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Unsere Unimog-Freunde aus Österreich haben nun auch eine Anlaufstation.

Moderator: Unitrac

#449442
Hallo liebe Österreicher,

nachdem wir hier im Bekanntenkreis in Deutschland diverse Diskussionen zu obigem Thema hatten, könnt Ihr als Österreicher vielleicht Auskunft geben ?

Wir haben uns daran gewöhnt, in der Schweiz die kilometerabhängige LSVA zu zahlen. In Österreich gibt es die Lkw Maut mit der GO Box für "Lkw" mit einer zGm von > 3,5 t. Außerdem ist es wohl so, dass zahlreiche Nebenstrecken in Österreich (und gerade die sind für den Unimog interessant) für > 3,5 t gesperrt sind, um ein Umgehen der Mautpflicht (gilt wohl nur für Autobahnen und diverse Bundesstraßen ?) zu verhindern.

Die Frage ist nun: muss mein U417.101 mit einer zGm von 7490 kg mit oder ohne Anhänger mit deutscher Zulassung in Österreich Lkw-Maut zahlen (zugelassen ist er als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine / Ackerschlepper; also genau genommen kein "Lkw", aber > 3,5 t zGM) ?

Wo kann ich das evtl. nachlesen (die Asfinag Seite kenne ich, habe dort aber keine Antwort auf diese Frage gefunden) ? Für die kleineren Unimog Typen (411 etc.) stellt sich die Frage aufgrund der geringeren zGM wohl nicht.

Danke für Eure Antworten
Herzl. Gruß
von Erni
#449502
Hallo Erni

Ja ich versuchs mal dir eine Antwort zu geben !
Traktoren ( Zugmaschinen) haben bei uns keine Maut zu zahlen !

U 417 in Langer Form werden bei uns als LKW gesehen dies betrifft das Bundesland Vorarlberg und Tirol die Kurzen sind wie der 406 er als Traktoren zulässig ! 416er als auch 406.200 sind auch LKW !!
Dies hängt nicht wirklich vom Gewicht ab jedoch sind alle Größer 7,5 Tonnen automatisch LKW und nicht mehr Zugmaschine laut unserer Landesregierung hab persönlich nachgefragt !

Hoffe dir einen kleinen Einblick gegeben zu haben ! Jedoch von Bundeland zu Bundesland unterschiedlich in NÖ oder OÖ sind 416er und 406.200 noch als Traktoren zugelassen !

Gruss Ingo
#449515
@die Asfinag Seite kenne ich

Moin
Warum rufts Du dort nicht einfach an,die haben mir schon 2 Mal direkt
und superfreundlich am Telefon geholfen,danach kanst Du Dir dann die Auskunft noch mal per E-Mail bestätigen lassen,die Du dann im Mog mitführen kannst!Anders würde ich es in Östereich nie machen!
Gruß,Rainer
#449795
http://www.asfinag.at/documents/10180/7 ... 6b4f75f552

http://www.asfinag.at/maut/mautordnung

Kernaussage "Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen unterliegen alle Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen der fahrleistungsabhängigen Maut." Egal was sonst wer erzählt. Es geht hierbei nicht um irgendwelche Zulassungen- es geht schlichtweg ums Gewicht. Ausnahmen und so weiter siehe Mautordnung- das hat nichts mit Deutscher Maut, wo nur LKW zahlen zu tun!
#450119
Hallo Erni!
Mit der Zulassung als landwirtschaftliche Zugmaschine bist Du vom LKW Fahrverbot auf Verbindungs und Nebenstrassen nicht betroffen. Ich werde mich noch erkundigen wo es das nachzulesen gibt.
Zu beachten ist allerdings für landwirtschaftliche Zugmaschinen gilt, wenn sie weiter als 150 Km vom Heimatort entfernt sind, die Fahrtenschreiberpflicht.
Weiters würde ich mit der Versicherung abklären ob es für derartige Ausfahrten keine Probleme gibt.

Wenn ich sehr weit wegfahre, setze ich mich meist mit einen Landmaschinenhändler nahe dem Zielort in Verbindung und gebe vor ein Gerät zu besichtigen oder vielleicht gar zu kaufen und mitzunehmen :wink:
#451274
Hallo Philipp,
so habe ich es vor einem Jahr in einer österreichischen Agrarzeitung gelesen.
Das war eine Information speziell für jene Agrardienstleister, die mit der ganzen Flotte das Einsilieren von Mais für die Biogasanlagen in ganz Ost-Österreich durchführen.
Aber speziell die in unseren alten Unimogs verbauten Tachographen ohne Zeitgruppenschalter erfüllen die gesetzlichen vorgaben nicht mehr und müssen daher laut einigen Pickerlwerkstätten (nicht allen) auch nicht mehr Überprüft werden.
Ich bin gerade dabei mich zu erkundigen wie es sich dabei bei den Unimogs verhält, die als historischer Lkw und nicht als Landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen sind.

Also eine nicht so eindeutige und klare Sache. Wahrscheinlich war der Hintergedanke dieser Gesetzgebung, dass die Landwirte die weit weg Arbeiten verichten nicht rund um die Uhr fahren können bis sie vor Müdigkeit vom Traktor fallen.
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