Helmut-Schmitz hat geschrieben:...Und wenn Bauer Harms mal seinen V-Wert wirklich nachrechnen würde, dürfte wohl in den seltensten Fällen die genannten Werte auch gefahren werden, da aber in der LoF solche Vorschriften Luft sind, wird an die Treckers gekuppelt, was vorne ne Öse und irgendwo Räder hat, einziges Limit ist der Reifenluftdruck. Die halten den V- und Dc-Wert höchstens für einen Grenzwerte in der Schweinemast...
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Ich muss immer schmunzeln, wenn ich in diversen Foren lese, wie dort häufig stolz berichtet wird, dass man auch mit dem Schlepper XXX auch das große Fass XXY problemlos bewältigt, und das ohne Untenanhängung...
Hallo Helmut, hallo die anderen,
vielen Dank für Deine mahnenden Worte an dieser Stelle!
Du hast den Finger genau in die Wunden gelegt, jedoch das Schmunzeln ist mir bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen leider schon lange vergangen...
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denn es sind nicht die Landwirte allein, die an der Misere schuld sind.
Es ist ein unverantwortliches Geschehen, was sich auf diesem Sektor - beginnend in der Landmaschinenindustrie - abspielt.
Da gibt es
die bis über 10t schwere Walze, die legal ohne Bremse ausgeliefert werden darf. Sie darf dann zwar nicht auf öffentlichen Wegen gefahren werden, aber unter dem Begriff des "arrondierten Betriebes" ist ein solches ldw. Gerät zulässig!!!
Ja hebt denn der Landwirt das Gerät mittels Lastenhubschrauber aufs Feld?
Dann gibt es die inzwischen kaum noch überschaubare Anzahl an ldw. Anhängern vom Muldenkipper über den Abschiebewagen bis zur "Giga-Vitesse" einem Ladewagen, dessen Inhalt auch einem Einfamilienhaus Ehre machen würde.
Diese Anhänger reizen sämtlich alle maximal zulässigen Grenzen bezüglich Gewicht und Abmessungen bis zum letzten mm - und leider darüber hinaus - gnadenlos (und unverantwortlich) aus.
Sie sind fast alle so gebaut, dass sie, was die Breite angeht, z.B. nur mit der schmalsten zuläss. Bereifung innerhalb der legalen max. Breite bleiben.
Sobald der Anhänger jedoch mit der für vernünftigen Einsatz sinnvollen Bereifung ausgestattet ist, überschreitet er die max. zul. Breite schon erheblich.
Gleiches die Stützlast: Selbst die Anhänger mit Kugelkopf oder alternativen Untenanhängungen sind bei meist nicht einmal 2/3 Beladung schon an der max. zul. Stützlast.
Anhänger werden aber deshalb so groß gekauft, dass man sie voll laden kann. Und voll liegen alle drüber.
Genauso das zul.GG. wird bei den meisten Anhängern schon bei 2/3 Beladung erreicht.
Dann kommt man auf die glorreiche Idee der "modularen Stützlast", also der Verschiebeachsen. Damit kann ich gleich 2 Gesetze "modular" brechen: Entweder die Stützlast oder die Achslast - oder ein geschickter Fahrer gleich beides...
Im Forstbereich ist es nicht anders: Die Kurzholz-Rückeanhänger mit eigenem Kran sind i.d.R. schon mit 1/3 Last überladen und die Stützlast erreicht der Hänger meist schon leer nur aufgrund des Krans.
(Über diese Misstände berichtet die PROFI schon seit Jahren!!!)
Das sind alles Dinge, die den Land- oder Forstwirt ständig mit einem Bein im Knast stehen lassen.
Hinzu kommt leider noch dessen eigene Dummheit, zulassungsfreie -25km/h- Anhänger mit der max. Geschwindigkeit der Zugmaschine im Straßenverkehr zu bewegen. Das sind ja inzwischen lockere 50 bis 60km/h!!!
An letzterem ist der Bauer ganz allein schuld, alle anderen Punkte sind jedoch "in der Brut verdorben", die Verantwortung hat der Landwirt aber auch hier ganz allein!
In Brüssel wird sich seit langem der Kopf zerbrochen, diesem Gebaren Einhalt zu gebieten. Wie ich Brüssel kenne, wird das am Ende so lauten, dass jedes Wasserfässchen einer Zulassung bedarf, sowie zu TÜV, BSU und SP muss...
Wer ist wirklich schuld, wenn ein Landwirt mit einer ungebremsten Walze auf abschüssiger Straße Dein Kind überfährt, weil er die Kontrolle über den Zug verloren hat? Eine Teilschuld gehört m.E. dem, der das Ding so ausgeliefert hat!
Mir wird jedesmal übel, wenn mir solche Gespanne entgegenkommen...
Rolfs Beitrag zeigt die bitteren Folgen dieser Dramatik! Es ist einfach nur furchtbar.
Nachdenkliche Grüße
Holger