- 02.07.2014, 13:39
#448932
Hallo zusammen,
ich habe mir in meinem landwirtschaftlichen Schuppen (wo auch mein Mog ab und zu rein darf) einen einfachen, selbst angefertigten Lastenaufzug mit elektrischem Seilwindenantrieb eingebaut, um schwerere (max. 300kg) und sperrige Geräte, sowie Heu- und Strohballen auf den Zwischenboden zu transportieren.
Nun haben das meine Schuppennachbarn gesehen und mich angesprochen, ob ich ihnen nicht auch so einen Aufzug "machen" könnte.
Nun weiß ich aber nicht, wie sich das dann verhält, wenn mit dem von mir gebauten Aufzug bei denen irgend etwas passieren sollte, u.U. sogar mit Personenschaden. Ich bin ja Privatperson und keine Firma und verkaufe die Aufzüge auch nicht.
Wie ist das, wenn ich nur das -teilweise bearbeitete und geschweißte- Material organisiere und ihnen bereitstelle, bin ich dann auch schon irgendwie in Haftung? Oder darf ich auch beim Einbau helfen?
Wie weit darf ich mit meiner Nachbarschaftshilfe gehen, ohne mich eventuell strafbar zu machen?
Kann der Firma, die das Material und die tw. bearbeiteten Einzelteile (mit Rechnung) liefert, an den Karren gefahren werden?
Wäre schön, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte.
Grüße
Markus
ich habe mir in meinem landwirtschaftlichen Schuppen (wo auch mein Mog ab und zu rein darf) einen einfachen, selbst angefertigten Lastenaufzug mit elektrischem Seilwindenantrieb eingebaut, um schwerere (max. 300kg) und sperrige Geräte, sowie Heu- und Strohballen auf den Zwischenboden zu transportieren.
Nun haben das meine Schuppennachbarn gesehen und mich angesprochen, ob ich ihnen nicht auch so einen Aufzug "machen" könnte.
Nun weiß ich aber nicht, wie sich das dann verhält, wenn mit dem von mir gebauten Aufzug bei denen irgend etwas passieren sollte, u.U. sogar mit Personenschaden. Ich bin ja Privatperson und keine Firma und verkaufe die Aufzüge auch nicht.
Wie ist das, wenn ich nur das -teilweise bearbeitete und geschweißte- Material organisiere und ihnen bereitstelle, bin ich dann auch schon irgendwie in Haftung? Oder darf ich auch beim Einbau helfen?
Wie weit darf ich mit meiner Nachbarschaftshilfe gehen, ohne mich eventuell strafbar zu machen?
Kann der Firma, die das Material und die tw. bearbeiteten Einzelteile (mit Rechnung) liefert, an den Karren gefahren werden?
Wäre schön, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte.
Grüße
Markus
411.119 Bj. 66 ; IHC 633 Bj. 75