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Das Forum von Mitgliedern für Mitglieder des Unimog-Club Gaggenau (UCG).
#461386
Einverständniserklärung
für eingereichte Medien, zur Nutzung in Publikationen
des Unimog-Club Gaggenau e.V.

...
Der Einsender versichert, dass er die vorstehenden Rechte einräumen kann, da er entweder selbst
Urheber der Medien ist oder die Rechte hieran im notwendigen Umfang erworben hat. Der Einsender
versichert weiterhin, dass die Einwilligung von abgebildeten Personen - für die Nutzung gemäß dieser
Vereinbarung - vorliegt. Sofern ein Dritter berechtigte Ansprüche bezüglich der Nutzung der Medien
geltend macht, haftet der Einsender gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für entstandene
Schäden.
Diese Einverständniserklärung gilt auch für alle Medien, die der Einsender dem UCG zukünftig
überlässt.
...

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#461394
Hallo Christoph,

was erwartest Du?

Eine (leider) durchaus übliche Formulierung.
Immerhin gibt es diese klare Formulierung, dies ist vor allem bei verschiedenen neuen Medien nicht immer der Fall.

Aber niemand muss dieser Erklärung zustimmen. Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Du kannst also durchaus (versuchen) mit dem UCG eine andere Formulierung im individual Fall aushandeln.
#461404
noch was,
ich denke das dieser Passus:

Diese Einverständniserklärung gilt auch für alle Medien, die der Einsender dem UCG zukünftig
überlässt.

jederzeit gerichtlich anfechtbar ist. Der Einsender kann das nie überschauen und muß nicht für eventuelle Fehler des UCG einstehen.
Gruß Lothar
#461407
Hallo Jürgen,
Jürgen postete:
Du kannst also durchaus (versuchen) mit dem UCG eine andere Formulierung im individual Fall aushandeln.
Ich habe jetzt das Formular nicht gelesen, aber ich denke es handelt sich um die Ausarbeitung des beauftragten Urheber-Rechtsanwalt vom UCG.
In diesem Sinne gibt es keine Vereinbarung. Das Formular steht und gut ist. Es wird keine andere Vereinbarung geben. 8) :?
#461408
Hallo Festus,

natürlich handelt es sich um das auch im aktuellen Heftl abgedruckte vom Rechtsanwalt erstellte Formular.

Aber dennoch wird niemand gezwungen dieses auch zu verwenden.
Der UCG möchte dies natürlich. Ein Vertrag wird immer von mindestens zwei Seiten im Einverständniss geschlossen.

Entweder die Autoren juckt dies nicht oder es gibt keine intessanten Beiträge mehr in den UCG Medien.

By the Way, lest einmal die Nutzungsbedingungen hier.
#461412
Hallo Jürgen,
ich weis was du meinst. Und ich war auch auf der Sitzung.
Und ich weis auch, das eine Diskussion völlig überflüssig ist. Denn hier ist etwas sehr tolles, einfaches und sowohl faszinierendes passiert.
Der Ausgangspunkt ist folgender: Der Club hat sich rechtlich absichern lassen. Dies wurde von einem Anwalt zu 100% erfolgreich umgesetzt. Der Club ist abgesichert. Und das weis er auch.

Der Club verwendet nur noch Dinge, für die er die rechtliche Absicherung hat. Punkt...

Und dann brachten zwei sehr bekannte Mitglieder Ihre Argumente vor. Und die waren Stichhaltig und Sachlich korrekt.

So, ich sagte zu jemandem vom Club, es wird jetzt niemand mehr seine Beiträge hergeben. Warum ? Es ist doch der Club. Tja....und da kommt es nun so, das wir einen rechtlich perfekten abgesicherten Club haben, dem nix passieren kann, soll.

Ich denke mal, es überlegen sich manche, ob sie Ihre Beiträge so einfach aus der Hand geben... :? Es wird also die Zukunft bringen, das man darüber nachdenken muss, ob die privaten Sachen-Bilder-Berichte von UCG-Mitgliedern von außerhalb des Clubs kommen... und deswegen eben fern bleiben... Meiner persönlichen Meinung, gibt es eine Schnittstelle im Club, die schlichtweg vergessen wurde. Das Problem wird die Zeit klären müssen. Anhand der überlassenen oder eben nicht überlassenen Urheberrechte.

Und deswegen bringt eine Diskussion wenig, den die Gesetze sind fakt und bindend. Wenn jemand Bilder einsendet und darauf vielleicht ein Gegenstand, Farbe, Bücher etc ist, kann es in ein paar Jahren sein! Daß das richtig teuer wird. Ist zwar behämmert, aber so blöde wird die Welt... :trink
#461440
Liebe Unimog-Freunde,

bei nüchterner Betrachtung erkennt man, dass es so kommen musste.

Im Rahmen seines Risikomanagements ist der Verein nämlich verpflichtet, unwägbare Risiken von sich fern zu halten. Das ist der Fall, wenn er für jede Einreichung eines Mediums die vorliegende Erklärung des Einreichers unterzeichnet erhalten hat.

Allerdings werden sämtliche Risiken dem Einreicher aufgebürdet. Aber auch dies ist unumgänglich, weil es ja sonst niemanden gibt, der unentgeltlich diese Risiken übernehmen würde.

Was man kritisieren beziehungsweise verbessern könnte:
1. Den potentiellen Einreichern Anreize geben
2. Den potentiellen Einreichern Hinweise geben, welche Risiken bestehen und wie sie zu minimieren sind
3. Das Einverständnis nicht pauschal und auch nicht für alle künftigen Einreichungen verlangen

Zu 1.:
Es muss ja nicht unbedingt ein finanzieller Anreiz sein.

Zu 2.:
Besonders bei Gruppenaufnahmen wird es kompliziert, denn es wird ja die „Einwilligung von abgebildeten Personen“ gefordert, was in der Praxis teilweise gar nicht möglich ist. Ab welcher Personenzahl – zum Beispiel bei einer Veranstaltung – kann auf diese Einwilligung verzichtet werden?
Wie sieht es allgemein aus mit Kindern, Uniformen, Hoheits-, religiösen, politischen ... und Firmenzeichen, unsittlichen Gesten, die man mit der Lupe vielleicht irgendwo entdecken könnte …?

Mit diesen Fragen steht der Unimog-Freund dann ganz alleine da.

Zu 3.:
Dies zeugt nicht gerade von einer Wertschätzung von Dingen, die der Einreicher vielleicht mühsam und wohl überlegt geschaffen hat.
#461454
moin,

ohne dass ich im UCG Mitglied bin oder mich näher mit den speziellen Problemen beschäftigt habe:

Wenn eine rechtliche Person (Privatperson, Firma, Verein, etc) eine Veröffentlichung herausgibt, gibt es dafür ein V.i.S.d.P, das die Haftung auf die für die Veröffentlichung verantwortlichen Personen legt. Diese haften dann sehr umfänglich dafür, in der Regel sogar mit ihrem Privatvermögen.
Wenn also jemand solche Sachen herausgibt und fremde Beiträge ohne ein entsprechendes Formular zulässt, begeht im Grunde er halben Selbstmord. Insofern ist es doch nur verständlich, dass jemand, der diese Aufgaben freiwillig und ehrenamtlich übernimmt, nicht auch noch den Strick vor Augen haben möchte und die Haftung weiter reicht.

Ansonsten wird wieder gemeckert, dass ja niemand Aufgaben übernehmen will...

Auch ist für alles, was ein Verein veranstaltet, in der Regel der engere Vorstand persönlich haftend. Das wird sehr gerne von Außenstehenden übersehen!

mfg
Fabian
#461482
Doofe Frage:

Wieso kann man es nicht so machen dass Beiträge eingereicht werden, gegengelesen und bei Interesse / Gefallen wird dem Urheber eine Erklärung zugemailt die er dann ausdrucken, unterschreiben und zurück senden kann.
Somit gibt man auch nur Rechte ab bzw nimmt Pflichten an für Dinge die auch gedruckt werden und beide Seiten hätten dann Ihre Absicherung.

Also ich für meinen Teil unterschreibe nichts pauschal, wenn dann für jeden einzelnen Fall.

Da ich bisher nur zwei Artikel für das Heft´l eingesandt habe und auch nur einer gedruckt wurde (und das auch nur bearbeitet) weiss ich auch nicht ob ich wieder etwas einsenden werde.

Schade drum....

Achja und wie ist es wenn ich das unterschreibe und in fünf Jahren den Fimmel bekomme ein Buch zu schreiben und genau diesen Text darin drucken will,muss ich dann den Club um Erlaubniss fragen?


Grüssle Michael
#461492
Hallo Zusammen,

eigentlich möchte sich der UCG ja nur das bestätigen lassen was allgemeines Recht für Veröffentlichungen ist.

Wie ich oben schon einmal schrieb, kennt Ihr die Nutzungsbedingungen dieses Forums, die wir alle gerne akzeptiert haben.

@Michael,
Deine Beiträge bleiben Dein (geistiges) Eigentum, Du gibst lediglich dem UCG ein (Mit)Nutzungsrecht. Du darfst also den Artikel auch anderen Medien zur Verfügungstellen oder in einem Buch nutzen.

Die pauschale Erklärung soll eigentlich nur Arbeit sowohl dem Einsender als auch dem UCG sparen. Der Verwaltungsaufwand steigt immens wenn bei regelmäßigen Autoren ständig eine neue Erklärung notwendig wird.

Aber auch wie oben schon geschrieben spricht nichts dagegen die Erklärung in einzelnen Punkten abzuändern zum Beispiel den entsprechenden Satz für zukünftige Beiträge zu streichen. Dies müsste man im Bedarfsfalle eben mit dem UCG klären.
In einem anderen Fall bei einer ähnlich pauschalen Erklärung gegenüber dem UCG habe ich genau dies getan und mit dem UCG (Vorstand) darüber gesprochen. Es war überhaupt kein Problem nachdem ich meinen Standpunkt klar gemacht habe.

Gerade was Bilder von Personen angeht gibt es bestehendes deutsches Recht nachdem eine Veröffentlichung ohne Genehmigung des Abgebildeten unzulässig ist. Der UCG will sich also nur bestätigen lassen, dass der Einsender sich an dieses Recht hält.
Dies ist an und für sich kein böses Ansinnen. Hier ist natürlich schwierig abzugrenzen welches Bild diesem Recht unterliegt und welches nicht. Dies zu klären ist aber im Zweifelsfalle eine Frage an ein Gericht.
Allgemein sind Bilder bei denen die Personen nur Beiwerk sind und nicht das Hautmotiv darstellen befreit, ebenso Bilder von öffentlichen Versammlungen, Sportveranstaltungen etc.

Und noch einmal, niemand muss ja einen Beitrag einsenden.

Achso zum Schluss
Ich bin kein Jurist und übernehme daher keine rechtliche Verantwortung für die hier laienhaft dargestellten Thesen. :D
#461688
Hallo,

wie schon geschrieben wurde, steht es jedem frei, ob er Beiträge/Fotos einsendet oder nicht. Im Grunde genommen geht ohne eine solche Vereinbarung überhaupt nichts, denn in der heutigen Zeit der berufsmäßigen Abmahnerei ist es nur eine Frage der Zeit, bis ohne sowas die auch privat haftende Vorstandschaft pleite wäre. Eine solche Vereinbarung sollte auch jeden einzelnen zum Nachdenken anstoßen. Ist das Foto überhaupt von mir selbst? Was ist drauf auf dem Foto? Ist der eingereichte Text von mir selbst oder nur irgendwo her kopiert? Einige dieser Fragen kann nur der Autor/Einreicher beantworten und soll dies im Prinzip bestätigen. Hier sehe ich kein Problem, zumal das Recht an den entsprechenden Texten/Fotos nicht abgetreten wird sondern nur dupliziert wird. Man darf also diese Sachen auch selbst weiterhin an andere geben oder veröffentlichen, der UCG hat aber eben auch dieses Recht.
Ein anderer Punkt ist das zeitlich unbefristet, weltweit bzw. andere Medien. Wer hat vor 10 Jahren an Facebook oder ähnliches gedacht? Wer weiß, was in einigen Jahren noch kommt? "Weltweit" wird alleine schon fürs Internet gebraucht, das ist weltweit. Wenn jetzt zu jedem Textschnipsel und jedem Foto noch eine Datenbank mit weiteren Infos geführt werden muss, weil einer nur deutschlandweit, der nächste nur für den Bericht in Heft'l 87, der andere nur für die Internetseite seine Einwilligung gibt, so können wir das ganze auch einstellen, denn das ist nicht mehr machbar.
Es ist vermutlich hier wie bei Googles Streetview. Das funktioniert weltweit, nur in Deutschland herrscht der Datenschutz- und Verpixelungswahn. Irgendwie hat das System bei uns.

Nicht vergessen sollte man, dass dies u.a. auch deswegen eingeführt wurde, um auch den Autoren Sicherheit zu geben, dass nicht Fotos und Artikel, die dem UCG zur Verfügung gestellt wurden, plötzlich in privat aufgelegten Unimog-Büchern erscheinen. Soll's ja auch schon gegeben haben...

Gruß,
Michael
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