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Moderator: Unitrac

#133129
Hallo Andreas!
Ergänzend zu den von Clemens genannten Kriterien, müssen Fahrzeuge die Bauartbedingt vorher schneller als 10 Km/h fahren konnten, durch geeignete Maßnahmen (Kontakt mit zuständigen Techniker der Prüfstelle aufnehmen ) in der Geschwindigkeit begrenzt werden, und zur Genehmigung vorgeführt werden.
Das sind dann laut Stvo Fuhrwerke und Führerscheinfrei, da gabs (Wissensstand vor 10 Jahren ) nicht einmal eine Promillegrenze. :roll:
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