bert
#507844
Hallo
amuell hat geschrieben:Sieht die Satzung für die Einladung "Schriftform" vor, ist das nicht zwingend ein Brief. Auch E-Mail ist grundsätzlich zulässig.
Unsere Satzung schreibt "Schriftlich" vor. Die gesetzliche Vorgabe im BGB dazu wurde in 2016 dahinghend geändert. Die Änderung auf "Schriftform ist u.a. ein Punkt in der geplanten Satzungsänderung, die auf der ordentliche JHV am 25.11. zur Abstimmung vorgelegt wird. Dazu wird allerdings eine Zustimmung von 3/4 der anwesenden Mitgliedern benötigt.
OPTIMOG hat geschrieben:da blicke ich nicht mehr durch:
Rücktritt des ersten Vorstandsvorsitzenden zum 01.10.2017
Rücktritt des amtierenden (gesamten, also auch des ersten Vorstandsvorsitzenden?) Vorstands am 16.09.2017
Im Falle der unterlassenen Wahl (am 16.09.2017):
Ermächtigung des zurückgetretenen Vorstands
auf Bestellung eines Vorstands durch das Amtsgericht ... (also kann der gesamte amtierende Vorstand wieder eingesetzt werden? Und der erste Vorstandsvorsitzende muss dann am 01.10.2017 wieder abtreten?)
du bist da nicht alleine, welche Taktik dahinter steckt. Grundsätzlich hat sich der Club gerichtlich geeinigt, dass der 1.Vorsitzende zum 1.10. zurücktritt und bis zum 25.11. kommissarisch die Geschäfte weiterführt. Es könnte am 16.9. auch der Rücktritt zum 1.10. bekanntgegeben werden oder zum Termin der ordentlichen JHV. Ein Vergleich vor Gericht hat die selbe Wirkung wie ein Urteil, das vom 1.Vorsitzenden somit ansonsten missachtet wird. Der Rücktritt zu diesem Datum ist Bestandteil des Vergleichs, womit die Zurückziehung der Klagepunkte 2 und 3 als Gegenleistung ausgehandelt wurden und auch die Kostenaufteilung. Die Klagepunkte wurden keinesfalls, so wie in der Einladung dargestellt, wegen mangelnder Begründung zurückgezogen. Warum der Club(-Anwalt) die Rücknahme der Klagepunkte 2 und 3 als Bedingung gemacht hat, mag sich jeder selber ausmalen, sicherlich nicht aus Siegesgewissheit, dann hätte man ja einfach weiter durchziehen können. Alles das wird ggf damit hinfällig.
Eine unterlassene Wahl wäre z.B. wenn die Wahl wegen Ladungsfrist, Formfehler, etc ungültig wäre und somit nicht stattgefunden hat oder sich keine neuen Kandaten gefunden hätten. Kanditaten gibt es, wie viele ist unbekannt, da sich die Mitglieder erst am Tag der Wahl vorstellen müssen. Es schon eine Gruppe, die sich in KW33, also 4 Wochen vor der Wahl öffentlich vorstellen wollen.
Joachim Westermann hat geschrieben:Hast Du mich nicht verstanden oder willst Du mich nicht verstehen? Für einen Beitrag X würde man eine Leistung Y erhalten. Wenn mir die Leistung nicht gefällt nehme ich sie nicht mehr in Anspruch.
das wäre alles möglich, wenn die Satzung so wäre wie du sie dir vorstellst oder wünschst. Ich würde das unter dem Oberbegriff Förder-Mitglieder einordnen. Dem ist allerdings, wie du schon selber schreibst, nun mal nicht so. In diesem Thema also eigentlich nicht wirklich Diskussionsgegenstand, als Meinung aber durchaus zulässig.
Joachim Westermann hat geschrieben: Ich würde da kein "taktieren" sondern "Schnauze voll" rein intepretieren.
dann würde ich die Gegenseite aber nicht als Intriganten bezeichen sondern als Mitglieder, die ihre schon lange voll haben. Wie bereits gesagt, das köchelt schon seit Jahren. Wenn man z.B. 2016 erfährt, dass der Vorstand bereits vor Jahren dem Unimog-Museums-Verein die Frundschaft schriftlich gekündigt hat, dass den Mitgliedern aber stets vorenthalten hat, wird man "etwas ungehalten". Da gäbe es noch ein paar andere Dinge, aber Vorstandsbeschlüsse werden ja nicht publiziert, so dass man nun langsam und über Umwege an Details kommen kann.
Bert321 hat geschrieben:Die Regionalbeauftragten sehen auch hinter die Kulissen, haben den Sachverstand und kennen die Meinung der Mitglieder in den Regionalgruppen, da sollte doch eine Vernünftige zusammenarbeit möglich sein.
die Regionalbeauftragten werden vom Vorstand in der Presse Intriganten dargestellt, Das Problem dürfte also tiefer sitzen.
#507848
Helmut-Schmitz hat geschrieben: dann würde ich die Gegenseite aber nicht als Intriganten bezeichen sondern als Mitglieder, die ihre schon lange voll haben. Wie bereits gesagt, das köchelt schon seit Jahren. Wenn man z.B. 2016 erfährt, dass der Vorstand bereits vor Jahren dem Unimog-Museums-Verein die Frundschaft schriftlich gekündigt hat, dass den Mitgliedern aber stets vorenthalten hat, wird man "etwas ungehalten". Da gäbe es noch ein paar andere Dinge, aber Vorstandsbeschlüsse werden ja nicht publiziert, so dass man nun langsam und über Umwege an Details kommen kann.
Was war zuerst da, Huhn oder Ei? Die Frage ist bekanntlich nicht zu beantworten. Wenn ich in einen Verein eintrete und mir stinkts dort, dann trete ich wieder aus. Alles andere ist Besserwiesserei und Nestbeschmutzung. (Meine Meinung)

Wir reden hier um einen Unimog Club, wo irgendwelche Verrückten (positiv gemeint) Unimogs zum Hobby haben. Scheinbar nehmen sich da einige besonders wichtig.
Überlebenswichtig ist die Mitgliedschaft im UCG doch sicher nicht. Bei einem örtlichen Gesangsverein oder Fußballclub lasse ich mir Basisdemokratie gefallen aber doch nicht bei einem UCG - das ist doch am Thema vorbei. Ich kanns UNMÖGLICH jedem recht machen.

Bekanntes Beispiel.


Gut möglich, dass der Vorstand des UCG Defizite hat / hatte. Nur welche? ich lese hier nix dramatisches raus. Ich lese Querulantentum und Besserwisserei aus der Opposition raus. Ich habe von niemanden einen Link erhalten um zu einer anderen Meinung zu gelangen.

Aber dass der Club dem Museum hochoffiziell die Freundschaft gekündigt hat - das ist mir neu. Wo kann man das gesichert nachlesen? Weshalb wurde diese Freundschaft aufgekündigt?

Weil, dann wundert mich gar nichts mehr. :shock: :shock: :shock:
#507856
was soll das jetzt werden? Wie kommt man auf die Idee daß die Regionalgruppenleiter den Vorstand wählen?? Ich war bis jetzt genau auf einer Veranstaltung der Regionalgruppe der ich zugeschlagen wurde- und das ist schon länger her. ich will meine Stimme schon persönlich abgeben und nicht über Wahlmänner. Das das nicht gutgeht zeigt uns die Präsidentenwahl in den USA, eine Schlammschlacht hoch drei. Brauchen wir das auch noch? Ich denke nein
Daß das Verhältnis UCG/UM nicht das beste ist wundert mich nicht. Warum der Vorstand vom UCG jetzt auf einmal Kreide gefressen und schier Abbitte für die gekündigte Zusammenarbeit geleistet hat weiß ich nicht. Vielleicht erfahren wir irgendwann mal mehr
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