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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#304375
Hmm, nur so als Info am Rande,

ohne automatische Leuchtweitenregulierung, Scheinwerferreinigungsanlage und geeignete Scheinwerfer bzw für Xenon zugelassene, wirste ganz schön Ärger bekommen können bei ner Kontrolle, bei der HU oder wenn ein Unfall dadurch entstanden ist. Laut STVZO müssen diese Oben genannten Punkte erfüllt werden um Xenon legal nutzen zu können.

Was man aber machen kann, so zusatzt Scheinwerfer (gibts in Halogen und Xenon-Ausführung) dran zu bauen, wenn man z.B. Nachts den Acker pflügt o.ä.
OM636 und seine Einspritzdüsen

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