- 23.07.2014, 22:10
#450221
Hallo,
Eine Zugmaschine bis 7,5t zul. GG (das kann auch ein entsprechend abgelasteter, als Zugmaschine umgerüsteter LKW sein, wie das bei Schaustellerfahrzeugen oft der Fall ist), wäre da also dann genauso gut oder schlecht passend wie ein Unimog.
Gruß,
Michael
Ich habe den LKW Führerschein, aber meine Frau nicht, die hat den alten 3er, daher kommt ein LKW als Zugfahrzeug nicht in Frage, oder ich muß mal prüfen inwieweit das mit Ablastung usw. doch evtl. machbar ist.Dann bedenke bitte, dass bei Klasse 3 ohne Umschreibung in Karte mit Zusatz CE (79) und ohne entsprechende Verlängerung mit ärztlicher Untersuchung über 50 alles das, was nach neuer Regelung über C1E hinausgeht (also über 12t zul. Zuggesamtgewicht) nicht mehr gefahren werden darf. Auch nicht zulassungsfreie Anhänger bzw. bis 25km/h, was bei CE (79) noch in den Ausnahmen drin ist.
Eine Zugmaschine bis 7,5t zul. GG (das kann auch ein entsprechend abgelasteter, als Zugmaschine umgerüsteter LKW sein, wie das bei Schaustellerfahrzeugen oft der Fall ist), wäre da also dann genauso gut oder schlecht passend wie ein Unimog.
Gruß,
Michael