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Moderator: Unitrac

#327282
lugge hat geschrieben:Klar, Wohnmobil ist nach KFG auch definiert, aber warum nicht LKW mit Kasten oder so?
Oder Zugmaschine. Kann dir keiner Vorschreiben, welche Ladung du im Koffer mitführst.
Glaub mir, ich hab mich damit beschäftigt. Wenn es ein Womo sein muss, hast ein Problem. Sonst nicht.
Auch mit der Abgasnorm, das ist kompletter Blödsinn. Er muss die zu seiner in Verkehrsbringung gültige Norm erfüllen, nicht EUROI. Die bestätigst du mit dem Datenblatt von Daimler. Der Unimog war ja in Ö auch zulässig, daher ist das nicht mal im geringsten ein Thema.
Ich hab schon einige Autos typisiert, das ist alles kein Thema, wenn man selbst weiß, was geht und wie.
Aber so wie es klingt, willst du es ja garnicht versuchen, tut mir leid.
Mein Unimog ist von 87 und genau so vorgegangen wie geschrieben. im mai 2010 war das.
Abgesehen davon, wenn es ein KW ist, so ist der Urzustand bittesehr mit Tragen...
Wie auch immer, derzeit ist die Variante mit den Ausfuhrkennzeichen anscheinend unsere beste Option. Wenn ich nach unserer Tour Feuer gefangen habe und mir privat auch noch einen Mog kaufen möchte komme ich gerne auf Deine Expertise zurück!

Derzeit ist, wie gesagt, meine größte Frage jene nach derZeit, die zwischen Ankauf und endgültigem Export liegen darf, damit wir die Umsatzsteuer zurückbekommen können. Die Ausfuhrkennzeichen gibt es ja für maximal ein Jahr, aber gilt das auch für die USt-Rückerstattung? Das käme mir doch etwas lange vor...

Liebe Grüße,

Michael
#334328
Liebe Kollegen,

nochmals vielen Dank für Eure Hilfe!

Wir haben letzte Woche bei der Firma FTH in Kleinmaischeid einen BW-Krankenwagen (BJ 84, 37.000 km) gekauft und ohne Probleme nach Wien gebracht. Das Auto ist im ursprünglichen Zustand (inklusive funktionstüchtiger Blaulichter und Typisierung als SO.KFZ KRANKENKRAFTWAGEN) und mit Ausfuhrkennzeichen für 6 Monate angemeldet. Am 26. Juli geht es damit Richtung Mongolei.

Die Gebrüder Hoffmann von FTH waren bei TÜV, Anmeldung und Zoll außerordentlich hilfreich, ohne deren Unterstützung hätten wir das nie geschafft. Die deutsche Bürokratie ist nämlich außerordentlich tückisch... :-)

Und um meine letzte Frage selbst zu beantworten: Das Ausfuhrkennzeichen kann man zwar für maximal ein Jahr bekommen, aber die Ausfuhrbescheinigung des Zolls ist höchstens 150 Tage gültig. Wenn man also die deutsche MWSt. beim Export außerhalb der EU zurückhaben möchte, dann ist das die maximale Frist zwischen Ankauf und Ausreise, die zu beachten ist.

Liebe Grüße aus Wien,

M.

P.S.: Wen's interessiert: Hier die Fotos: http://www.facebook.com/album.php?aid=2 ... 6c770cd2b2
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