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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#277267
Hallo Leute,
wie ist das in der Landwirtschaft, kann man ein Fahrzeug steuerfrei auf grüne Nummer anmelden, auch wenn es über 80km/h läuft und 150 Ps hat ?. Hintergrund ist der, meine Verwandtschaft möchte einen Unimog kaufen und die Traktoren dafür hergeben.
Ich war immer der Meinung, Fahrzeuge in der Landwirtschaft dürfen gerade mal 40km/h schnell sein.

Gruß
Ferdi
#277269
Moin Ferdi,

für steuerbefreite lof-Zugmaschinen gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Allerdings gibt es bei den Fahrerlaubnissen doch einige Beschränkungen, die bei der Beschaffung eines Unimog durchaus relevant sein können.

Mal kurz zusammengefaßt:

Klasse L: lof-ZGM(bbH = 32km/h) + zulassungsfreie Anhänger (25km/h)
Klasse T: lof-ZGM(bbh = 60km/h) + Anhänger

bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Für lof-Zugmaschnen mit max. 7,5to zGM, die schneller als 60km/h laufen (z.B. der von dir angsprochene Unimog) gilt:
- mit zulassungsfreien Anhängern (25km/h) reicht alte Kl. 3 oder CE79
- mit zulassungspflichtigen Anhängern (Vmax > 25km/h, Gesamtzug mehr als 3 Achsen) ist CE oder der alte Kl. 2 erforderlich.

Die von dir erwähnten 40km/h gelten für Anhänger (zGM > 3,5to) mit Auflaufbremse, die auf alle Räder wirkt.
Häufig werden ZGM mit bbH = 40km/h geordert, weil diese Fahrzeuge nur alle 2 Jahre zur HU müssen und mit Klasse T ab 16 Jahren gefahren werden dürfen - Klasse T mit bbH = 60km/h erst ab 18 Jahre.

Wenn deine Verwandschaft über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügt, ist gegen den Einsatz eines 80km/h schnellen Unimogs nichts einzuwenden. Allerdings läuft bei dem Fahrzeug mit Fahrerlaubnis Kl. L oder T gar nichts.

Gruß Ulli
#277270
Hallo Ferdi,
- mit zulassungspflichtigen Anhängern (Vmax > 25km/h, Gesamtzug mehr als 3 Achsen) ist CE oder der alte Kl. 2 erforderlich.
Da gibts noch die Ausnahme mit den Zweiachser Anhängern mit 80km/h mit einem zul.Ges. nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs bei umgeschriebenem 3er, max. Gespanngewicht dann 12to.
Spielt aber wohl in dem Fall nur ne untergeordnete Rolle.

mfG
Axel
#277279
Hallo Ulli, Hallo Axel, danke für die Aufklärung.

Wir haben alle den alten zweier.
Ich war erst diese Woche zum zweiten Mal bei der berufsgenossenschaftlichen Untersuchung, die braucht man doch ab 50. Jetzt muß ich erst mal schauen, ob mein Vetter das nicht verfallen lassen hat, der ist ein Jahr älter.
Ansonsten steht den Unimog wie ich das lese nichts entgegen. Außer, daß
man sich am Riemen reissen muß, wenn der 25km/h Anhänger dran hängt.
Für den 12 Tonnen Hänger sind es dann 40km/h.
Obwohl, der ist auch nicht angemeldet also 25. Ob das dann mit so einer Zugmaschine 424 machbar ist wird sich zeigen, da fähst ja nur im zweiten Gang.

Gruß
Ferdi
#298860
Nochmals halle Jurgen,

ja, bei uns wird generell die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit in die Zulassungspapiere eingetragen.

Dieser Wert ist dann unteranderem z.b für die Verwendung von Führerschein T massgeblich
#302357
Hallo Jungs,
nur mal so zur Ergänzung: alle Anhänger die mit einer Geschwindigkeit über 25km/h und mit einem zulGG über 2,5t gezogen werden sollen, müssen zwingend mit einer Druckluftbremsnlage ausgerüstet sein.

Bein Anhägern mit Auflaufbremse ist bei 25km/h Schluß. Ausnahme ist hier nur der klassische PKW-Anhänger.

Gruß
Klaus
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