- 02.08.2017, 00:32
#507822
Hallo zusammen,
kann mir einer von den Experten weiterhelfen?
Es betrifft die außerordentliche Mitgliederversammlung des Unimog-Club Gaggenau e. V.
und die Einladung dazu.
In der Satzung ist die Einladung zur Mitgliederversammlung/außerordentlichen Mitgliederversammlung geregelt.
Bis jetzt ist die Einladung nur im Internet veröffentlicht worden, schriftlich habe ich noch nichts erhalten.
Ist das so in Ordnung?
§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und hat folgende Aufgaben:
a. Wahl des Vorsitzenden und weiterer Vorstandsmitglieder sowie der Rechnungsprüfer
b. Entgegennahme und Genehmigung der Jahresberichte, der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes
c. Beschlussfassung über Satzungsänderung oder Vereinsauflösung
d. Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat jährlich
einmal im vierten Quartal des Kalenderjahres
stattzufinden. Der erste Vorsitzende beruft diese unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
3. Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung hat mindestens sechs Wochen vorher in der Mitgliederzeitung oder schriftlich sowie im Internet zu erfolgen.
11. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unverzüglich einzuberufen, wenn
a. es das Interesse des Vereins erfordert oder
b. 20 Prozent der Mitglieder dies unter Angabe von Zweck und Grund schriftlich verlangen.
12. Die Einberufung erfolgt in der gleichen Weise wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung.
Grüße
Wilfried
kann mir einer von den Experten weiterhelfen?
Es betrifft die außerordentliche Mitgliederversammlung des Unimog-Club Gaggenau e. V.
und die Einladung dazu.
In der Satzung ist die Einladung zur Mitgliederversammlung/außerordentlichen Mitgliederversammlung geregelt.
Bis jetzt ist die Einladung nur im Internet veröffentlicht worden, schriftlich habe ich noch nichts erhalten.
Ist das so in Ordnung?
§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und hat folgende Aufgaben:
a. Wahl des Vorsitzenden und weiterer Vorstandsmitglieder sowie der Rechnungsprüfer
b. Entgegennahme und Genehmigung der Jahresberichte, der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes
c. Beschlussfassung über Satzungsänderung oder Vereinsauflösung
d. Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat jährlich
einmal im vierten Quartal des Kalenderjahres
stattzufinden. Der erste Vorsitzende beruft diese unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
3. Die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung hat mindestens sechs Wochen vorher in der Mitgliederzeitung oder schriftlich sowie im Internet zu erfolgen.
11. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unverzüglich einzuberufen, wenn
a. es das Interesse des Vereins erfordert oder
b. 20 Prozent der Mitglieder dies unter Angabe von Zweck und Grund schriftlich verlangen.
12. Die Einberufung erfolgt in der gleichen Weise wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung.
Grüße
Wilfried