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#122219
Tach auch!

Ich lese mich gerade durch die AFBG-Broschüre des Ministeriums für Bildung und Forschung, jedoch kann ich nicht ersehen, wonach denn die Bewilligungshöhe ausgerichtet ist.

Konkret:

Meister (KFZ) in Teilzeit (Abendschule), d.h. keine Unterhaltsbeiträge, da ich ja weiter arbeiten gehe. Kann ich davon ausgehen, daß ich eine Förderung in Höhe der Kurs- und Prüfungsgebühren (I,II,III,IV) + 50% der Kosten für das Prüfungsstück?
Die Höchstsätze kann ich erkennen, aber die tatsächliche Bewilligung nicht.

Wer hat's gemacht und weiß es?
#122229
Tach Bollich.
Nein, Prüfungsgebühren, ect., werden nicht erstattet. Das "Meister-BaFöG" - früher Unterhaltsgeld - überbrückt die einkommenslose Zeit, während der Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung.
Die Höhe hängt natürlich vom Einkommen und Familienstand ab. Wieviel, musst Du selbst errechnen.
Übrigens, das Geld muss, nur in besonderen Fällen nicht mehr, zurück gezahlt werden.

BG,

fuxel
#122232
Das wiederum kann nicht sein, denn es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es den Fall der Unterhatssicherung bei Vollzeit Maßnahmen gibt, bei Teilzeitmaßnahmen können ggf. entstehende Kosten für Kinderbetreuung bezuschusst werden.
Solche Kosten entstehen bei mir ja gar nicht, ich hätte ja nur (so ich mich denn zum Start im Januar entscheiden kann) Schulungskosten und ggf. die Kosten für ein "Meisterstück".
Ab 1.1.06 sollen die Kosten aufgeteilt sein in 30,5% Zuschuß und 69,5% zinsgünstiges Darlehen. Ich kann nur wirklich nicht erkennen, ob man quasi die "Rechnung" über die Meisterkurse der HWK einreicht.
#123431
Jo. Und seit 1.1.2006 gibt es 30,5% der Ausbildungskosten als Zuschuß und nur den Rest muß man zurückzahlen (mindestens 128¤/monat). Ich hab's jetzt begriffen. ;)

Mal sehen, ob ich nun um den Teil 1 drumherum komme, oder ob ich I+II in einem Rutsch absitzen muß.
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