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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier geht es um Umbauten & Reisen mit dem Unimog.
#1843
Hallo, bin ganz neu hier und seit einem knappen Monat stolze Unimogbesitzerin (gut er gehört nicht mir allein, sondern mir und Kolja, der sich hier schon häufiger gemeldet hat). ich möchte also nicht ausschließen, dass ich in zukunft noch einige vielleicht \"dumme\" Fragen stelle (auch angesichts der Tatsache, dass das nicht nur mein erster Mog sondern auch mein erstes Auto ist!).
ich hab mich schon oft gefreut hier genau die Infos zu finden, die wir gerade brauchten, ersteinmal ein großes Dankeschön an diese Seite und alle die sie gestalten.

Nun bewegt uns eine neue Frage: Wieviel Benzin darf ich in und an meinem Unimog 404 dabei haben? wie groß darf der Tank sein und wieviel extra Kanister darf ich gefüllt spazieren fahren ohne gleich einen Führerschein fürs Fahren mit gefährlichen Gütern machen zu müssen? Momentan haben wir einen 80 l Tank, der uns aber auf Dauer wohl nicht reichen wird.

Grüße,
Anna aus Hamburg
#3674
Hallo, bin ganz neu hier und seit einem knappen Monat stolze Unimogbesitzerin (gut er gehört nicht mir allein, sondern mir und Kolja, der sich hier schon häufiger gemeldet hat). ich möchte also nicht ausschließen, dass ich in zukunft noch einige vielleicht \"dumme\" Fragen stelle (auch angesichts der Tatsache, dass das nicht nur mein erster Mog sondern auch mein erstes Auto ist!).
ich hab mich schon oft gefreut hier genau die Infos zu finden, die wir gerade brauchten, ersteinmal ein großes Dankeschön an diese Seite und alle die sie gestalten.

Nun bewegt uns eine neue Frage: Wieviel Benzin darf ich in und an meinem Unimog 404 dabei haben? wie groß darf der Tank sein und wieviel extra Kanister darf ich gefüllt spazieren fahren ohne gleich einen Führerschein fürs Fahren mit gefährlichen Gütern machen zu müssen? Momentan haben wir einen 80 l Tank, der uns aber auf Dauer wohl nicht reichen wird.

Grüße,
Anna aus Hamburg
#18634
Hallo Anna,

willkommen an Bord :D

Bei einem Hersteller von Kraftstofftanks hab ich diese Aussage gefunden:

\"...gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmenge von 990 Liter Diesel...\"

Siehe auch: http://www.edbro.de/Produkte/Kraftstoff ... ftank.html


Ob das auch für Benzin gilt, weiss ich nicht. Wahrscheinlich ist es bei Benzin weniger, weil die Gefahrstoffklasse anders ist, als bei Diesel.

Dazu kommt noch, dass es wohl ein \"fest mit dem Fahrzeug verbundener\" Tank sein muss. Ich hab schon davon gehört, dass der der Zoll z.B. von Luxemburg nach D, Zusatztanks nur dann akzeptiert, wenn sie so mit dem Haupttank verbunden sind, dass sie sich von selbst in den Haupttank umfüllem, also ohne extra Pumpe und so. Wenn dem nicht so ist, musst Du zumindest den Sprit im Zusatztank als eingeführte Ware verzollen...

Ich google mal bei Gelegenheit weiter...


Grüsse


Tom
#16041
Potz Blitz und
Moin moin,

Ich rief beim Bundesministerium für Güterverkehr in Köln an, dort sagte mir der freundliche Beamte das ein Reservekanister ein maximales Volumen von nur 10 l haben dürfe. Und das ein Tank durch seine Bauart begrenzt sei, :casstet: ergo, \"überleg\" was soll das heißen...
Nun gut, der Technische Überwachungs Verein, ich weiß man kann es abkürzen hat das wohl in der Hand.
Aber die Verwirrung wurde komplett, als ich Götz´s Aussage zur Frage machte,
ja wieviel darf ich denn an Benzin nach Deutschland einführen?
Ratet mal, er sagte unbegrenzt viel :casstet: :casstet: :casstet: : ergo, der Mann hatte entweder keine Ahnung, er kannte sich mit den Paragraphen nicht aus, oder in \"good old germany\" stimmt nichts mehr. Er konnte mir eigentlich nicht viel weiterhelfen, sagte aber zu seiner Verteidigung, das ich doch lieber nochmal das Bundesamt für Verkehr Abteilung Gefahrengüter befragen sollte.

Nun gut, das wird nachgeholt...

Fortsetzung wird folgen,
Gruß Kolja
#16341
Moin Kolja,
das mit dem 10l-Reservekanister kann ich bestätigen, deshalb fahre ich ja bei meinen 60l in Reservekanistern auch immer mit Gefahrgutschildern am Mog umher ;)
...nee, im Ernst, wenn ihr mit eurem Benziner-404 zum TÜV fahrt, lasst die Kanister zuhause, das kann mächtig Stress geben, es sind in D wirklich nur 10l (Vergaserkraftstoff) in Reservekanistern erlaubt.

Die 2. Aussage ist auch korrekt, du kannst Benzin einführen, soviel du willst, musst es bei der Einfuhr nur versteuern.

Ich bin früher viel im internationalen Fernverkehr gefahren, da wurde bei Verlassen der BRD die Dieselmenge im Tank vom Zoll quittiert und bei der Rückkehr überprüft, wenn dann mehr Diesel im Tank war, hiess es nachversteuern!
Wer bei der Ausfahrt die Bestätigung vergessen hatte, hatte die A****karte gezogen, der musste bei der Rückkehr (ich meine alles was über 50l im Tank war) versteuern.
#15489
Hallo

Wenn ich richtig informiert bin darf man in Tanks nicht mehr als 1000 kg der Klasse 3, also brennbare Flüssigkeiten transportiern.
Vorausgesetzt das der Tank Bauartgeprüft ist und eine Zulassung hat.
Zusatztanks müßen eingetragen sein.

Zum Thema Kanister:
Es dürfen nur 10 Liter in Kanistern im oder am Fahrzeug mitgeführt werden.
Es dürfen nicht mehr als 20 Lite Mineralölprodukte in nicht zerbrechlichen Gefäßen in Gebäuden gelagert werden. Ausnahme sind brennbare Füssigkeiten der Klasse A III z.B. Motoröl.

Gruß Andreas
#14899
Moin,

jetzt will ich doch ein paar Punkte klarstellen, die hier eindeutig durcheinander gehen.
Es macht einen Unterschied, ob ich Sprit im Tank und in Reservekanistern innerhalb Deutschlands umherfahren will, oder ob ich den Sprit nach Deutschland einführen will.

Für den Transport und die Lagerung von gefährlichen Stoffen ist in Deutschland die Gefahrgutverordnung zuständig.

Für die Einfuhr von Kraftstoffen sind es die Zollvorschriften.

Also alles zum Mitschreiben:

1. Höchstmenge Reservekraftstoff

lt. ADAC ist die Höchstmenge bei Reservekraftstoff nicht eindeutig geregelt. Der Sprit muss lediglich sachgerecht verpackt und transportiert werden. Und die Menge muss \"angemessen\" sein. Für PKW geht der ADAC von max. 20l angemessenem Reservekraftstoff aus und bei LKW von max 60l.
(Quelle: http://www.adac.de/Verkehr/Ratgeber_Ver ... efault.asp )


2. Zollbestimmungen bei Einfuhr von Kraftstoff nach Deutschland

Das Hauptzollamt Passau teilt mit, dass z.B. bei der Einfuhr aus Österreich nach D, maximal 20 Liter in einem Behälter steuerfrei eingeführt werden dürfen. Bei der Einfuhr von Sprit aus Tschechien nach D dürfen nru 10l eingeführt werden, dafür sind aber zwei Behälter erlaubt.
(Quelle: http://www.zoll-d.de/f0_veroeffentlichu ... _vom_zoll/ )


3. Gefahrgutverordnung
Für Transport von Gefahrgut gilt das \"Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)\", genauer die ADR2003. Und hier gilt vorweg:

\"...Unterabschnitt 1.1.3.1 - Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind...\"

(Quelle: http://www.gefahrgutakademie.com/freistellungen.htm )

Also bei privaten Unternehmungen mit dem Unimog gilt die ADR nicht, solange der Sprit \"einzelhandelsgerecht abgepackt\" ist (= zugelassene Reservekanister z.B.) ;)


Zusammengefasst: wer privat mit seinem Unimog innerhalb Deutschlands unterwegs ist, kann bis zu 60l Reservesprit in zugelassenen Kanistern und ordnungsgemäß gesichert spazierenfahren. Wer Sprit nach Deutschland einführen will, muss die für das jeweilige Herkunftsland gültige Zollvorschrift erfragen bzw. das im Ausland geltende Recht berücksichtigen (in manchen Ländern sind gar keine Reservekanister erlaubt).


Wie das nun mit selbstangebauten Zusatztanks usw. aussieht ? Hier scheint es eine Grauzone zu geben, ich werd mal weiter recherchieren

Grüsse

Tom
#14497
Mensch Tom,
und das während der Mittagspause... ;)

Das sind aber mal klasse Neuigkeiten!

ICh dachte immer mit der ADR kenn ich mich \"Hobbymäßig\" auch ein bisschen aus, aber da hast Du wesendlich besser recherchiert.

Ich denke den Gefahrgut \"Führeschein\" zu machen wäre nicht allzu problematisch, doch die jeweiligen Auffrischungen pi pa po... und dann noch ins Ausland, das wäre denn doch zu viel gewesen für die 60 l .

Also besten Dank, und Gruß, Kolja
#10484
ich habe dann mal mit dem Gefahrgutbeauftragten unserer Firma telefoniert.
Es dürfen laut GGVSE (Gefahrgut Verordnung Strasse/Eisenbahn, das ist die Nationale umsetzung der ADR), 333l Benzin bzw 1000l Diesel in zugelassenen Behältern, die Sicher befestigt sind ohne Gefahrgutschein und Warntafeln am Fahrzeug befördert werden.
Zugelassene Behälter(also Kannister) brauchen bis zu einer Anzahl von 3 Stück nicht gekennzeichnet werden, mehr als 3 müssen mit Gefahrzettel ( rotes Quadrat mit einer Flamme und einer 3) und der orangenen UN Nr.( ich glaube 33-1202 bzw 30-1203) versehen werden,halt so wie die Tanlastzüge nur in klein.
Das Tankvolumem darf höchstens 1500l betragen.
Beim Transport von mehr als 3 Kannistern müssen 8kg Löschmittel der Klassen ABC in 2 Feuerlöschern mitgeführt werden, davon einmal mindestens 6kg, die geeignet sind einen Motorbrand zu löschen.

Mit Grüßen aus dem Ruhrpott Dirk

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