- 21.08.2013, 11:49
#423522
Hallo Axel!
Demnach gibt es auch für Zugmaschinen über 7.5t zGm kein Sonntagsfahrverbot.
Gruß
Thomas
Moggälä hat geschrieben:Hallo,Wenn auch die Antwort von einer Amtsperson kommt, so muss sie dennoch nicht unbedingt richtig sein. Im Zweifelsfall ist einzig und allein der Gesetzestext maßgebend, und der wurde hier schon öfter zitiert.
Nach ner kleinen Odysee von BAG über die zentrale Busgeldstelle in Oberviechdach zur lokalen Zulassung hab ich bei letzterer endlich folgende Antwort gekriegt:
- ja, eine Zugmaschine bis max.7,5to zul.Ges. unterliegt nicht dem Sonntagsfahrverbot -
Demnach gibt es auch für Zugmaschinen über 7.5t zGm kein Sonntagsfahrverbot.
Gruß
Thomas